Auf den ersten Blick verlockend: Mit der staatlich geförderten Riester-Rente können Vorsorgesparer auch einen Berufsunfähigkeitsschutz abschließen. Bis zu 15 Prozent vom Beitrag dürfen sie dafür verwenden. Doch die Sache hat zwei Nachteile:
- Die Altersrente fällt später geringer aus, als wenn der gesamte Beitrag in die Altersvorsorge ginge (siehe Zinsen).
- Die Berufsunfähigkeitsrente ist voll steuerpflichtig, wenn der Versicherte sie tatsächlich einmal in Anspruch nehmen muss. Das schmälert die ohnehin schon kleine Rente. Von einer Berufsunfähigkeitsrente aus einem Vertrag ohne Riester-Förderung wäre dagegen nur ein kleiner Teil steuerpflichtig: der Ertragsanteil.
Tipp: Es ist besser, Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsschutz zu trennen.
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Allerdings lässt sich durch Kombiverträge evtl. ein höherer Steuervorteil ermöglichen. Sind die Freibeträge für Vorsorgeaufwendungen schon erreicht, kann mit einer kombinierten Riester- oder Rürup-Rente dennoch der gesamte Berufsunfähigkeitsschutz steuerlich geltend gemacht werden.
Quelle: http://www.berufsunfaehigkeit.net/faq/kann-ich-eine-berufsunfaehigkeitsversicherung-von-der-steuer-absetzen/