Erwerbsminderung: Für Arbeit zu krank
Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente bekommen, sind bei Rentenbeginn im Durchschnitt 51 Jahre alt. Es fehlen ihnen noch viele Jahre bis zum regulären Ruhestandsalter – und somit viele Beitragsjahre für eine auskömmliche Rente. Doch für diese Zeit gibt es einen Ausgleich. Er soll für Erwerbsgeminderte, die ab Juli in Rente gehen, erhöht werden.
Derzeit erhalten alle, die vor dem 60. Geburtstag erwerbsunfähig werden, eine sogenannte Zurechnungszeit. Sie bekommen für die Zeit vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zum 60. Geburtstag zusätzliche Zeiten angerechnet. Ab Juli soll diese Zurechnungszeit für Neurentner um zwei Jahre verlängert werden.
Beispiel: Ein Versicherter arbeitet seit seinem 25. Lebensjahr und wird mit 50 Jahren erwerbsgemindert. Er hat in den Jahren seiner Berufstätigkeit immer ein Gehalt in Höhe des Durchschnittseinkommens verdient (aktuell 34 857 Euro brutto im Jahr). Derzeit wird er so gestellt, als ob er bis zu seinem 60. Geburtstag weiterhin so viel verdient und entsprechend Beiträge bezahlt hätte. Das ergibt in den alten Bundesländern 1 001 Euro Rente im Monat, in den neuen Ländern rund 924 Euro. Künftig wird er so gestellt, als habe er bis zu seinem 62. Geburtstag Beiträge gezahlt. Dies ergibt im Westen ab Juli eine Rente von 1 059 Euro. Also ein Plus von rund 58 Euro.
Allerdings werden von den Erwerbsminderungsrenten Abschläge für den vorgezogenen Rentenbeginn abgezogen: 0,3 Prozent für jeden vorgezogenen Monat, maximal jedoch 10,8 Prozent. Unser Beispielrentner in den alten Ländern bekommt von den 1 059 Euro 114 Euro abgezogen. Die ungekürzte Rente erhalten nur Versicherte, die erst mit 63 Jahren und acht Monaten oder später erwerbsunfähig werden. Diese Grenze wird bis zum Jahr 2024 schrittweise auf 65 Jahre angehoben.