Rezept­pflichtige Medikamente Rabatt­verbot für Online­apotheken

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Für gesetzlich Versicherte soll künftig bei verschreibungs­pflichtigen Arznei­mitteln immer der gleiche Preis gelten – unabhängig davon, ob sie diese in einer Apotheke vor Ort oder von einer Versand­apotheke aus EU-Ländern beziehen. Um das zu erreichen, dürfen Online­apotheken gesetzlich Versicherten künftig keine Rabatte oder Boni mehr anbieten. Bei Verstößen können Bußgelder verhängt werden. Das sieht das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOSG) vor.

Weitere Regelung im Gesetz: Apotheken vor Ort können zusätzliche Dienst­leistungen für Versicherte anbieten – etwa Medikamentenlieferungen nach Hause für Pflegebedürftige. Dafür wird Apotheken ein Zuschlag von 2,50 Euro pro Tag und Lieferung gewährt. Zudem könnten sie Kunden zum Beispiel Präventions­programme anbieten.

Das Gesetz wurde Ende Oktober vom Bundes­tag beschlossen. Es wird voraus­sicht­lich im Dezember 2020 in Kraft treten. Der Bundes­rat muss nicht zustimmen.

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Kommentarliste

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  • Thomas_Riedel am 25.12.2020 um 12:25 Uhr
    Antwort an GuessWhat

    In einem Punkt muss ich ihnen widersprechen. Ich habe am 21.12.2020 bei der Shop-Apotheke als Kassenpatient rezeptpflichtige Medikamente bestellt. Im Lieferschein stand der Hinweis, das ab dem 15.12. keine Rabatte mehr gewährt werden dürften. Da ich diese Medikamente dauernd einnehmen muss, trifft mich das finanziell schon sehr. Diese Bundesregierung gehört auf den Mond geschossen!

  • deutschermichel am 22.12.2020 um 13:05 Uhr
    Und warum...

    sollte ich jetzt bei planbarer Dauermedikamentation nicht mehr bei der Shop-Apotheke bestellen? Ich bekomme es frei Haus geliefert und wichtige Hinweise zum Medikament liegen ausgedruckt dabei. Diesen Informationsservice habe ich in der Vor-Ort-Apotheke nicht - da wird die Packung rübergereicht, kassiert und tschüs! Dadurch wird die Vor-Ort-Apotheke nicht gestärkt! Das einzige ist, dass die Patienten mit höheren Eigenbeteiligungen zur Kasse gebeten werden. Sinnvoller wäre es gewesen, die Preisbindung aufzuheben, für einen Wettbewerb, den es bisher nicht gibt. Aber unser aufgeblähter Bundestag mit seinen schlauen Abgeordneten...ein anderes Thema.

  • Moditest am 19.12.2020 um 12:45 Uhr
    Gab es schon mal

    Das Rabattverbot gab es doch schon mal, und es wurde vom EUGH kassiert. Wie kann es sein, dass es jetzt plötzlich wieder eingeführt wird?

  • Psychodad am 10.12.2020 um 07:40 Uhr
    Planwirtschaft ?

    Ich finde es sehr schade, dass auf diese Weise die Apotheker-Lobby gestärkt und ein freier Markt stark eingeschränkt wird.
    So werden wir immer Mondpreise in Medikamentenbereich haben. Schade, wenn man sieht, was für Preise in anderen Ländern möglich sind.

  • Gelöschter Nutzer am 08.12.2020 um 20:24 Uhr
    Ergänzung

    Ich möchte den Artikel noch um drei Punkte ergänzen:
    Erstens: wie Test hier vollkommen richtig schreibt, gilt diese Regelung nur für gesetzlich Versicherte. PKV Versicherte und Selbstzahler berührt dies nicht. Zweitens: deutsche Gesetze entfalten im Ausland keine Wirkung. Theoretisch kann also auch ein Kassenpatient weiterhin sein Rezept mit entsprechendem Rabatt in einer Apotheke außerhalb Deutschlands, auch ein Versandapotheke, einlösen. In wie weit diese neue Regelung die Erstattung durch die Krankenkasse dann berührt, ist noch nicht abschließend geklärt. Drittens: und das ist jetzt meine persönliche Meinung – hier schreibt der Staat Unternehmen, das sind Apotheken, vor, dass sie Produkte nur zu einem einheitlichen Preis abgeben dürfen. Wohl keiner käme jemals auf die Idee, dass dies bei Produkten wie Lebensmitteln jeder Art oder auch anderen Produkten auch nur ansatzweise toleriert werden würde. Hier unterdrückt der Staat jede wegen Wettbewerb.