Unser Rat
- Widerspruch. Wenn Sie als Besitzer der UniProfiRente die Chance auf volle Aktienbeteiligung behalten wollen, sollten Sie der Vertragsänderung formlos schriftlich widersprechen. Dazu haben Sie zwei Monate ab Erhalt der Benachrichtigung Zeit. Sie behalten dann den bisherigen UniGlobal. Wir empfehlen den Widerspruch vor allem Union-Kunden, deren Sparplan zurzeit einen hohen Risikopuffer aufweist.
- Gewinnsicherung. Unabhängig von Ihrer Entscheidung für oder gegen einen Widerspruch können Sie bei der UniProfiRente auf eigenen Wunsch von Aktien- in Rentenfonds umschichten und dadurch Börsengewinne in weniger schwankende Rentenfonds umleiten. Damit schmälern Sie aber die künftigen Renditechancen Ihres Sparplans.
- Rentenphase. Die Umstellung auf den UniGlobal Vorsorge bezieht sich auch auf die Rentenphase der UniProfiRente. Sie haben kein Recht, dem zu widersprechen. Die Veränderung betrifft bestehende ebenso wie künftige Auszahlpläne.
- Neuverträge. Wer bis Ende Juli 2015 einen Vertrag auf die UniProfiRente abschließt, erhält zunächst die Variante mit dem UniGlobal. Sparer können diese dauerhaft behalten, wenn sie spätestens zwei Monate nach Vertragsschluss der Umstellung auf den UniGlobal Vorsorge widersprechen.
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