Rentenreform

Hannelore Brecht (68 Jahre) und Wolf­ram Brecht (70):

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Rentenreform - Wer profitiert und wer handeln muss

Zählt die verbesserte Anrechnung der Kinder­erziehungs­zeiten in der Renten­versicherung auch für die Jahre, die notwendig sind, um in die güns­tige gesetzliche Kranken­versicherung der Rentner zu kommen?

Nein. Kranken- und Renten­versicherung sind zwei verschiedene Zweige der Sozial­versicherung. Die zusätzlich ange­rechneten Kinder­erziehungs­zeiten in der Renten­versicherung haben keinen Einfluss auf die Zugangs­voraus­setzungen für die Kranken­versicherung der Rentner (KVdR). Hier kommt es allein darauf an, ob Sie in der zweiten Hälfte Ihres Arbeits­lebens zu mindestes 90 Prozent gesetzlich kranken­versichert waren. Erfüllen Sie diese zeitlichen Vorgaben nicht, bleiben Sie freiwil­lig gesetzlich versichert und zahlen weiterhin einen höheren Kranken­versicherungs­beitrag als die Pflicht­versicherten in der KVdR.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 02.07.2014 um 13:49 Uhr
    unvollständige URL

    @technischeuni: Vielen Dank für den Hinweis. Welchen Link meinen Sie? Die Links zur Site der Deutschen Rentenversicherung kann ich anklicken und weisen mich korrekt weiter. Das fehlende "de" in der Bezeichnung korrigeiren wir. (maa)

  • technischeuni am 29.06.2014 um 21:59 Uhr
    URL

    In dem Artikel fehlen die generischen Länderkürzel (".de") in den Hyperlinks, sodass diese ins "Leere" laufen.

  • HD-CB am 27.06.2014 um 20:31 Uhr
    hwiedmer schrieb am 27.06.2014 um 19:45 Uhr:

    Sehr geehrte Frau und/oder Herr Wiedmer,
    warum schreiben Sie eine solche Meldung wider besseren Wissen? Ihre Gedanken zum Thema Gerechtigkeit sind für mich nicht nachvollziehbar.
    Ich bin in der SBZ geboren, in der DDR aufgewachsen und habe auch meine 2 Kinder in der DDR geboren. Meine Kinder sind nicht in einer Krippe betreut worden, weil ich und mein Mann es nicht wollten. Meine Kinder sind bis zu ihrem 3 Lebensjahr von mir und teilweise meiner Mutter betreut zu Hause aufgewachsen.
    Ich bin kein Sonderfall aus der DDR.
    MfG M. Dörschel

  • hwiedmer am 27.06.2014 um 19:45 Uhr
    Ausgleich für Frauen die Kindern vor 1992 geb. ...

    Dabei geht es doch hauptsächlich um die Erziehungsleistung dieser Frauen und um eine gerechte Anpassung.
    Ich finde dies sehr gerecht und gut, dass wir uns dies leisten können.
    Noch gerechter wäre allerdings, wenn die betroffen Mütter ehemals von Ostdeutschland dabei ausgeschlossen wären, denn die hatten ihre Kinder ja alle in der Tageskrippe und haben dadurch durchweg eine deutlich höhere Rente als die Westdeutschen Frauen. Dadurch würde dieser Unterschied gerechter und etwas ausgeglichen.
    Bem.: Diese doppelte Richtigstellung würde auch noch einiges an Kosten einsparen!
    Freundliche Grüße
    H. Wiedmer

  • patrick.pawelke am 20.06.2014 um 13:15 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.