Testergebnisse für 84 Riester-Banksparpläne 11/2012
Finanztest hat 81 Riester-Banksparpläne geprüft und bewertet. Drei weitere Angebote konnten wir nicht bewerten, da für sie kein Vergleich mit unserem Mustervertrag (siehe „Qualität des Vertrags“) möglich war. Wir führen sie am Ende der Tabelle separat auf.
Anbindung an Umlaufrendite
- Die Zinsen von 30 Sparplänen sind direkt an die Umlaufrendite von Bundeswertpapieren gekoppelt, die Zinsen werden zur Quartalsmitte angepasst.
- Fünf Institute verwenden andere stichtagsaktuelle Referenzzinsen, ein Anbieter hält sich an den Garantiezins für Lebensversicherungen.
- Die meisten Sparpläne sind an einen gleitenden Referenzzins oder eine -zinsmischung gekoppelt. Gleitend bedeutet, dass rückwirkend der Durchschnitt aus den Monatswerten gebildet wird. Am häufigsten ist die Mischung aus 30 Prozent gleitendem Dreimonatszins (Euribor) und 70 Prozent gleitendem Zehnjahreszins (Bundeswertpapiere mit zehn Jahren Restlaufzeit).
Qualität des Vertrags
Der Renditeabstand ist unser Maß für die langfristige Ertragserwartung. Er zeigt die Differenz zu einem Finanztest-Mustervertrag, der den Zins von zehnjährigen Bundeswertpapieren ohne Abschlag und Kosten an den Kunden weitergibt. Je niedriger der Renditeabstand, desto besser. Der Renditeabstand enthält alle Kosten und Margen der Bank. Um den unterschiedlichen Referenzzinsen gerecht zu werden, hat Finanztest zusätzlich einen Korrekturfaktor berechnet, der die Verträge direkt vergleichbar macht.
Zins und Bonus
Aktueller Zins: Basiszins für Neuverträge am 30. August 2012.
(Anfängliche) Differenz zum Referenzzins: Mit diesem Abschlag zur Referenz startet der Sparplan. Bei Sparplänen mit Bonus verringert sich der Abschlag mit der Laufzeit.
Art des Bonussystems: Zinszuschläge zur Grundverzinsung.
Kosten
Verwaltungskosten: Jährliche Kosten für Kontoführung.
Produktwechsel: So teuer ist es, in ein anderes Riester-Produkt zu wechseln.
Förderschädliche Kündigung: Kosten bei vorzeitiger Auflösung. Der Sparer muss zudem Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.
Entnahme für Wohneigentum: Kosten, wenn man das angesparte Kapital zur Baufinanzierung entnehmen will.
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@alle + DockZock: Nein, Sie finden nicht alle für die Einordung Ihres Vertrages erforderlichen Daten in ihren Vertragsunterlagen.
Zum einen haben wir für die Untersuchung den Renditeabstand zwischen Banksparplan und Referenzzins des Anbieters für die verschiedenen Laufzeiten berechnet (zum Stichtag der Untersuchung). Dazu musste der Referenzzins „nachgebaut“ werden.
Zusätzlich haben wir einen Korrekturfaktor berechnet, der den langfristigen Abstand zwischen dem Referenzzins des Banksparplans zum Referenzzins 10jähriger Bundeswertpapiere (Mustervertrag) darstellt. Die beiden Faktoren wurden dann addiert. Unsere Leser können uns Ihren Anbieter nennen und wir versuchen dann, ihn im nächsten Test einzubeziehen. (maa)
Hallo,
danke für die Informationen. ich würde gerne meinen vertrag prüfen und den getesteten in der tabelle gegenüber stellen. ist das möglich? ich denke, dass dazu abstände zum Referenzzins sowie bonuszuzinsen usw. beziffert sein sollten. oder stehe ich auf dem schlauch? :-) ein hinweis seitens der redaktion wäre nett - ich denke, ich bin mit dem wunsch meinen bestehenden vertrag (Vorsorge Plus einer Sparkasse) einzuordnen nicht alleine.
@Suchend: In der Ansparphase zahlen Sie beim Kauf des Riester-Banksparplanes keine Abschlusskosten. (maa)
Vielen Dank für ihre Information! Nun noch eine Frage, die nicht aus dem genannten Artikel herauskommt: Es wird zwar, auch als Vergleichskriterium, von jährlichen Kosten gesprochen, aber was ist mit den Abschlusskosten? Die können doch je nach Vertragssystem erheblich dazu beitragen, dereinstige Zinserträge und Förderung wieder auszugleichen. Oder sind diese Kosten beim Banksparplan-Riestern nicht nennenswert/vorhanden? Gibt es eine Faustregel Abschlusskosten = x mal Jahreserträge, die eingehalten werden soll?
Mit freundlichen Grüßen!
@Suchend: Im nächsten Heft wird kein aktualisierter Test erscheinen. Länger im Voraus geben wir keine Auskünfte zu geplanten Untersuchungsvorhaben. Wenn Sie sich aufgrund dieser Untersuchung für ein Angebot entscheiden, sollten Sie beim Anbieter konkret nachfragen, ob er zwischenzeitlich nur den anfänglichen Basiszins angepasst hat, oder ob es auch Änderungen in Hinblick auf die Verwaltungskosten und / oder bei der Differenz zum Referenzzins gibt. Wenn (nur) der anfängliche Basiszins angepasst wurde, ändert dies nichts an der Qualität des Vertrages. (maa)