
Millionen Deutsche – fast ein Viertel der Anspruchsberechtigten – haben die Riester-Zulage für 2009 verschenkt. Das berichtet Spiegel-Online. Grund: Die staatlichen Zulagen für Riester-Sparer gibt es nicht unbedingt automatisch. Wer nicht das Dauerzulagen-Verfahren nutzt, sollte jetzt handeln, damit keine Förderansprüche für das Jahr 2010 verfallen.
Zulagen-Anspruch nicht verfallen lassen
Riester-Sparer, die ihre Zulagen für das Jahr 2010 noch nicht beantragt haben, müssen sich beeilen. Bis zum Jahresende 2012 muss der Antrag beim Anbieter ihres Riester-Produkts eingegangen sein, sonst verfällt der Anspruch. Riester-Sparer verschenken dann viel Geld: Die Grundzulage beträgt 154 Euro, hinzu kommen 300 Euro für jedes Kind, das ab 2008 geboren ist, und 185 Euro für jedes ältere Kind. Antragsformulare gibt es bei der Bank, Versicherungs- oder Fondsgesellschaft – je nachdem wo der Kunde seinen Riester-Vertrag abgeschlossen hat. Der Anbieter leitet den Antrag dann an die Zulagenstelle weiter.
Bequemes Dauerzulagen-Verfahren nutzen
Riester-Sparer, die sich den jährlichen Zulagen-Papierkram sparen wollen, sollten am Dauerzulagen-Verfahren teilnehmen. Dabei geben sie dem Anbieter die Vollmacht, in jedem Jahr für sie die Zulagen zu beantragen. Sie müssen diesen Antrag nur dann aktualisieren, wenn sich ihr Einkommen ändert und deshalb der Riester-Beitrag angepasst werden muss und wenn sie Kinder bekommen.
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