
Zählt die verbesserte Anrechnung der Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung auch für die Jahre, die notwendig sind, um in die günstige gesetzliche Krankenversicherung der Rentner zu kommen?
Nein. Kranken- und Rentenversicherung sind zwei verschiedene Zweige der Sozialversicherung. Die zusätzlich angerechneten Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung haben keinen Einfluss auf die Zugangsvoraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Hier kommt es allein darauf an, ob Sie in der zweiten Hälfte Ihres Arbeitslebens zu mindestes 90 Prozent gesetzlich krankenversichert waren. Erfüllen Sie diese zeitlichen Vorgaben nicht, bleiben Sie freiwillig gesetzlich versichert und zahlen weiterhin einen höheren Krankenversicherungsbeitrag als die Pflichtversicherten in der KVdR.
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@technischeuni: Vielen Dank für den Hinweis. Welchen Link meinen Sie? Die Links zur Site der Deutschen Rentenversicherung kann ich anklicken und weisen mich korrekt weiter. Das fehlende "de" in der Bezeichnung korrigeiren wir. (maa)
In dem Artikel fehlen die generischen Länderkürzel (".de") in den Hyperlinks, sodass diese ins "Leere" laufen.
Sehr geehrte Frau und/oder Herr Wiedmer,
warum schreiben Sie eine solche Meldung wider besseren Wissen? Ihre Gedanken zum Thema Gerechtigkeit sind für mich nicht nachvollziehbar.
Ich bin in der SBZ geboren, in der DDR aufgewachsen und habe auch meine 2 Kinder in der DDR geboren. Meine Kinder sind nicht in einer Krippe betreut worden, weil ich und mein Mann es nicht wollten. Meine Kinder sind bis zu ihrem 3 Lebensjahr von mir und teilweise meiner Mutter betreut zu Hause aufgewachsen.
Ich bin kein Sonderfall aus der DDR.
MfG M. Dörschel
Dabei geht es doch hauptsächlich um die Erziehungsleistung dieser Frauen und um eine gerechte Anpassung.
Ich finde dies sehr gerecht und gut, dass wir uns dies leisten können.
Noch gerechter wäre allerdings, wenn die betroffen Mütter ehemals von Ostdeutschland dabei ausgeschlossen wären, denn die hatten ihre Kinder ja alle in der Tageskrippe und haben dadurch durchweg eine deutlich höhere Rente als die Westdeutschen Frauen. Dadurch würde dieser Unterschied gerechter und etwas ausgeglichen.
Bem.: Diese doppelte Richtigstellung würde auch noch einiges an Kosten einsparen!
Freundliche Grüße
H. Wiedmer
Kommentar vom Autor gelöscht.