Die Fondsgesellschaft DWS verlängert bei einigen Riester-Verträgen die Mindestlaufzeit stark. Grund ist das Zinsniveau. Die Experten von Finanztest erklären die Hintergründe und mögliche Alternativen.
Warum sich die Mindestlaufzeit verlängert
Beim Riester-Fondssparplan DWS TopRente erhöht sich die Mindestlaufzeit von 7 auf 15 Jahre, bei der DWS BasisRentePremium von 2 auf 10 Jahre. Die DWS RiesterRente Premium muss nun statt mindestens 2 Jahre sogar 20 Jahre laufen. Das niedrige Zinsniveau bringt die Anbieter von Riester-Verträgen in die Klemme. Sie müssen zum Beispiel sicherstellen, dass zum Ende der Ansparphase alle Sparbeiträge und Zulagen vorhanden sind und dabei auch ihre eigenen Kosten wieder hereinholen. Bei kurzen Laufzeiten ist das kaum noch möglich.
Riester-Sparer mit Altverträgen nicht betroffen
Die neuen Mindestlaufzeiten gelten für Verträge, die ab dem 15. April 2015 geschlossen werden. Die DWS will zu kürzeren Laufzeiten zurückkehren, „sobald sich die Marktkonditionen normalisieren und festverzinsliche Anleihen wieder akzeptable Renditen aufweisen“. In die Vertragsbedingungen will die DWS die verlängerten Laufzeiten nicht aufnehmen. Verändert werden nur die Richtlinien für die Annahme von Verträgen. Riester-Sparer, die vor diesem Datum abgeschlossen haben, sind nicht betroffen. Für sie gelten noch die alten Konditionen.
Das sind alternative Anlageformen
Für ältere Riester-Einsteiger sind Fondssparpläne ohnehin nicht sinnvoll. Als Alternative kommen am ehesten noch Banksparpläne infrage. Allerdings liegt deren Verzinsung aktuell oft schon nahe null. Dann profitieren Sparer nur noch von der staatlichen Förderung. Wer es sich leisten kann, sollte den Banksparplan durch einen ungeförderten ETF-Sparplan auf den MSCI World ergänzen, um so Renditechancen von Aktien zu nutzen. Tests und Informationen rund ums Riestern bietet das Special So finden Sie die richtige Riester-Sparform.