-
- Der Ombudsmann gibt einem Kunden im Streit mit seiner Sparkasse recht. Dennoch muss der Kunde für sein Geld klagen.
-
- Mehrere Versicherer haben von Kunden mit einer Riester-Rentenversicherung bis 2019 zu hohe Abschluss- und Vertriebskosten kassiert. Dazu gehört auch die Allianz...
-
- Viele Kunden mit einer Riester-Rentenversicherung ärgern sich über hohe Abschlusskosten. Eine Beschwerde kann helfen, Geld erstattet zu bekommen. Wir zeigen, wie Sie...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@muselmane: Überprüfen Sie Ihr Sparziel. Was wollen Sie mit der Anlage des Geldes erreichen?
Die Riester-Rente hat das Ziel, die Lücke, die die Riester-Reform in die Rente gerissen hat zu schließen.
Die Riester-Förderung bekommen Sie, um sich eine lebenslange Erhöhung Ihrer gesetzlichen Rente / Pension zu kaufen. Vergleichen Sie die Rendite einer Absicherung für ein (sehr) langes Leben nicht mit den Chancen eines Pantoffel-Portfolios oder anderen Rendite-Anlagen. Die Renditechancen aller Produkte (mit oder ohne Riester-Förderung), die mit einer lebenslangen Absicherung daherkommen, liegen regelmäßig (sehr weit) unter den Rendite-Chancen einer Anlage in Aktien-ETF Welt.
Wer keine Absicherung für ein (sehr) langes Leben benötigt oder wer mit einem kurzen Leben rechnet oder wem es vornehmlich auf die Rendite-Chancen ankommt, zu dessen Sparzielen passt die Pantoffel-Strategie besser. Die anvisierte Mindestlaufzeit ist hier viel kürzer (ca. 10 Jahre) und das Kapital kann vererbt werden. Im Gegenzug dafür gibt es ein Verlustrisiko.
Wer überlegt, seinen Riester-Vertag aufzugeben, findet unter dem folgenden Link eine weiterführende Berichterstattung:
www.test.de/Riester-Auszahlung-im-Steuercheck-Viele-Auszahlformen-grosse-Unterschiede-4988947-0
Wer sich für die lebenslange Absicherung entscheidet und sich die Förderung erhalten will, optimiert seinen Vertrag, zum Beispiel durch die Anpassung der Einzahlungshöhe: Zahlen Sie kein "ungefördertes" Geld ein.
Wer keine Steuerförderung bekommt, sollte nicht mehr als 4% vom Vorjahresbrutto abzüglich der Zulagen, die in den Vertrag fließen, einzahlen. Damit bekommen Sie die volle Förderung.
Wer die Steuerförderung genießt, hat es schwerer, auszurechnen, bis zu welcher Einzahlungshöhe sich noch lohnt. Doch mehr als 2100 € (inkl. der Zulagen) sollten auch hier in der Regel nicht in den Riester-Vertrag fließen.
Das Lesen ihres Artikel "Stress mit der Riester-Auszahlung" (9/22) hat mich etwas frustriert. Dass ein Leser beim Riester-Fondssparplan der DWS mindestens noch 31 Jahre leben muss, um nur seine Einzahlung zurück zu bekommen, hat mein bisher gutes Vertrauen in die Riester-Rente nun doch erschüttert.
Ich habe noch ein paar Jahre bis zur DWS-Rente, frage mich aber, ob es dann nicht sinnvoller wäre, nur noch den Mindestbeitrag einzuzahlen (oder vielleicht sogar zu kündigen) und das gesparte Geld statt dessen in mein Pantoffel-Portfolio zu stecken. Klar geht einem dann die Förderung verloren aber davon hat man auch nicht mehr so viel, wenn später die Auszahlung dann doch eher niedrig ausfällt. Mit dem Pantoffel-Portfolio hat man dagegen noch eine Chance auf Rendite.
Gibt es von Finanztest-Seite dazu eine Einschätzung, Abwägung?
Einen gewissen Vorteil hat die Riester-Rente aber noch, falls man doch mal arbeitslos wird, ist dieses Kapital nicht angreifbar und muss nicht verbraucht werden.
Kommentar vom Autor gelöscht.
@cctfer: Auch Riester-Fondssparplan-Sparende sollten überprüfen, ob sich im ursprünglichen Vertrag zum Riester-Fondssparplan eine Klausel befindet, die den zusätzlichen Anfall von Abschluss- und Verwaltungskosten zu Beginn / während der Auszahlphase erlaubt. Kostenpositionen, die dort nicht genannt wurden, sollten Riester-Sparende zurückfordern. Denn bei den Riester-Verträgen dürfen alle Anbieter nur Kosten in Rechnung stellen, auf die sie im Vertrag hingewiesen haben.
Vielen Dank für Ihre Recherchen. Man sollte doch meinen, dass Sparkassen, die dem Gesetz nach einen öffentlichen Auftrag haben, zumindest antworten.
Verstehe ich es richtig, dass die Zusatzkosten nur für Banksparpläne anfallen können, und die von Ihnen empfohlenen Fondssparpläne (die man ja direkt mit der Versicherung abschließt) nicht davon betroffen sein können? Mir wurde seinerzeit ein Produktinformationsblatt gereicht, in dem hoffentlich inkl. Auszahlphase alle Kosten erfasst sind.