Erfolglos haben ein Pensionär und ein Rentner beim Bundesfinanzhof (BFH) geklagt. Die Richter in München entschieden jetzt, dass der Staat Beamtenpensionen und Betriebsrenten auf Steuerkarte verfassungsgemäß besteuert:
- Der pensionierte Beamte wollte seine Pension so versteuern, wie das Finanzamt seit dem Jahr 2005 gesetzliche Renten abrechnet. Der Kläger bezog damals eine Pension von 35 606 Euro. Davon sollte wie bei Rentnern im Steuerbescheid ein Freibetrag von 17 803 Euro abgehen. Stattdessen muss das Finanzamt laut BFH nur die Versorgungsfreibeträge von insgesamt 3 900 Euro im Jahr anerkennen (Az. VI R 83/10).
- Der Rentner bekam neben seiner gesetzlichen Rente eine Betriebsrente auf Lohnsteuerkarte und wollte dafür schon vor dem 63. Lebensjahr Versorgungsfreibeträge haben. Auch pensionierte Beamte erhielten diese unabhängig vom Lebensalter, argumentierte der Mann. Für den Bundesfinanzhof war das kein Grund, die Altersgrenze für Betriebsrentner fallen zu lassen (Az. VI R 12/11).