- Zulagenantrag. Eine gute Riester-Rente lohnt sich mehr als eine andere Geldanlage, sofern man die staatliche Förderung aus Zulagen und Steuererstattung mitnimmt. Unterschreiben Sie bei Vertragsschluss dafür einen Dauerzulagenantrag. Dann kommt Ihre Zulage jährlich automatisch. Wer bislang keinen Dauerzulagenantrag gestellt hat, kann dies nachholen. Den Zulagenantrag bekommen Sie immer vom Anbieter, der ihn an die Zulagenstelle weiterreicht. Die Steuererstattung erhalten Sie nachträglich per Steuererklärung.
- Volle Förderung. Die Förderung gibt es für Sie nur dann in vollem Umfang, wenn Sie mindestens 4 Prozent ihres Vorjahresbruttoeinkommens minus der Ihnen zustehenden Zulage einzahlen. Wer beispielsweise nur 2 Prozent einzahlt, erhält nur die halbe Zulage. Gleichermaßen gekürzt werden auch eventuelle Kinderzulagen.
- Rechner. Überprüfen Sie jährlich, ob Ihr Eigenbeitrag noch für die volle Förderung ausreicht. Der kostenlose Internetrechner der Deutschen Rentenversicherung kann Ihnen helfen. Er steht unter www.deutsche-rentenversicherung.de
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Im obigen Beitrag werden bezüglich Riester-Fondssparpläne Personen ab ungefähr Mitte 40 als "älter" bezeichnet. Im Finanztest-Artikel über Riester-Fondssparpläne (Heft 12/10) gilt man bis Mitte 30 als "jünger". 10 Jahre Unterschied sind dies immerhin. Ab bzw. bis wann gilt man nun für die zuständige Redaktion in Bezug auf Riester-Fondssparpläne als "älter" bzw. "jünger"?
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