
Einen Riester-Vertrag zu erben ist nicht schwer - ihn ausgezahlt zu bekommen, dagegen sehr...
Die Digitalisierung hat ganz Deutschland erobert. Ganz Deutschland? Nein! Eine kleine Riester-Behörde leistet Widerstand. Unsere kleine Anekdote aus dem echten Leben zeigt, welche Hürden ein Steuerberater aus Niedersachsen überwinden musste, bis er die von seiner Frau geerbte Riester-Rente ausbezahlt bekam.
Riester-Erbe
Vor mehr als drei Jahren – im Juli 2014 – starb Jörg D.s Frau Gisela mit 62 Jahren. Sie hatte mit einem Riester-Banksparplan der Volksbank Aller-Weser für ihr Alter vorgesorgt. Jörg D., damals 67 Jahre, erbte den Vertrag und wollte ihn sich zeitnah auszahlen lassen. Schließlich hatte der Steuerberater aus Bücken in Niedersachsen das Rentenalter bereits erreicht.
Tipp: Wie Riester-Sparer die beste Rente herausholen, zeigt unser Special zur Auszahlungsphase bei der Riester-Rente.
Technisches Problem I
Voraussetzung für die Auszahlung der Riester-Rente seiner verstorbenen Frau war die Umstellung des Vertrags auf Jörg D. Dafür liefert die Bank die entsprechenden Daten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), die die Riester-Förderung verwaltet. Das dauerte mehr als ein Jahr. Begründung der Bank: technische Probleme der ZfA bei der Umschreibung des Vertrags auf eine andere Person.
Technisches Problem II
Anfang 2016 war das Problem behoben, die Bank buchte das Altersvorsorgevermögen auf D. um und machte ihm ein Angebot für die Rentenphase. Er fand dieses nicht akzeptabel und wechselte zur Mainzer Volksbank. Sie bot ihm eine deutlich höhere monatliche Rate. Zum 1. Juli 2016 sollte die Auszahlung beginnen. Der Tag kam, das Geld nicht. Begründung: technische Probleme der ZfA bei der Umschreibung des Vertrags auf einen anderen Anbieter.
Langer Atem zahlt sich aus
Jörg D. beschwert sich bei Banken, ZfA, der Aufsichtsbehörde Bafin, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Der Druck wirkt: Im März 2017 fließt sein Geld – allerdings ohne offizielle Umschreibung, lässt die Mainzer Volksbank ihn wissen.
Lieber auf dem Postweg
Wir haben bei der Deutschen Rentenversicherung, zu der die ZfA gehört, nachgefragt. Ja, es sei richtig, dass es bei zweifachen Umschreibungen wie im Falle D. technische Probleme gebe. Aber: Die Bank hätte die nötigen Daten für die Übertragung einfach per Post schicken sollen. Daran habe man jetzt alle Riester-Anbieter noch mal erinnert.
Tipp: Die Stiftung Warentest aktualisiert regelmäßig ihre Riester-Tests – von Fondssparplänen und Rentenversicherungen über Wohn-Riester bis hin zu Banksparplänen. In unserem Special Riester im Test erfahren Sie, welche Sparform für Sie am besten geeignet ist – und finden alle aktuellen Tests.