
Franziska Siewers – hier mit ihrem Mann Sven – schaltete den Ombudsmann für Versicherungen ein, weil die Allianz zu hohe Kosten kassierte. © Peter Roggenthin
Mehrere Versicherer haben von Kunden mit einer Riester-Rentenversicherung bis 2019 zu hohe Abschluss- und Vertriebskosten kassiert. Dazu gehört auch die Allianz Lebensversicherung. Wenn Kunden ihren Eigenbeitrag änderten – etwa weil Kinderzulagen hinzukamen oder wegfielen –, wurden neue Abschlusskosten fällig, obwohl sich die Gesamthöhe der Einzahlungen dieser Kunden nicht änderte. Diese Praxis hat das Bundesfinanzministerium im März 2019 untersagt.
Bafin: Versicherer dürfen keine Doppelprovisionen mehr erheben
Die staatliche Aufsicht Bafin wies alle Versicherer, die Riester-Verträge anbieten, darauf hin und hat sich von ihnen „schriftlich bestätigen lassen, dass sie künftig keine Doppelprovisionen mehr erheben“, so Bafin-Sprecher Norbert Pieper.
Kunden müssen selbst aktiv werden
Allerdings müssen die Unternehmen zu viel kassierte Kosten nicht von sich aus zurückzahlen. Die Kunden müssen sie zurückfordern. Allianz-Kundin Franziska Siewers tat dies. Sie wurde vom Versicherer monatelang vertröstet. Erst als sie den Versicherungsombudsmann einschaltete, zahlte die Allianz; 48,32 Euro bekam Siewers gutgeschrieben. Sie hält dies für zu wenig und hat sich erneut an den Ombudsmann (versicherungsombudsmann.de) gewandt.
Leseraufruf
Haben auch Sie für Ihren Riester-Vertrag zu hohe Kosten bezahlt? Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen per E-Mail an riestervertrag@stiftung-warentest.de.
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@p.krausen: Ja, hier ging es nur um die Gebühren, die veranschlagt wurden, obwohl sich die Gesamthöhe der Einzahlungen der Kunden nicht änderte. Diese Praxis hatte das Bundesfinanzministerium untersagt. Bei der dynamischen (Beitrags-) Erhöhung erhöht sich ja in der Regel die Gesamthöhe der Einzahlung.
Tipp: Prüfen Sie, ob es der dynamischen Erhöhung überhaupt bedarf? Berechnen Sie genau, wie hoch der Eigenbeitrag ausfallen sollte, um die vollen Zulagen zu bekommen. Viel mehr muss dann in den Vertrag nicht fließen.
Wer jedoch mit der Steuerförderung besser fährt, sollte den Vertrag bis zum Förderungshöchstbetrag besparen, um auf diesem Weg die höchst mögliche (Steuer-) Förderung zu erhalten. (maa)
Mein Riester-Vertrag bei der PB Versicherung erhöht sich jährlich im Rahmen einer Dynamik. Mit jeder Erhöhung werden "zusätzliche Abschlusskosten" fällig. Sind diese ebenfalls unzulässig oder bezieht sich die Aussage der Bafin ausschließlich auf solche Kosten, die durch eine Beitragsänderung aufgrund von Kinderzuschlägen o.ä. entstehen?