Rentenreform

Rente mit 63 Jahren nur für vor 1953 Geborene

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Vor 1953 Geborene können mit 63 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen, wenn sie 45 Jahre versichert waren. Für die Jahr­gänge 1953 bis 1963 erhöht sich der frühest­mögliche Renten­beginn in Zwei-Monats-Schritten. Ab 1964 Geborene können erst mit 65 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen.

Geburts­jahr

Anhebung um … Monate

… auf Alter

Jahre

Monate

1953

2

63

2

1954

4

63

4

1955

6

63

6

1956

8

63

8

1957

10

63

10

1958

12

64

0

1959

14

64

2

1960

16

64

4

1961

18

64

6

1962

20

64

8

1963

22

64

10

Quelle: Gesetz­entwurf der Bundes­regierung

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