Rentenreform

Jutta Schneider (69 Jahre):

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Rentenreform - Wer profitiert und wer handeln muss

Ich war nur kurz berufs­tätig und habe mir meinen daraus entstandenen Renten­anspruch schon vor Jahren auf einen Schlag auszahlen lassen. Mit dieser Zeit und der verbesserten Anrechnung von Kinder­erziehung zusammen käme ich auf fünf Jahre Mindest­versicherungs­zeit, die für einen Renten­anspruch notwendig ist. Kann ich damit rechnen?

Nein. Mit der Auszahlung wurde die Zeit Ihrer Berufs­tätig­keit von Ihrem Renten­konto gestrichen. Sie müssen jetzt neu einzahlen, um die fehlenden Jahre aufzufüllen. Bei einem Kind müssten Sie für drei Jahre nach­zahlen. Es reicht, wenn Sie dafür 3 061,80 Euro einzahlen.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 02.07.2014 um 13:49 Uhr
unvollständige URL

@technischeuni: Vielen Dank für den Hinweis. Welchen Link meinen Sie? Die Links zur Site der Deutschen Rentenversicherung kann ich anklicken und weisen mich korrekt weiter. Das fehlende "de" in der Bezeichnung korrigeiren wir. (maa)

technischeuni am 29.06.2014 um 21:59 Uhr
URL

In dem Artikel fehlen die generischen Länderkürzel (".de") in den Hyperlinks, sodass diese ins "Leere" laufen.

HD-CB am 27.06.2014 um 20:31 Uhr
hwiedmer schrieb am 27.06.2014 um 19:45 Uhr:

Sehr geehrte Frau und/oder Herr Wiedmer,
warum schreiben Sie eine solche Meldung wider besseren Wissen? Ihre Gedanken zum Thema Gerechtigkeit sind für mich nicht nachvollziehbar.
Ich bin in der SBZ geboren, in der DDR aufgewachsen und habe auch meine 2 Kinder in der DDR geboren. Meine Kinder sind nicht in einer Krippe betreut worden, weil ich und mein Mann es nicht wollten. Meine Kinder sind bis zu ihrem 3 Lebensjahr von mir und teilweise meiner Mutter betreut zu Hause aufgewachsen.
Ich bin kein Sonderfall aus der DDR.
MfG M. Dörschel

hwiedmer am 27.06.2014 um 19:45 Uhr
Ausgleich für Frauen die Kindern vor 1992 geb. ...

Dabei geht es doch hauptsächlich um die Erziehungsleistung dieser Frauen und um eine gerechte Anpassung.
Ich finde dies sehr gerecht und gut, dass wir uns dies leisten können.
Noch gerechter wäre allerdings, wenn die betroffen Mütter ehemals von Ostdeutschland dabei ausgeschlossen wären, denn die hatten ihre Kinder ja alle in der Tageskrippe und haben dadurch durchweg eine deutlich höhere Rente als die Westdeutschen Frauen. Dadurch würde dieser Unterschied gerechter und etwas ausgeglichen.
Bem.: Diese doppelte Richtigstellung würde auch noch einiges an Kosten einsparen!
Freundliche Grüße
H. Wiedmer

patrick.pawelke am 20.06.2014 um 13:15 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.