Riester-Banksparpläne von Genossenschaftsbanken und Sparkassen sind in der Regel mit einem festen Abschlag auf einen Referenzzins kalkuliert. Alle haben dasselbe Problem: die lang anhaltende Niedrigzinsphase treibt auch die Referenzzinsen nach unten, so dass die Anbieter die kalkulierte Zinsdifferenz nicht mehr an den Kunden weiter geben können, selbst wenn nur noch niedrigste Zinsen gezahlt werden.
Darum hat die Verbraucherzentrale geklagt
Der im Preisverzeichnis der Kreissparkasse Tübingen ausgewiesene Minuszins war aus Sicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rechtswidrig. Die Kreissparkasse hielt dagegen. Keinem Kunden würden tatsächlich Minus-Zinsen in Rechnung gestellt. Die Grundverzinsung werde mit den zusätzlichen, fest vereinbarten Bonuszinsen der Banksparpläne verrechnet. Alle Kunden der Sparkasse würden deshalb aktuell unter dem Strich positive Zinsen erhalten.
Das hat das Landgericht Tübingen in erster Instanz entschieden
Das Landgericht Tübingen folgte in seinem Urteil dieser Auffassung. Es begründete die Abweisung der Klage damit, dass den Kunden in der Summe aus negativem Grundzins und positivem Bonuszins immer ein kleines Plus bliebe. Außerdem könnten sich interessierte Verbraucher nach Auffassung des Gerichts stets über die aktuelle Verzinsung informieren. Dieses Urteil hat das Oberlandesgericht Stuttgart nun kassiert.
Zinsberechnung ist kompliziert
Finanztest hatte den Riester-Banksparplan der Kreissparkasse Tübingen im November 2012 getestet. Die damaligen Vertragsbedingungen: Eine variable Grundverzinsung, die regelmäßig an die Entwicklung eines Referenzzinses angepasst. Als Referenzzins dient der Sparkasse eine Mischung von zwei – von der Bundesbank veröffentlichten – Geld- und Kapitalmarktzinssätzen. Zu 30 Prozent besteht der Referenzzins aus dem gleitenden Dreimonats-Euribor, zu 70 Prozent aus dem gleitenden Zehnjahreszins von Bundeswertpapieren (konkret die Datenreihe „aus der Zinsstruktur abgeleitete Renditen für Bundeswertpapiere mit jährlichen Kuponzahlungen, Restlaufzeit 10 Jahre“). Die Sparkasse benennt in ihren Informationen die Zinsreihen nur allgemein. „Gleitend“ bedeutet, dass aus den Zinsreihen Mittelwerte gebildet werden. Der Referenzzins wird jedoch nicht zu hundert Prozent an den Kunden weiter gegeben, sondern mit einem Abschlag. Wie hoch er ist, geht aus den einheitlich gestalteten VorsorgePlus-Verträgen der Sparkassen nicht hervor.
Der Minus-Zins wird mit Boni verrechnet
2012 hat uns die Kreissparkasse Tübingen bestätigt, dass die anfängliche Differenz zum Referenzzins (Abschlag) 2,0 Prozentpunkte beträgt. Demnach könnte sie aktuell sogar einen Minus-Zins ausweisen. Gleichzeitig haben Kunden mit entsprechenden Riester-Verträgen der Sparkasse Anspruch auf feste laufzeitabhängig steigende Bonuszinsen – ab dem 1. Sparjahr in Höhe von 1,0 Prozentpunkten, ab dem 6. Jahr in Höhe von 1,25 Prozentpunkten und ab dem 21. Sparjahr 1,75 Prozentpunkte. Mit diesen Bonuszinsen verrechnen die Tübinger Banker nach ihren Angaben jetzt den negativen Grundzins.
Diese Meldung ist erstmals am 4. August 2017 auf test.de erschienen. Sie wurde am 29. März 2019 aktualisiert.
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Auch die Kreissparkasse Kaiserslautern hat mittlerweile mit Schreiben vom 31.01.2020! auf dieses Urteil des OLG Stuttgart reagiert (ohne es zu nennen, versteht sich). Und wieder steht man als Verbraucher nur vor der Wahl: Holt man aus dem Schreiben (4 Varianten) das Maximum heraus und lässt man es als negative Erfahrung (klagetechnisch) gut sein? Auch Finanztest Spezial 03001 (Stand 9. September 2002), S. 41-Riester-Rente, die Riester-Tests, Banksparpläne mit variablem Basiszins und Bonus) hätte meiner Meinung nach besser auf die "Variationsmöglichkeiten und die Notwendigkeit einer jährlichen Kontrolle des Basiszinses) hinweisen können. Aber nur bei der Wüstenrot-Bank sowie bei der Kreissparkasse Ludwigsburg, Reutlingen und der Sparkasse Pforzheim wurde durch die zusätzliche Bezifferung explizit darauf hingewiesen, aufgrund welcher Bedingung sich der Grundzins dort ändert). Dann hätte es die "Zinsanpassungsklausel" vielleicht in Verträgen nach diesem Heft nicht mehr gegeben...