Freiwillig krankenversicherte Rentner, die 90 Prozent des zweiten Teils ihres Arbeitslebens Kassenmitglied waren, sind seit 1. April pflichtversichert. Auf Zusatzbezüge wie Zinsen oder Mieten sind keine Beiträge mehr fällig, auf Betriebsrenten aber schon. Die Familienmitversicherung ist entfallen, wenn der mitversicherte Angehörige zwischen 1993 und 31. März 2002 die Rente beantragt und am 31. März 2002 erhalten hat. Wer freiwillig versichert bleiben will, muss das bis 30. September der Kasse melden.
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@Cesare62: Wie wir oben schon schreiben: _Freiwillig_ krankenversicherte Rentner, die 90 Prozent des zweiten Teils ihres Arbeitslebens Kassenmitglied waren, sind seit 1. April 2002 (!), also seit nunmehr 18 Jahren, pflichtversichert. Wer ohnehin pflichtversichert war, ist seit jeher in der KVdR. (PH)
Ist es dabei relevant, ob man in der zweiten Hälfte des Arbeitslebens die meiste Zeit über freiwillig GKV-versichert war und nicht pflichtversichert?