Für gesetzlich Versicherte soll künftig bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln immer der gleiche Preis gelten – unabhängig davon, ob sie diese in einer Apotheke vor Ort oder von einer Versandapotheke aus EU-Ländern beziehen. Um das zu erreichen, dürfen Onlineapotheken gesetzlich Versicherten künftig keine Rabatte oder Boni mehr anbieten. Bei Verstößen können Bußgelder verhängt werden. Das sieht das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOSG) vor.
Weitere Regelung im Gesetz: Apotheken vor Ort können zusätzliche Dienstleistungen für Versicherte anbieten – etwa Medikamentenlieferungen nach Hause für Pflegebedürftige. Dafür wird Apotheken ein Zuschlag von 2,50 Euro pro Tag und Lieferung gewährt. Zudem könnten sie Kunden zum Beispiel Präventionsprogramme anbieten.
Das Gesetz wurde Ende Oktober vom Bundestag beschlossen. Es wird voraussichtlich im Dezember 2020 in Kraft treten. Der Bundesrat muss nicht zustimmen.