Riester-Bank­sparpläne

„Kunde kann Angebot ausschlagen“

4

Welche Möglich­keiten Kunden mit einem Riester-Bank­sparplan haben, sagt Niels Nauhauser, Abteilungs­leiter bei der Verbraucherzentrale Baden-Württem­berg.

Unklare Rechts­lage

Die Verbraucherzentrale geht mit Verbands­klagen gegen Sparkassen vor, weil die ihre Riester-Bank­sparplan-Kunden über die Kosten der Renten­versicherung für die Auszahl­phase im Unklaren ließen. Wie ist da der Stand?

Die Rechts­lage ist noch unklar, weil eines unserer drei Verfahren noch nicht abge­schlossen ist. Zudem haben sich die Geld­institute inzwischen für eine Ausweich­taktik entschieden. Sie berufen sich nicht mehr auf die Kostendar­stellung in den Bedingungen des einst abge­schlossenen Bank­sparplans, sondern verweisen auf die – nun trans­parente – Kostendar­stellung im Renten­versicherungs­angebot, von dem die Kunden damals beim Abschluss ihres Riester-Bank­sparplans aber noch nichts wissen konnten. Kunden können deshalb auch individuell zivilrecht­lich klagen. Wer eine Rechts­schutz­versicherung hat, sollte dies tun.

Wenn Kundinnen und Kunden das Renten­angebot unter­schrieben haben, müssen sie dann auch die Abschluss­kosten zahlen?

Es dürfte schwierig sein, sich nach­träglich zu wehren. Ein Verrentungs­vertrag mit einem Versicherer kommt aber nur zustande, wenn der Kunde das Verrentungs­angebot annimmt. Sind ihm die Kosten zu hoch und braucht er die Rente jetzt noch nicht dringend, kann er das Angebot ausschlagen und die Bank oder Sparkasse auffordern, ein güns­tigeres Angebot vorzulegen – oder die weitere Recht­sprechung abwarten.

Unter Vorbehalt zahlen

Und wenn der Kunde die Rente jetzt braucht?

Dann sollte er vor Vertrags­abschluss hand­schriftlich vermerken, die geltend gemachten Kosten nur unter Vorbehalt zu entrichten. Denn auch wenn die Kosten jetzt in den Angebots­unterlagen für die Renten­versicherung trans­parent und recht­zeitig genannt werden, ist weiterhin unklar, ob und in welcher Höhe diese zulässig sind. Die Bank ist schließ­lich verpflichtet, eine Rente aus dem Ursprungs­vertrag zu zahlen. Den Aufwand, der damit verbunden ist, muss sie unseres Erachtens selbst tragen. Zumindest aber darf sie dafür keine Provision einstreichen.

Was geht noch?

Eine Kündigung des Vertrags kann besser sein als eine Rente. Doch diese Entscheidung muss gut über­legt sein, denn die gesamte staatliche Riester-Förderung wird von der ausgezahlten Summe abge­zogen. Jeder Riester-Kunde kann bei der staatlichen Zulagen­stelle anfragen, wie hoch die Auszahlungs­summe ist bei einer Kündigung. So bekommt er die Grund­lage, mit der er rechnen kann.

Oft keine Todes­fall­leistung bei Sofortrente

Beim Riester-Bank­sparplan gibt es die Wahl: Sofort beginnende Renten­versicherung oder Bank­auszahl­plan mit anschließender Renten­versicherung. Bekommen Kunden alle Informationen, damit sie sich richtig entscheiden können?

Nein. Geld­institute gestalten die Angebote im eigenen Interesse oft bewusst so, dass die Sofortrente fast immer höher ist als die Rente beim Bank­auszahl­plan. Warum das so ist, steht jedoch nur im Klein­gedruckten: Beide Angebote unterscheiden sich in der Todes­fall­leistung. Beim Auszahl­plan kann das Rest­guthaben vererbt werden, wenn der Sparer stirbt. Bei der Sofortrente gibt es meist keine Todes­fall­leistung, dafür gibt es mehr Rente.

4

Mehr zum Thema

4 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 04.10.2022 um 09:59 Uhr
Einzahlung reduzieren?

@muselmane: Überprüfen Sie Ihr Sparziel. Was wollen Sie mit der Anlage des Geldes erreichen?

Die Riester-Rente hat das Ziel, die Lücke, die die Riester-Reform in die Rente gerissen hat zu schließen.

Die Riester-Förderung bekommen Sie, um sich eine lebenslange Erhöhung Ihrer gesetzlichen Rente / Pension zu kaufen. Vergleichen Sie die Rendite einer Absicherung für ein (sehr) langes Leben nicht mit den Chancen eines Pantoffel-Portfolios oder anderen Rendite-Anlagen. Die Renditechancen aller Produkte (mit oder ohne Riester-Förderung), die mit einer lebenslangen Absicherung daherkommen, liegen regelmäßig (sehr weit) unter den Rendite-Chancen einer Anlage in Aktien-ETF Welt.

Wer keine Absicherung für ein (sehr) langes Leben benötigt oder wer mit einem kurzen Leben rechnet oder wem es vornehmlich auf die Rendite-Chancen ankommt, zu dessen Sparzielen passt die Pantoffel-Strategie besser. Die anvisierte Mindestlaufzeit ist hier viel kürzer (ca. 10 Jahre) und das Kapital kann vererbt werden. Im Gegenzug dafür gibt es ein Verlustrisiko.

Wer überlegt, seinen Riester-Vertag aufzugeben, findet unter dem folgenden Link eine weiterführende Berichterstattung:
www.test.de/Riester-Auszahlung-im-Steuercheck-Viele-Auszahlformen-grosse-Unterschiede-4988947-0

Wer sich für die lebenslange Absicherung entscheidet und sich die Förderung erhalten will, optimiert seinen Vertrag, zum Beispiel durch die Anpassung der Einzahlungshöhe: Zahlen Sie kein "ungefördertes" Geld ein.

Wer keine Steuerförderung bekommt, sollte nicht mehr als 4% vom Vorjahresbrutto abzüglich der Zulagen, die in den Vertrag fließen, einzahlen. Damit bekommen Sie die volle Förderung.

Wer die Steuerförderung genießt, hat es schwerer, auszurechnen, bis zu welcher Einzahlungshöhe sich noch lohnt. Doch mehr als 2100 € (inkl. der Zulagen) sollten auch hier in der Regel nicht in den Riester-Vertrag fließen.

Muselmane am 30.09.2022 um 21:44 Uhr
Geringe Auszahlung: Einzahlung reduzieren

Das Lesen ihres Artikel "Stress mit der Riester-Auszahlung" (9/22) hat mich etwas frustriert. Dass ein Leser beim Riester-Fondssparplan der DWS mindestens noch 31 Jahre leben muss, um nur seine Einzahlung zurück zu bekommen, hat mein bisher gutes Vertrauen in die Riester-Rente nun doch erschüttert.
Ich habe noch ein paar Jahre bis zur DWS-Rente, frage mich aber, ob es dann nicht sinnvoller wäre, nur noch den Mindestbeitrag einzuzahlen (oder vielleicht sogar zu kündigen) und das gesparte Geld statt dessen in mein Pantoffel-Portfolio zu stecken. Klar geht einem dann die Förderung verloren aber davon hat man auch nicht mehr so viel, wenn später die Auszahlung dann doch eher niedrig ausfällt. Mit dem Pantoffel-Portfolio hat man dagegen noch eine Chance auf Rendite.
Gibt es von Finanztest-Seite dazu eine Einschätzung, Abwägung?
Einen gewissen Vorteil hat die Riester-Rente aber noch, falls man doch mal arbeitslos wird, ist dieses Kapital nicht angreifbar und muss nicht verbraucht werden.

Lampensepp am 23.07.2022 um 18:36 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Profilbild Stiftung_Warentest am 12.07.2022 um 12:30 Uhr
Riester-Fondssparverträge

@cctfer: Auch Riester-Fondssparplan-Sparende sollten überprüfen, ob sich im ursprünglichen Vertrag zum Riester-Fondssparplan eine Klausel befindet, die den zusätzlichen Anfall von Abschluss- und Verwaltungskosten zu Beginn / während der Auszahlphase erlaubt. Kostenpositionen, die dort nicht genannt wurden, sollten Riester-Sparende zurückfordern. Denn bei den Riester-Verträgen dürfen alle Anbieter nur Kosten in Rechnung stellen, auf die sie im Vertrag hingewiesen haben.

cctfer am 12.07.2022 um 10:50 Uhr
Gilt das nur für Banksparpläne?

Vielen Dank für Ihre Recherchen. Man sollte doch meinen, dass Sparkassen, die dem Gesetz nach einen öffentlichen Auftrag haben, zumindest antworten.

Verstehe ich es richtig, dass die Zusatzkosten nur für Bank­sparpläne anfallen können, und die von Ihnen empfohlenen Fondssparpläne (die man ja direkt mit der Versicherung abschließt) nicht davon betroffen sein können? Mir wurde seinerzeit ein Produktinformationsblatt gereicht, in dem hoffentlich inkl. Auszahlphase alle Kosten erfasst sind.