
Ich war nur kurz berufstätig und habe mir meinen daraus entstandenen Rentenanspruch schon vor Jahren auf einen Schlag auszahlen lassen. Mit dieser Zeit und der verbesserten Anrechnung von Kindererziehung zusammen käme ich auf fünf Jahre Mindestversicherungszeit, die für einen Rentenanspruch notwendig ist. Kann ich damit rechnen?
Nein. Mit der Auszahlung wurde die Zeit Ihrer Berufstätigkeit von Ihrem Rentenkonto gestrichen. Sie müssen jetzt neu einzahlen, um die fehlenden Jahre aufzufüllen. Bei einem Kind müssten Sie für drei Jahre nachzahlen. Es reicht, wenn Sie dafür 3 061,80 Euro einzahlen.
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