Das Tauziehen um Vertragsänderungen beim Riester-Banksparplan der Kreissparkasse Kaiserslautern geht in eine neue Runde. Besitzer des Sparplans S-VorsorgePlus erhielten kürzlich ein Schreiben, in dem die Sparkasse fünf Optionen für einen veränderten Vertrag zur Wahl stellt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rät, keine davon anzunehmen, sondern Widerspruch einzulegen und stellt einen Musterbrief zur Verfügung.
Verbraucherzentrale bietet Musterbrief an
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die schon vor etwa zwei Jahren gegen Zinsklauseln im Riester-Vertrag der Kreissparkasse Kaiserslautern geklagt hatte, setzt sich auf ihrer Webseite ausführlich mit dem jüngsten Schreiben der Sparkasse auseinander. Sie hält keine der Optionen für empfehlenswert. Sparer sollten stattdessen in einem Schreiben, für das die Verbraucherzentrale einen Musterbrief erstellt hat, eigene Forderungen stellen.
Altverträge mit attraktiven Konditionen
Viele Finanztest-Leser haben einen Riester-Banksparplan bei der Kreissparkasse Kaiserslautern abgeschlossen. Die vor 2009 geschlossenen Altverträge hatten sehr attraktive Konditionen, unter anderem laufzeitabhängig steigende feste Bonuszinsen und einen vergleichsweise hohen Schlussbonus. Beides wurde in späteren Verträgen drastisch reduziert. Seit einigen Jahren wird der Sparplan nicht mehr angeboten. Im Spätsommer 2018 wurden die Riester-Kunden von der Sparkasse sehr kurzfristig aufgefordert, bis Ende September 2018 einer Vertragsänderung zuzustimmen.
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In mehreren Fällen waren Klagen erfolgreich
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist in bisher drei Fällen juristisch gegen bestimmte Klauseln in Sparverträgen vorgegangen und hat damit Erfolg gehabt. In der Klage gegen die Kreissparkasse Kaiserslautern ging es um eine Klausel zur Änderung der Grundverzinsung, die das OLG Zweibrücken für unzulässig erklärte (Az. 7 U 97/18). Ein weiterer Gerichtsentscheid zur Zulässigkeit bestimmter Zinsklauseln wird in den nächsten Wochen erwartet.
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Dieser Artikel ist erstmals am 21. September 2018 auf test.de erschienen. Er wurde seitdem mehrmals aktualisiert, zuletzt am 14. Februar 2020.
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Die Riester-Banksparpläne waren im Nachhinein betrachtet ein großer Reinfall ! ! ! 50% gebe ich den Anbietern schuld; die anderen 50% sind der Zinsentwicklung geschuldet.
Aber die ersten 50% schmerzen doch sehr....
- teure Abschlussgebühren in der Auszahlphase (fragliches Tarifwerk der Vers.)
- schlechte Sterbetafeln in der Auszahlphase
- schlecht umgesetzte oder NICHT umgesetzte Zinsanpassungsklauseln.
Spielen auf Zeit....
Warten wir die BGH Urteile ab und was die BaFin noch in Punkto Sparpläne unternehmen wird...
Die BaFin ( Verbraucherschutzbehörde steht auf dem Schreiben wenn die BaFIn antwortet) hat mir vor ca. 2 Jahren mitgeteilt, dass ich ein Einzelfall bin. Vorschlag: Ich solle dies doch bitte auf dem Rechtsweg klären. Da waren die von der BaFin schnell fertig (vermutlich wie bei Wirecard) nachdem die VBZ dazu angeraten hatte die BaFin anzuschreiben und auf das Vorgehen der KSK hinzuweisen!
Ich persönlich bin davon überzeugt, daß es ein BGH Urteil in dieser Thematik z.B zur Zinsberechnung etc. geben muss und dann muss trotzdem jeder einzelne seinen Anspruch gegenüber der KSK über einen Anwalt einfordern. Ich zahl da noch einige Jahre weiter ein. Was ist aber mit denen, die jetzt in Rente gehen. Dann kommt das Thema Auszahlungsphase bei der KSK und schon das nächste Diskussionsthema. Das Thema ist noch lange nicht beendet! Grüße an Alle und macht Euch Mal Gedanken über eine Rechtschutzversicherung.
@HubertUndStaller: Sollte die BaFin die Allgemeinverfügung erlassen, werden wir auf test.de zu deren Inhalt berichten. Auch die Riester-Verträge mit unzulässigen Zinsanpassungsklauseln wären von der Allgemeinverfügung betroffen. Aktuell ist auf der Seite der Bankkunden kein Handlungsbedarf. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte im Sommer 2020 einen weiteren Musterbrief für die Kundinnen der KSK Kaiserslautern veröffentlicht, der sich auf die Schreiben der Bank vom 15.7.2020 bezog:
www.verbraucherzentrale-bawue.de/ksk-kaiserslautern
(maa)
Am Freitag wurde folgende Meldung veröffentlicht:
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Pressemitteilung/2021/pm_210129_praemiensparen.html
Besteht zwischen der Veröffentlichung der BaFin und den Riesterbanksparplänen ein direkter Zusammenhang?
Inwieweit spielt das 9 -seitige Informationsschreiben der Kreissparkasse aus dem letzten Jahr eine Rolle?
@Finanztest: Wie seht ihr das? Gibt es ein neues Musterschreiben?
@Alle: Lesen Sie mal die Allgemeinverfügung:
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Aufsichtsrecht/Verfuegung/vf_210129_anhoerung_allgvfg_Zinsanpassungsklauseln.html?nn=7846960
Gibt es sonst weitere Erkenntnisse?
Auf Rückfrage bis wann das allseits bekannte Angebot mit den Wahlmöglichkeiten zur Zinsanpassung vom Januar 2020 gelte, teilte mir die KSK ende Dezember mit, dass es sich um ein Vorzugsangebot gehandelt habe, welches man aufgrund der weiter gesunkenen Zinsen nicht länger aufrecht erhalten könne.
Man würde mir aber ausnahmsweise das Angebot auch noch bis Ende Januar verlängern.
Hat hier jemand von denen die auch noch zu warten beabsichtigen ähnliche Rückmeldungen bekommen?
Sofern man nur mir diese Frist nannte - kann ich etwas dagegen tun?
(Anmerkung: Der Versuch mit der Schlichtungsstelle brachte wie nicht anders zu erwarten auch bei mir lediglich den Vorschlag Angebot 1 anzunehmen. Die Frist hierfür endete Anfang diesen Monats)