
Ich habe meine Tochter seit ihrem elften Lebensjahr bis zu ihrer Volljährigkeit allein erzogen, nachdem meine Frau mich verlassen hat. Stehen mir Kindererziehungszeiten zu?
Nein. Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder werden derzeit für das erste Lebensjahr und ab Juli für die ersten beiden Lebensjahre angerechnet. Für spätere Jahre können Sie keine mehr bekommen.
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