Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente bekommen, sind bei Rentenbeginn im Durchschnitt 51 Jahre alt. Es fehlen ihnen noch viele Jahre bis zum regulären Ruhestandsalter – und somit viele Beitragsjahre für eine auskömmliche Rente. Doch für diese Zeit gibt es einen Ausgleich. Er soll für Erwerbsgeminderte, die ab Juli in Rente gehen, erhöht werden.
Derzeit erhalten alle, die vor dem 60. Geburtstag erwerbsunfähig werden, eine sogenannte Zurechnungszeit. Sie bekommen für die Zeit vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zum 60. Geburtstag zusätzliche Zeiten angerechnet. Ab Juli soll diese Zurechnungszeit für Neurentner um zwei Jahre verlängert werden.
Beispiel: Ein Versicherter arbeitet seit seinem 25. Lebensjahr und wird mit 50 Jahren erwerbsgemindert. Er hat in den Jahren seiner Berufstätigkeit immer ein Gehalt in Höhe des Durchschnittseinkommens verdient (aktuell 34 857 Euro brutto im Jahr). Derzeit wird er so gestellt, als ob er bis zu seinem 60. Geburtstag weiterhin so viel verdient und entsprechend Beiträge bezahlt hätte. Das ergibt in den alten Bundesländern 1 001 Euro Rente im Monat, in den neuen Ländern rund 924 Euro. Künftig wird er so gestellt, als habe er bis zu seinem 62. Geburtstag Beiträge gezahlt. Dies ergibt im Westen ab Juli eine Rente von 1 059 Euro. Also ein Plus von rund 58 Euro.
Allerdings werden von den Erwerbsminderungsrenten Abschläge für den vorgezogenen Rentenbeginn abgezogen: 0,3 Prozent für jeden vorgezogenen Monat, maximal jedoch 10,8 Prozent. Unser Beispielrentner in den alten Ländern bekommt von den 1 059 Euro 114 Euro abgezogen. Die ungekürzte Rente erhalten nur Versicherte, die erst mit 63 Jahren und acht Monaten oder später erwerbsunfähig werden. Diese Grenze wird bis zum Jahr 2024 schrittweise auf 65 Jahre angehoben.
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@technischeuni: Vielen Dank für den Hinweis. Welchen Link meinen Sie? Die Links zur Site der Deutschen Rentenversicherung kann ich anklicken und weisen mich korrekt weiter. Das fehlende "de" in der Bezeichnung korrigeiren wir. (maa)
In dem Artikel fehlen die generischen Länderkürzel (".de") in den Hyperlinks, sodass diese ins "Leere" laufen.
Sehr geehrte Frau und/oder Herr Wiedmer,
warum schreiben Sie eine solche Meldung wider besseren Wissen? Ihre Gedanken zum Thema Gerechtigkeit sind für mich nicht nachvollziehbar.
Ich bin in der SBZ geboren, in der DDR aufgewachsen und habe auch meine 2 Kinder in der DDR geboren. Meine Kinder sind nicht in einer Krippe betreut worden, weil ich und mein Mann es nicht wollten. Meine Kinder sind bis zu ihrem 3 Lebensjahr von mir und teilweise meiner Mutter betreut zu Hause aufgewachsen.
Ich bin kein Sonderfall aus der DDR.
MfG M. Dörschel
Dabei geht es doch hauptsächlich um die Erziehungsleistung dieser Frauen und um eine gerechte Anpassung.
Ich finde dies sehr gerecht und gut, dass wir uns dies leisten können.
Noch gerechter wäre allerdings, wenn die betroffen Mütter ehemals von Ostdeutschland dabei ausgeschlossen wären, denn die hatten ihre Kinder ja alle in der Tageskrippe und haben dadurch durchweg eine deutlich höhere Rente als die Westdeutschen Frauen. Dadurch würde dieser Unterschied gerechter und etwas ausgeglichen.
Bem.: Diese doppelte Richtigstellung würde auch noch einiges an Kosten einsparen!
Freundliche Grüße
H. Wiedmer
Kommentar vom Autor gelöscht.