
Zählt die verbesserte Anrechnung der Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung auch für die Jahre, die notwendig sind, um in die günstige gesetzliche Krankenversicherung der Rentner zu kommen?
Nein. Kranken- und Rentenversicherung sind zwei verschiedene Zweige der Sozialversicherung. Die zusätzlich angerechneten Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung haben keinen Einfluss auf die Zugangsvoraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Hier kommt es allein darauf an, ob Sie in der zweiten Hälfte Ihres Arbeitslebens zu mindestes 90 Prozent gesetzlich krankenversichert waren. Erfüllen Sie diese zeitlichen Vorgaben nicht, bleiben Sie freiwillig gesetzlich versichert und zahlen weiterhin einen höheren Krankenversicherungsbeitrag als die Pflichtversicherten in der KVdR.