Riester-Bank­sparpläne

Nied­rigzinsen stellen Banken vor Probleme

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Riester-Bank­sparpläne von Genossen­schafts­banken und Sparkassen sind in der Regel mit einem festen Abschlag auf einen Referenzzins kalkuliert. Alle haben dasselbe Problem: die lang anhaltende Nied­rigzins­phase treibt auch die Referenzzinsen nach unten, so dass die Anbieter die kalkulierte Zins­differenz nicht mehr an den Kunden weiter geben können, selbst wenn nur noch nied­rigste Zinsen gezahlt werden.

Darum hat die Verbraucherzentrale geklagt

Der im Preis­verzeichnis der Kreissparkasse Tübingen ausgewiesene Minuszins war aus Sicht der Verbraucherzentrale Baden-Württem­berg rechts­widrig. Die Kreissparkasse hielt dagegen. Keinem Kunden würden tatsäch­lich Minus-Zinsen in Rechnung gestellt. Die Grund­verzinsung werde mit den zusätzlichen, fest vereinbarten Bonuszinsen der Bank­sparpläne verrechnet. Alle Kunden der Sparkasse würden deshalb aktuell unter dem Strich positive Zinsen erhalten.

Das hat das Land­gericht Tübingen in erster Instanz entschieden

Das Land­gericht Tübingen folgte in seinem Urteil dieser Auffassung. Es begründete die Abweisung der Klage damit, dass den Kunden in der Summe aus negativem Grund­zins und positivem Bonuszins immer ein kleines Plus bliebe. Außerdem könnten sich interes­sierte Verbraucher nach Auffassung des Gerichts stets über die aktuelle Verzinsung informieren. Dieses Urteil hat das Oberlandesgericht Stuttgart nun kassiert.

Zins­berechnung ist kompliziert

Finanztest hatte den Riester-Bank­sparplan der Kreissparkasse Tübingen im November 2012 getestet. Die damaligen Vertrags­bedingungen: Eine variable Grund­verzinsung, die regel­mäßig an die Entwick­lung eines Referenzzinses angepasst. Als Referenzzins dient der Sparkasse eine Mischung von zwei – von der Bundes­bank veröffent­lichten – Geld- und Kapitalmarkt­zins­sätzen. Zu 30 Prozent besteht der Referenzzins aus dem gleitenden Drei­monats-Euribor, zu 70 Prozent aus dem gleitenden Zehn­jahres­zins von Bundes­wert­papieren (konkret die Daten­reihe „aus der Zins­struktur abge­leitete Renditen für Bundes­wert­papiere mit jähr­lichen Kuponzah­lungen, Rest­lauf­zeit 10 Jahre“). Die Sparkasse benennt in ihren Informationen die Zins­reihen nur allgemein. „Gleitend“ bedeutet, dass aus den Zins­reihen Mittel­werte gebildet werden. Der Referenzzins wird jedoch nicht zu hundert Prozent an den Kunden weiter gegeben, sondern mit einem Abschlag. Wie hoch er ist, geht aus den einheitlich gestalteten VorsorgePlus-Verträgen der Sparkassen nicht hervor.

Der Minus-Zins wird mit Boni verrechnet

2012 hat uns die Kreissparkasse Tübingen bestätigt, dass die anfäng­liche Differenz zum Referenzzins (Abschlag) 2,0 Prozent­punkte beträgt. Demnach könnte sie aktuell sogar einen Minus-Zins ausweisen. Gleich­zeitig haben Kunden mit entsprechenden Riester-Verträgen der Sparkasse Anspruch auf feste lauf­zeit­abhängig steigende Bonuszinsen – ab dem 1. Spar­jahr in Höhe von 1,0 Prozent­punkten, ab dem 6. Jahr in Höhe von 1,25 Prozent­punkten und ab dem 21. Spar­jahr 1,75 Prozent­punkte. Mit diesen Bonuszinsen verrechnen die Tübinger Banker nach ihren Angaben jetzt den negativen Grund­zins.

Diese Meldung ist erst­mals am 4. August 2017 auf test.de erschienen. Sie wurde am 29. März 2019 aktualisiert.

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • KatiKap am 10.02.2020 um 15:18 Uhr
    Kreissparkasse Kaiserslautern

    Auch die Kreissparkasse Kaiserslautern hat mittlerweile mit Schreiben vom 31.01.2020! auf dieses Urteil des OLG Stuttgart reagiert (ohne es zu nennen, versteht sich). Und wieder steht man als Verbraucher nur vor der Wahl: Holt man aus dem Schreiben (4 Varianten) das Maximum heraus und lässt man es als negative Erfahrung (klagetechnisch) gut sein? Auch Finanztest Spezial 03001 (Stand 9. September 2002), S. 41-Riester-Rente, die Riester-Tests, Banksparpläne mit variablem Basiszins und Bonus) hätte meiner Meinung nach besser auf die "Variationsmöglichkeiten und die Notwendigkeit einer jährlichen Kontrolle des Basiszinses) hinweisen können. Aber nur bei der Wüstenrot-Bank sowie bei der Kreissparkasse Ludwigsburg, Reutlingen und der Sparkasse Pforzheim wurde durch die zusätzliche Bezifferung explizit darauf hingewiesen, aufgrund welcher Bedingung sich der Grundzins dort ändert). Dann hätte es die "Zinsanpassungsklausel" vielleicht in Verträgen nach diesem Heft nicht mehr gegeben...