Ein Leser fragt: Ich bin seit Anfang des Jahres arbeitslos und habe wenig Geld. Kann ich jetzt weniger in meinen Riester-Vertrag einzahlen und trotzdem die volle Förderung erhalten?
Finanztest antwortet: Nein, dieses Jahr noch nicht. Um für 2017 die volle Förderung zu bekommen, müssen 4 Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Jahreseinkommens aus dem Vorjahr in Ihren Riester-Vertrag fließen. Da Sie 2016 nicht arbeitslos waren, können Sie 2017 Ihre Beiträge noch nicht anpassen, ohne dass die Zulagenstelle Ihnen die Förderung kürzt. Das geht erst im Jahr 2018.
Achtung: Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, kann der Betrag, den die Agentur für Arbeit bei der Rentenkasse als Ihre rentenversicherungspflichtigen Einnahmen meldet, von dem Betrag abweichen, den Sie tatsächlich ausbezahlt bekommen. Für die Ermittlung der Höhe Ihres korrekten Riester-Beitrags ist die Höhe der wirklich erhaltenen Summe relevant, also der Betrag, den die Agentur für Arbeit Ihnen aufs Konto überwiesen hat. Von diesem Jahres-Gesamtbetrag ermitteln Sie 4 Prozent. Wenn Sie davon Grund- und eventuelle Kinderzulagen abziehen, kommen Sie auf Ihre jährliche Sparrate für die volle Förderung.
Um Ärger mit der Zulagenstelle zu vermeiden, teilen Sie Ihrem Riester-Anbieter so früh wie möglich mit, dass Sie arbeitslos sind.
Tipp: Welche Sparform für Sie am besten geeignet ist und wie die einzelnen Sparformen im Test abschneiden, zeigt unser Special Riester im Test.
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