Rentenreform

Erwerbs­minderung: Für Arbeit zu krank

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Menschen, die eine Erwerbs­minderungs­rente bekommen, sind bei Renten­beginn im Durch­schnitt 51 Jahre alt. Es fehlen ihnen noch viele Jahre bis zum regulären Ruhestands­alter – und somit viele Beitrags­jahre für eine auskömm­liche Rente. Doch für diese Zeit gibt es einen Ausgleich. Er soll für Erwerbs­geminderte, die ab Juli in Rente gehen, erhöht werden.

Derzeit erhalten alle, die vor dem 60. Geburts­tag erwerbs­unfähig werden, eine sogenannte Zurechnungs­zeit. Sie bekommen für die Zeit vom Eintritt der Erwerbs­minderung bis zum 60. Geburts­tag zusätzliche Zeiten ange­rechnet. Ab Juli soll diese Zurechnungs­zeit für Neurentner um zwei Jahre verlängert werden.

Beispiel: Ein Versicherter arbeitet seit seinem 25. Lebens­jahr und wird mit 50 Jahren erwerbs­gemindert. Er hat in den Jahren seiner Berufs­tätig­keit immer ein Gehalt in Höhe des Durch­schnitts­einkommens verdient (aktuell 34 857 Euro brutto im Jahr). Derzeit wird er so gestellt, als ob er bis zu seinem 60. Geburts­tag weiterhin so viel verdient und entsprechend Beiträge bezahlt hätte. Das ergibt in den alten Bundes­ländern 1 001 Euro Rente im Monat, in den neuen Ländern rund 924 Euro. Künftig wird er so gestellt, als habe er bis zu seinem 62. Geburts­tag Beiträge gezahlt. Dies ergibt im Westen ab Juli eine Rente von 1 059 Euro. Also ein Plus von rund 58 Euro.

Allerdings werden von den Erwerbs­minderungs­renten Abschläge für den vorgezogenen Renten­beginn abge­zogen: 0,3 Prozent für jeden vorgezogenen Monat, maximal jedoch 10,8 Prozent. Unser Beispielrentner in den alten Ländern bekommt von den 1 059 Euro 114 Euro abge­zogen. Die ungekürzte Rente erhalten nur Versicherte, die erst mit 63 Jahren und acht Monaten oder später erwerbs­unfähig werden. Diese Grenze wird bis zum Jahr 2024 schritt­weise auf 65 Jahre ange­hoben.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 02.07.2014 um 13:49 Uhr
unvollständige URL

@technischeuni: Vielen Dank für den Hinweis. Welchen Link meinen Sie? Die Links zur Site der Deutschen Rentenversicherung kann ich anklicken und weisen mich korrekt weiter. Das fehlende "de" in der Bezeichnung korrigeiren wir. (maa)

technischeuni am 29.06.2014 um 21:59 Uhr
URL

In dem Artikel fehlen die generischen Länderkürzel (".de") in den Hyperlinks, sodass diese ins "Leere" laufen.

HD-CB am 27.06.2014 um 20:31 Uhr
hwiedmer schrieb am 27.06.2014 um 19:45 Uhr:

Sehr geehrte Frau und/oder Herr Wiedmer,
warum schreiben Sie eine solche Meldung wider besseren Wissen? Ihre Gedanken zum Thema Gerechtigkeit sind für mich nicht nachvollziehbar.
Ich bin in der SBZ geboren, in der DDR aufgewachsen und habe auch meine 2 Kinder in der DDR geboren. Meine Kinder sind nicht in einer Krippe betreut worden, weil ich und mein Mann es nicht wollten. Meine Kinder sind bis zu ihrem 3 Lebensjahr von mir und teilweise meiner Mutter betreut zu Hause aufgewachsen.
Ich bin kein Sonderfall aus der DDR.
MfG M. Dörschel

hwiedmer am 27.06.2014 um 19:45 Uhr
Ausgleich für Frauen die Kindern vor 1992 geb. ...

Dabei geht es doch hauptsächlich um die Erziehungsleistung dieser Frauen und um eine gerechte Anpassung.
Ich finde dies sehr gerecht und gut, dass wir uns dies leisten können.
Noch gerechter wäre allerdings, wenn die betroffen Mütter ehemals von Ostdeutschland dabei ausgeschlossen wären, denn die hatten ihre Kinder ja alle in der Tageskrippe und haben dadurch durchweg eine deutlich höhere Rente als die Westdeutschen Frauen. Dadurch würde dieser Unterschied gerechter und etwas ausgeglichen.
Bem.: Diese doppelte Richtigstellung würde auch noch einiges an Kosten einsparen!
Freundliche Grüße
H. Wiedmer

patrick.pawelke am 20.06.2014 um 13:15 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.