Riester-Rente

Riester-Förderung: Die staatliche Förderung fließt nicht von selbst

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Die staatliche Förderung ist der Rendite-Turbo der Riester-Rente. Gerade bei Gering­verdienern mit Kindern bringen die Zulagen ein dickes Plus. Trotzdem verschenken immer noch zahlreiche Riester-Sparer die finanzielle Unterstüt­zung, weil sie die Förderung aus Zulagen und später den Sonder­ausgaben­abzug in der Steuererklärung einfach nicht beantragen. Viele Versicherer beklagen, dass Zulagen­anträge nicht an sie zurück­gesandt werden. Auch beim größten Fonds­sparplan-Anbieter der Riester-Rente, der Union-Investment, stellten etwa 18 Prozent der Förderberechtigten keinen Zulagen­antrag für das Jahr 2007. Die Gesell­schaft schätzt, dass den Sparern so allein rund 48 Millionen Euro durch die Lappen gegangen sind. Beim Mitbewerber DWS ist die Situation ähnlich. Die DWS beob­achtet noch ein anderes Phänomen: Rund 10 Prozent ihrer Riester-Sparer beantragten zwar 2007 eine Förderung, erhielt sie aber nicht, weil die Anträge fehler­haft oder doppelt gestellt wurden. Andere waren, beispiels­weise als Selbst­ständige, gar nicht zulagenberechtigt. Rund um die staatliche Förderung scheint also einiges schief­zulaufen. Und das, obwohl die meisten großen Anbieter sich um das Zulagen­problem kümmern: Sie schreiben regel­mäßig alle Riester-Sparer an und fordern sie auf, die Förderung zu beantragen.

Riester ist kein Selbst­läufer

An die Förderung zu kommen, ist gar nicht schwer. Sparer können ihren Anbieter einmalig per Dauer­zulagen­antrag beauftragen, die Zulage jedes Jahr für sie abzu­holen. Es ist auch möglich, jedes Jahr einen Antrag zu stellen. Der Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv) propagiert einen Dauer­zulagen­antrag für alle, um das Problem der nicht abge­holten Förderung zu lösen. „Grund­sätzlich sollte kein Vertrags­abschluss ohne Dauer­zulagen­antrag möglich sein“, sagt Dorothea Mohn vom vzbv. „Die einzige Ausnahme wäre, dass der Sparer unter­schreibt, dass er auf den Dauer­zulagen­antrag verzichtet, und darüber aufgeklärt wurde, welche Nachteile ihm hier­durch entstehen.“

Volle Förderung heraus­holen

Um immer die Höchst­förderung zu erhalten, müssen Sparer einen Mindest­eigen­betrag zahlen, der von ihrem Einkommen abhängt. Seit 2008 beläuft sich dieser Beitrag auf 4 Prozent des Vorjahres­brutto­einkommens des Sparers minus seine Zulage für das laufende Jahr. Mindestens 60 Euro im Jahr muss jeder einzahlen. In der Praxis bekommen viele nur eine Teil­förderung. Nur rund 57 Prozent der Sparer, die einen Zulagen­antrag gestellt haben, erhielten 2006 die volle Förderungs­summe. Alle anderen zahlten laut Zulagen­stelle für Alters­vermögen (ZfA) zu wenig ein. Zulagen können auch rück­wirkend für zwei Jahre beantragt werden. Wer noch keine Zulagen für die Jahre 2008 und 2009 beantragt hat, kann sich die Förderung noch sichern. Für die Jahre davor ist die Förderung verfallen.

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

testologicus am 30.08.2012 um 02:44 Uhr
Ab wann ist man nun "älter"?

Im obigen Beitrag werden bezüglich Riester-Fondssparpläne Personen ab ungefähr Mitte 40 als "älter" bezeichnet. Im Finanztest-Artikel über Riester-Fondssparpläne (Heft 12/10) gilt man bis Mitte 30 als "jünger". 10 Jahre Unterschied sind dies immerhin. Ab bzw. bis wann gilt man nun für die zuständige Redaktion in Bezug auf Riester-Fondssparpläne als "älter" bzw. "jünger"?

testologicus am 30.08.2012 um 02:41 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.