Vergleich Rest­schuld­versicherung für Immobilien­kredite Günstig den Kredit sichern

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Vergleich Rest­schuld­versicherung für Immobilien­kredite - Günstig den Kredit sichern

Ein Eigenheim für die Familie – davon träumen viele. Der Abschluss einer Rest­schuld­versicherung ist sinn­voll. © Getty Images / Westend61 / Rainer Berg

Immobiliendarlehen abzu­sichern ist wichtig. Wer den richtigen Tarif wählt, kann viel Geld sparen.

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Alle Risiken im Blick haben und den Kredit gut abzu­sichern – das ist existenziell für Bauherren. Vor allem bei Familien und in Part­nerschaften stellt sich die Frage: Was passiert, wenn einer der Partner stirbt? Lässt sich der Kredit auch von einem Verdiener alleine bewältigen? Eine Rest­schuld­versicherung für Immobilien­kredite sichert Hinterbliebene nach einem Todes­fall ab. Die Versicherungs­gesell­schaft zahlt die vereinbarte Summe, die im besten Fall reicht, um den Kredit voll­ständig abzu­lösen.

Wichtig: Es gibt auch Restschuldversicherungen für Ratenkredite. Der Abschluss ist dabei aber oft über­flüssig und zudem sehr teuer.

Unser Rat

Bedarf. Wenn Sie einen Immobilien­kredit aufnehmen, sollten Sie dazu eine güns­tige Rest­schuld­­­­ver­sicherung abschließen. So ist die Finanzierung gesichert, falls der Haupt­verdiener stirbt. Verzichten sollten Sie darauf nur, wenn Sie über finanzielle Polster verfügen oder eine ausreichend hohe Risiko­lebensver­sicherung haben. Es kann unter Umständen nötig sein, die Risiko­lebens­versicherung aufzusto­cken oder eine zusätzliche Rest­schuld­versicherung abzu­schließen.

Vertrag. Wählen Sie eine Police mit jähr­licher Anpassung an die Rest­schuld des Darlehens. Am güns­tigsten sind Tarife von Europa und Credit Life.

Angebote. Seien Sie kritisch, wenn Ihnen Ihr Kredit­finanzierer eine Rest­schuld­police anbietet. Vergleichen Sie lieber sein Angebot mit den güns­tigen Tarifen aus unserer Unter­suchung (Tabelle).

Paar. Wenn in Ihrer Familie nur ­einer den Kredit bedient, reicht eine Rest­schuld­versicherung. Zahlen Sie und Ihr Partner gemein­sam ab, sollten Sie auch beide abge­sichert sein. Die Versicherungs­summe sollte der Rest­schuld entsprechen.

Gewaltige Preis­unterschiede

Unsere Unter­suchung von drei unterschiedlichen Versicherungs­varianten zeigt gewaltige Preis­unterschiede. Versicherte zahlen für die Absicherung eines Immobilien­kredits über 200 000 Euro und einer Lauf­zeit von 20 Jahren zwischen 1 015 und 3 108 Euro. Am güns­tigsten sind in allen drei Varianten Tarife der Europa.

Erste Wahl sind Policen, die jähr­lich an die Rest­schuld des Darlehens angepasst werden. Durch die kontinuierliche Tilgung sinkt die Schuld von Jahr zu Jahr (siehe Variante 1, ). Diesen lückenlosen Schutz gibt es bei Europa bereits ab 66 Euro jähr­lich im Tarif E-VRL mit jähr­licher Anpassung. Empfehlens­wert ist auch der Tarif TH17 der Credit Life, bei dem Versicherungs­nehmer mit einem Jahres­beitrag von 57 Euro starten. Allerdings variieren bei dem Tarif die Jahres­beiträge und werden während der Lauf­zeit steigen.

Die Tarife sind unterschiedlich gestaltet. Bei den meisten zahlen Kunden über die gesamte Lauf­zeit gleich­bleibend hohe Beiträge, bei einigen variieren diese von Jahr zu Jahr. Bei anderen Angeboten werden die Beiträge zum Beispiel nur in den ersten 13 Jahren gezahlt.

Drei Varianten im Vergleich

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© Stiftung Warentest

Der Barwert ist entscheidend

Für unsere Unter­suchung haben wir den Barwert der künftigen Beiträge errechnet. Er gibt an, wie viel Geld bei Vertrags­abschluss aktuell zur Verfügung stehen müsste, um alle künftigen Versicherungs­beiträge abzu­decken ().

Der Barwert der Beiträge für die Police der Europa mit jähr­licher ­Anpassung an die Restschuld liegt bei 1 096 Euro. Kunden, die sich dafür entscheiden, müssen nur rund 0,5 Prozent der Darlehens­summe von 200 000 Euro für eine Rest­schuld­versiche­rung zahlen. Mit 1 097 Euro Barwert macht auch die Credit Life ihren Kunden ein von den Kosten her fast identisches und ebenfalls empfehlens­wertes Angebot.

Die zweite Variante sind Rest­schuldver­sicherungen mit zunächst gleich­bleibendem, dann konstant fallendem Schutz. Vor allem in den ersten fünf Jahren gibt es eine Über­deckung: Der Versicherungs­schutz ist deutlich größer als nötig, danach fällt er ab. Die Tarife dieser Variante sind oft teurer.

Tarife mit Lücken

Am güns­tigsten erscheint auf den ersten Blick der Europa E-VRL-Tarif mit konstant fallendem Versicherungs­schutz (Variante 3). Immobilien­eigentümer zahlen über die gesamte Lauf­zeit lediglich einen Barwert von 1 015 Euro. Doch Kunden sollten genau hinschauen, denn wie alle anderen Angebote mit konstant fallendem Versicherungs­schutz weist der Tarif Lücken auf.

Der Grund: Die Rest­schuld eines Baudar­lehens nimmt in den ersten Jahren lang­samer ab als der Versicherungs­schutz dieser Variante. So kann eine Unter­deckung entstehen, Finanzierungs­lücken von 10 000 Euro und mehr sind so möglich. Die Angehörigen müssten bei einem Todes­fall eventuell einen Teil der Rest­schuld selbst tragen. Das passiert auch beim Tarif RiF (01/17) der Debeka, der mit 3 108 Euro Barwert der teuerste ist.

Jähr­liche Anpassung beste Lösung

Wir geben eine klare Empfehlung: Immobilien­besitzer sollten sich für einen Tarif mit jährlicher Anpassung entscheiden. Dieser kann zwar ein wenig teurer sein als Angebote mit konstant fallendem Versicherungs­schutz, dafür bietet er die nötige Sicherheit.

Abschluss immer freiwil­lig

Seit einigen Jahren erscheinen zum Thema Rest­schuld­versicherungen kritische Artikel in den Medien. Darin geht es jedoch nicht um Versicherungen, die Immobiliendarlehen absichern, sondern um Versicherungen für Konsumenten­kredite über beispiels­weise 5 000 oder 10 000 Euro. Für solche Darlehen sind die Policen fast immer über­flüssig, doch Banken und Versicherer machen mit ihnen ein Milliarden­geschäft.

Für alle Arten von Rest­schuld­versicherungen gilt: Ihr Abschluss ist freiwil­lig. Banken oder Versicherer dürfen Verbraucher nicht zum Abschluss drängen. Dennoch liefen Beratungs­gespräche in der Vergangenheit oft so ab, dass Kunden glaubten, sie würden nur einen Kredit bekommen, wenn sie eine Rest­schuld­versicherung abschließen.

Nach einer EU-Richt­linie vom Juni 2017 müssen Kunden jetzt besser belehrt wer­den. Sie erhalten eine Woche nach Vertragsabschluss Informationen zu Widerrufs­recht und Vertrags­details. Anschließend haben sie 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen.

Ältere und Kranke zahlen mehr

Die Rest­schuld­versicherungen für Immobilien­kredite, die nur den Todes­fall absichern, sind eine Sonderform der Risiko­lebens­versicherung. Deshalb werden sie von den Versicherungen auch ähnlich behandelt; so sind vor dem Abschluss Fragen zum Gesund­heits­zustand üblich.

Grund­sätzlich gilt: Je länger die Lauf­zeit und je höher das Darlehen, umso teurer wird die Police. Der Beitrag hängt auch von Alter und Gesundheit des Versicherten ab. Raucher zahlen mehr als Nicht­raucher, Menschen mit Vorerkrankungen mehr als Gesunde. Bei einigen Krankheiten wie Krebs oder Multipler Sklerose wird der Abschluss einer Police von den Versicherern oft abge­lehnt.

Preisgüns­tige Absicherung

Bei einer klassischen Risiko­lebensver­si­che­rung wird eine Summe – beispiels­weise 200 000 Euro – fest­gelegt, die zu jedem Zeit­punkt der Lauf­zeit voll ausgezahlt wird. Bei einer Rest­schuld­versicherung fällt die Versicherungs­summe dagegen beständig, die Anbieter müssen im Ernst­fall fast nie die anfäng­liche Darlehens­summe auszahlen. Deshalb können sie die Rest­schuld­policen güns­tiger anbieten.

Davon profitieren alle Immobilienkäufer, die nicht zusätzlich zu ihren Kreditraten hohe Versicherungs­beiträge zahlen wollen. Zu bedenken ist: Mit einer Rest­schuld­versicherung für Immobiliendarlehen wird nur der Kredit abge­sichert. Das kann in einigen Lebens­situationen ausrei­chen, zum Beispiel wenn ein vermögendes Paar ein Wochen­endhaus finanziert.

Geht es aber darum, nach einem Todes­fall den Lebens­stan­dard einer Familie über den Kredit hinaus zu sichern, ist eine Risikolebens­versicherung die bessere Wahl (siehe Finanztest 6/17, S. 68). Es kann auch sinn­voll sein, zusätzlich zu einer Risiko­lebens- eine Rest­schuld­versicherung für ein Immobiliendarlehen abzu­schließen.

Versicherungen nur für den Todes­fall

Für unsere Unter­suchung haben wir einen Modell­fall konstruiert: Ein 35-jähriger Nicht­raucher zahlt ein Immobiliendarlehen über 200 000 Euro inner­halb von 20 Jahren zurück. Alle von uns untersuchten Versicherungen greifen nur im Todes­fall. Auf dem Markt sind jedoch auch andere Policen, die Arbeits­losig­keit oder Arbeits­unfähigkeit abdecken. Doch diese Tarife haben meist Tücken und die Versicherungs­summe wird nur selten ausgezahlt. Deshalb raten wir von ihnen ab.

Wenige Angebote auf dem Markt

Wir haben bei mehr als 100 Versicherern ­Angebote für Rest­schuld­versicherungen für Immobilien­kredite einge­holt. Der Rück­lauf war gering, nur zwölf Anbieter machten uns ­Angebote für 26 unterschiedliche Rest­schuld­versicherungen.

Große Versicherer wie Allianz sahen sich nicht imstande, für unseren Modell­fall ein Angebot zu machen. Axa gab an, keine Rest­schuld­versicherungen anzu­bieten.

Individuelle Zahl­pläne

Bedient in einer Familie nur einer den Kredit, reicht eine Rest­schuld­versicherung. Zahlen beide Partner den Kredit ab, müssen beide abge­sichert sein ().

Die Angebote der Versicherer werden individuell erstellt. Um die Beiträge zu berechnen, benötigen Versicherer Unterlagen über das Darlehen. Wichtig sind die Gesamt­lauf­zeit, der Soll­zins und der Tilgungs­plan. Bei den meisten Versicherungen im Test sind die Beiträge konstant, bei anderen ändern sie sich von Jahr zu Jahr. Wenn das der Fall ist, steigen die Versicherten mit geringen Jahresbeiträgen ein. Im Lauf von rund zehn Jahren steigen die Beiträge, danach fallen sie wieder.

Gut zu wissen: Wer lieber konstante Beitrags­sätze zahlt, kann seinen Wunsch beim Versicherer anmelden. Umge­kehrt gilt das natürlich auch. Die meisten Unternehmen erstellen entsprechende Angebote neu.

Tipp: Was passt am besten: Rest­schuld- oder Risiko­lebens­versicherung? Mehr Details finden Sie unter . Die für Ihre individuelle Situation am besten geeignete Risiko­lebens­versiche­rung können Sie für 10 Euro bei uns im Internet ermitteln (test.de/analyse-risikoleben).

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 07.06.2021 um 13:40 Uhr
    Arbeitslosigkeitsversicherung

    @Vicki: Erwarten Sie nicht zu viel vom Schutzumfang der Arbeitslosigkeitsversicherung:
    www.test.de/Arbeitslosigkeitsversicherung-Schwacher-Trost-1083166-0
    (maa)

  • Vicki am 03.06.2021 um 23:41 Uhr
    Absicherung Arbeitslosigkeit / Kurzarbeit

    Guten Tag,
    um unseren Immobilien-Kredit abzusichern, habe ich bereits eine Risikolebensversicherung, BU Versicherung und auch eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen, weil ich der Hauptverdiener bin und wir nicht die entsprechenden Reserven haben. Bis vor kurzem dachte ich, wir wären "ganz gut" abgesichert. In der aktuellen Corona-Krise haben wir im Vergleich zu vielen anderen Menschen Glück gehabt und sind nicht von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit betroffen. Ich habe jedoch damit eine Lücke erkannt, die uns in der Zukunft auch mal zum Verhängnis werden könnte. In dem o.g. Artikel wurden Versicherungen geg. Arbeitslosigkeit bzw. Kurzarbeit nicht behandelt. Wie kommt man am besten an neutrale Informationen zu den entsprechenden Tarifen?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 12.04.2021 um 13:32 Uhr
    Europa und Variante

    @Stepsch: Der Versicherer bietet alle drei Varianten an. Sie werden im Vertrag Felder finden, in denen Sie das für Sie Passende ankreuzen sollen. (PH)

  • Stepsch am 21.03.2021 um 12:46 Uhr
    Europa und Variante

    Liebe Stiftung-Warentest,
    ich habe ein kleines Verstaendnisproblem.
    Der Vertrag Europa "E-VRL" ist in der Tabelle bei Variante 1,2,3 aufgelistet. Wie kann das sein bzw. wie genau steuere ich im Antrag welche der 3 Optionen ich waehlen moechte?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 12.02.2020 um 12:10 Uhr
    Grundschutz Versicherungen

    @michelfattah: Wenn Sie eine Familie zu versorgen haben, gehört nach unserer Ansicht nur die Risikolebensversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung zum Grundschutz der Familie. Policen, die das Risiko des Ausfalls von Kreditraten bei Eintritt einer Arbeitslosigkeit versichern, gehören nach unserer Ansicht nicht zum Grundschutz für Immobilienkäufer. Wer sich für einen Ratenausfallschutz interessiert, sollte sich die Beschränkungen genau anschauen. (maa)