Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die Kreissparkasse Tübingen abgemahnt. Der Grund: Im Preisverzeichnis für ihren Riester-Banksparplan S-Vorsorge Plus weist die Sparkasse einen Grundzins von minus 0,5 Prozent aus. Das hält die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg für rechtswidrig. Außerdem geht sie auch gegen die Zinsanpassungsklausel der Sparkasse vor, die sie als intransparent und rechtswidrig ansieht. Die Kreissparkasse hält dagegen, dass kein Kunde tatsächlich mit Minuszinsen belastet würde. Die Grundverzinsung werde mit den zusätzlichen, fest vereinbarten Bonuszinsen verrechnet. Finanztest hält diese Verrechnung für nicht zulässig und geht davon aus, dass fest vereinbarte Bonuszinsen ohne Abzug garantiert sind.
Tipp: Die Stiftung Warentest hat aktuell klassische und fondsgebundene Riester-Produkte getestet.