Welche Möglichkeiten Kunden mit einem Riester-Banksparplan haben, sagt Niels Nauhauser, Abteilungsleiter bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Unklare Rechtslage
Die Verbraucherzentrale geht mit Verbandsklagen gegen Sparkassen vor, weil die ihre Riester-Banksparplan-Kunden über die Kosten der Rentenversicherung für die Auszahlphase im Unklaren ließen. Wie ist da der Stand?
Die Rechtslage ist noch unklar, weil eines unserer drei Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Zudem haben sich die Geldinstitute inzwischen für eine Ausweichtaktik entschieden. Sie berufen sich nicht mehr auf die Kostendarstellung in den Bedingungen des einst abgeschlossenen Banksparplans, sondern verweisen auf die – nun transparente – Kostendarstellung im Rentenversicherungsangebot, von dem die Kunden damals beim Abschluss ihres Riester-Banksparplans aber noch nichts wissen konnten. Kunden können deshalb auch individuell zivilrechtlich klagen. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte dies tun.
Wenn Kundinnen und Kunden das Rentenangebot unterschrieben haben, müssen sie dann auch die Abschlusskosten zahlen?
Es dürfte schwierig sein, sich nachträglich zu wehren. Ein Verrentungsvertrag mit einem Versicherer kommt aber nur zustande, wenn der Kunde das Verrentungsangebot annimmt. Sind ihm die Kosten zu hoch und braucht er die Rente jetzt noch nicht dringend, kann er das Angebot ausschlagen und die Bank oder Sparkasse auffordern, ein günstigeres Angebot vorzulegen – oder die weitere Rechtsprechung abwarten.
Unter Vorbehalt zahlen
Und wenn der Kunde die Rente jetzt braucht?
Dann sollte er vor Vertragsabschluss handschriftlich vermerken, die geltend gemachten Kosten nur unter Vorbehalt zu entrichten. Denn auch wenn die Kosten jetzt in den Angebotsunterlagen für die Rentenversicherung transparent und rechtzeitig genannt werden, ist weiterhin unklar, ob und in welcher Höhe diese zulässig sind. Die Bank ist schließlich verpflichtet, eine Rente aus dem Ursprungsvertrag zu zahlen. Den Aufwand, der damit verbunden ist, muss sie unseres Erachtens selbst tragen. Zumindest aber darf sie dafür keine Provision einstreichen.
Was geht noch?
Eine Kündigung des Vertrags kann besser sein als eine Rente. Doch diese Entscheidung muss gut überlegt sein, denn die gesamte staatliche Riester-Förderung wird von der ausgezahlten Summe abgezogen. Jeder Riester-Kunde kann bei der staatlichen Zulagenstelle anfragen, wie hoch die Auszahlungssumme ist bei einer Kündigung. So bekommt er die Grundlage, mit der er rechnen kann.
Oft keine Todesfallleistung bei Sofortrente
Beim Riester-Banksparplan gibt es die Wahl: Sofort beginnende Rentenversicherung oder Bankauszahlplan mit anschließender Rentenversicherung. Bekommen Kunden alle Informationen, damit sie sich richtig entscheiden können?
Nein. Geldinstitute gestalten die Angebote im eigenen Interesse oft bewusst so, dass die Sofortrente fast immer höher ist als die Rente beim Bankauszahlplan. Warum das so ist, steht jedoch nur im Kleingedruckten: Beide Angebote unterscheiden sich in der Todesfallleistung. Beim Auszahlplan kann das Restguthaben vererbt werden, wenn der Sparer stirbt. Bei der Sofortrente gibt es meist keine Todesfallleistung, dafür gibt es mehr Rente.
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@muselmane: Überprüfen Sie Ihr Sparziel. Was wollen Sie mit der Anlage des Geldes erreichen?
Die Riester-Rente hat das Ziel, die Lücke, die die Riester-Reform in die Rente gerissen hat zu schließen.
Die Riester-Förderung bekommen Sie, um sich eine lebenslange Erhöhung Ihrer gesetzlichen Rente / Pension zu kaufen. Vergleichen Sie die Rendite einer Absicherung für ein (sehr) langes Leben nicht mit den Chancen eines Pantoffel-Portfolios oder anderen Rendite-Anlagen. Die Renditechancen aller Produkte (mit oder ohne Riester-Förderung), die mit einer lebenslangen Absicherung daherkommen, liegen regelmäßig (sehr weit) unter den Rendite-Chancen einer Anlage in Aktien-ETF Welt.
Wer keine Absicherung für ein (sehr) langes Leben benötigt oder wer mit einem kurzen Leben rechnet oder wem es vornehmlich auf die Rendite-Chancen ankommt, zu dessen Sparzielen passt die Pantoffel-Strategie besser. Die anvisierte Mindestlaufzeit ist hier viel kürzer (ca. 10 Jahre) und das Kapital kann vererbt werden. Im Gegenzug dafür gibt es ein Verlustrisiko.
Wer überlegt, seinen Riester-Vertag aufzugeben, findet unter dem folgenden Link eine weiterführende Berichterstattung:
www.test.de/Riester-Auszahlung-im-Steuercheck-Viele-Auszahlformen-grosse-Unterschiede-4988947-0
Wer sich für die lebenslange Absicherung entscheidet und sich die Förderung erhalten will, optimiert seinen Vertrag, zum Beispiel durch die Anpassung der Einzahlungshöhe: Zahlen Sie kein "ungefördertes" Geld ein.
Wer keine Steuerförderung bekommt, sollte nicht mehr als 4% vom Vorjahresbrutto abzüglich der Zulagen, die in den Vertrag fließen, einzahlen. Damit bekommen Sie die volle Förderung.
Wer die Steuerförderung genießt, hat es schwerer, auszurechnen, bis zu welcher Einzahlungshöhe sich noch lohnt. Doch mehr als 2100 € (inkl. der Zulagen) sollten auch hier in der Regel nicht in den Riester-Vertrag fließen.
Das Lesen ihres Artikel "Stress mit der Riester-Auszahlung" (9/22) hat mich etwas frustriert. Dass ein Leser beim Riester-Fondssparplan der DWS mindestens noch 31 Jahre leben muss, um nur seine Einzahlung zurück zu bekommen, hat mein bisher gutes Vertrauen in die Riester-Rente nun doch erschüttert.
Ich habe noch ein paar Jahre bis zur DWS-Rente, frage mich aber, ob es dann nicht sinnvoller wäre, nur noch den Mindestbeitrag einzuzahlen (oder vielleicht sogar zu kündigen) und das gesparte Geld statt dessen in mein Pantoffel-Portfolio zu stecken. Klar geht einem dann die Förderung verloren aber davon hat man auch nicht mehr so viel, wenn später die Auszahlung dann doch eher niedrig ausfällt. Mit dem Pantoffel-Portfolio hat man dagegen noch eine Chance auf Rendite.
Gibt es von Finanztest-Seite dazu eine Einschätzung, Abwägung?
Einen gewissen Vorteil hat die Riester-Rente aber noch, falls man doch mal arbeitslos wird, ist dieses Kapital nicht angreifbar und muss nicht verbraucht werden.
Kommentar vom Autor gelöscht.
@cctfer: Auch Riester-Fondssparplan-Sparende sollten überprüfen, ob sich im ursprünglichen Vertrag zum Riester-Fondssparplan eine Klausel befindet, die den zusätzlichen Anfall von Abschluss- und Verwaltungskosten zu Beginn / während der Auszahlphase erlaubt. Kostenpositionen, die dort nicht genannt wurden, sollten Riester-Sparende zurückfordern. Denn bei den Riester-Verträgen dürfen alle Anbieter nur Kosten in Rechnung stellen, auf die sie im Vertrag hingewiesen haben.
Vielen Dank für Ihre Recherchen. Man sollte doch meinen, dass Sparkassen, die dem Gesetz nach einen öffentlichen Auftrag haben, zumindest antworten.
Verstehe ich es richtig, dass die Zusatzkosten nur für Banksparpläne anfallen können, und die von Ihnen empfohlenen Fondssparpläne (die man ja direkt mit der Versicherung abschließt) nicht davon betroffen sein können? Mir wurde seinerzeit ein Produktinformationsblatt gereicht, in dem hoffentlich inkl. Auszahlphase alle Kosten erfasst sind.