Riester Kann ich den Beitrag bei Arbeits­losig­keit reduzieren?

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Ein Leser fragt: Ich bin seit Anfang des Jahres arbeitslos und habe wenig Geld. Kann ich jetzt weniger in meinen Riester-Vertrag einzahlen und trotzdem die volle Förderung erhalten?

Finanztest antwortet: Nein, dieses Jahr noch nicht. Um für 2017 die volle Förderung zu bekommen, müssen 4 Prozent Ihres renten­versicherungs­pflichtigen Jahres­einkommens aus dem Vorjahr in Ihren Riester-Vertrag fließen. Da Sie 2016 nicht arbeitslos waren, können Sie 2017 Ihre Beiträge noch nicht anpassen, ohne dass die Zulagen­stelle Ihnen die Förderung kürzt. Das geht erst im Jahr 2018.

Achtung: Wenn Sie Arbeits­losengeld beziehen, kann der Betrag, den die Agentur für Arbeit bei der Rentenkasse als Ihre renten­versicherungs­pflichtigen Einnahmen meldet, von dem Betrag abweichen, den Sie tatsäch­lich ausbezahlt bekommen. Für die Ermitt­lung der Höhe Ihres korrekten Riester-Beitrags ist die Höhe der wirk­lich erhaltenen Summe relevant, also der Betrag, den die Agentur für Arbeit Ihnen aufs Konto über­wiesen hat. Von diesem Jahres-Gesamt­betrag ermitteln Sie 4 Prozent. Wenn Sie davon Grund- und eventuelle Kinder­zulagen abziehen, kommen Sie auf Ihre jähr­liche Sparrate für die volle Förderung.

Um Ärger mit der Zulagen­stelle zu vermeiden, teilen Sie Ihrem Riester-Anbieter so früh wie möglich mit, dass Sie arbeitslos sind.

Tipp: Welche Sparform für Sie am besten geeignet ist und wie die einzelnen Sparformen im Test abschneiden, zeigt unser Special Riester im Test.

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