Die staatliche Förderung ist der Rendite-Turbo der Riester-Rente. Gerade bei Geringverdienern mit Kindern bringen die Zulagen ein dickes Plus. Trotzdem verschenken immer noch zahlreiche Riester-Sparer die finanzielle Unterstützung, weil sie die Förderung aus Zulagen und später den Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung einfach nicht beantragen. Viele Versicherer beklagen, dass Zulagenanträge nicht an sie zurückgesandt werden. Auch beim größten Fondssparplan-Anbieter der Riester-Rente, der Union-Investment, stellten etwa 18 Prozent der Förderberechtigten keinen Zulagenantrag für das Jahr 2007. Die Gesellschaft schätzt, dass den Sparern so allein rund 48 Millionen Euro durch die Lappen gegangen sind. Beim Mitbewerber DWS ist die Situation ähnlich. Die DWS beobachtet noch ein anderes Phänomen: Rund 10 Prozent ihrer Riester-Sparer beantragten zwar 2007 eine Förderung, erhielt sie aber nicht, weil die Anträge fehlerhaft oder doppelt gestellt wurden. Andere waren, beispielsweise als Selbstständige, gar nicht zulagenberechtigt. Rund um die staatliche Förderung scheint also einiges schiefzulaufen. Und das, obwohl die meisten großen Anbieter sich um das Zulagenproblem kümmern: Sie schreiben regelmäßig alle Riester-Sparer an und fordern sie auf, die Förderung zu beantragen.
Riester ist kein Selbstläufer
An die Förderung zu kommen, ist gar nicht schwer. Sparer können ihren Anbieter einmalig per Dauerzulagenantrag beauftragen, die Zulage jedes Jahr für sie abzuholen. Es ist auch möglich, jedes Jahr einen Antrag zu stellen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) propagiert einen Dauerzulagenantrag für alle, um das Problem der nicht abgeholten Förderung zu lösen. „Grundsätzlich sollte kein Vertragsabschluss ohne Dauerzulagenantrag möglich sein“, sagt Dorothea Mohn vom vzbv. „Die einzige Ausnahme wäre, dass der Sparer unterschreibt, dass er auf den Dauerzulagenantrag verzichtet, und darüber aufgeklärt wurde, welche Nachteile ihm hierdurch entstehen.“
Volle Förderung herausholen
Um immer die Höchstförderung zu erhalten, müssen Sparer einen Mindesteigenbetrag zahlen, der von ihrem Einkommen abhängt. Seit 2008 beläuft sich dieser Beitrag auf 4 Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens des Sparers minus seine Zulage für das laufende Jahr. Mindestens 60 Euro im Jahr muss jeder einzahlen. In der Praxis bekommen viele nur eine Teilförderung. Nur rund 57 Prozent der Sparer, die einen Zulagenantrag gestellt haben, erhielten 2006 die volle Förderungssumme. Alle anderen zahlten laut Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu wenig ein. Zulagen können auch rückwirkend für zwei Jahre beantragt werden. Wer noch keine Zulagen für die Jahre 2008 und 2009 beantragt hat, kann sich die Förderung noch sichern. Für die Jahre davor ist die Förderung verfallen.
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Im obigen Beitrag werden bezüglich Riester-Fondssparpläne Personen ab ungefähr Mitte 40 als "älter" bezeichnet. Im Finanztest-Artikel über Riester-Fondssparpläne (Heft 12/10) gilt man bis Mitte 30 als "jünger". 10 Jahre Unterschied sind dies immerhin. Ab bzw. bis wann gilt man nun für die zuständige Redaktion in Bezug auf Riester-Fondssparpläne als "älter" bzw. "jünger"?
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