Rentenreform

Check­liste Renten­konto klären

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Nur wer ein voll­ständiges Versicherungs­konto hat, schöpft seinen Anspruch auf gesetzliche Rente aus. Versicherte können Lücken jeder­zeit mit einer Kontenklärung schließen – am besten nicht erst kurz vor der Rente.

  • Versicherungs­zeiten. Sie bekommen von der Renten­versicherung einen Versicherungs­verlauf zuge­schickt, wenn Sie mindestens 43 Jahre alt sind. Sie können ihn aber auch jeder­zeit anfordern. Prüfen Sie, ob dort alle Versicherungs­zeiten erfasst sind oder ob es Lücken gibt. Achten Sie dabei besonders auf die voll­ständige Erfassung Ihrer Berufs­ausbildung, auf Zeiten der Kinder­erziehung, Arbeits­losig­keit und längerer Krankheit mit Bezug von Krankengeld. All dies kann für die Rente wichtig sein.
  • Lücken. Wenn Sie Lücken in Ihrem Versicherungs­verlauf erkennen oder unsicher sind, ob dort alle Zeiten erfasst sind, stellen Sie bei Ihrem Renten­versicherungs­träger einen Antrag auf Kontenklärung. Das Formular dafür können Sie dort anfordern – entweder schriftlich oder kostenlos unter der Telefon­nummer 0 800/10 00 48 00. Sie können den Antrag auch im Internet herunter­laden: www.deutsche-rentenversicherung.de.
  • Nach­weise. Schi­cken Sie den Antrag an Ihren zuständigen Renten­versicherungs­träger. Fügen Sie beglaubigte Kopien der geforderten Nach­weise über die Versicherungs­zeiten bei, zum Beispiel Schul­zeugnis, Geburts­urkunde Ihres Kindes, Ausbildungs­zeugnis. Wenn Sie den Antrag direkt in einer Rentenberatungs­stelle abgeben, brauchen Sie dort nur die Originaldokumente vorzulegen. Falls Sie keine Nach­weise mehr haben, stellen Sie trotzdem einen Antrag auf Kontenklärung. Der Renten­versicherer forscht dann von sich aus nach.
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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 02.07.2014 um 13:49 Uhr
    unvollständige URL

    @technischeuni: Vielen Dank für den Hinweis. Welchen Link meinen Sie? Die Links zur Site der Deutschen Rentenversicherung kann ich anklicken und weisen mich korrekt weiter. Das fehlende "de" in der Bezeichnung korrigeiren wir. (maa)

  • technischeuni am 29.06.2014 um 21:59 Uhr
    URL

    In dem Artikel fehlen die generischen Länderkürzel (".de") in den Hyperlinks, sodass diese ins "Leere" laufen.

  • HD-CB am 27.06.2014 um 20:31 Uhr
    hwiedmer schrieb am 27.06.2014 um 19:45 Uhr:

    Sehr geehrte Frau und/oder Herr Wiedmer,
    warum schreiben Sie eine solche Meldung wider besseren Wissen? Ihre Gedanken zum Thema Gerechtigkeit sind für mich nicht nachvollziehbar.
    Ich bin in der SBZ geboren, in der DDR aufgewachsen und habe auch meine 2 Kinder in der DDR geboren. Meine Kinder sind nicht in einer Krippe betreut worden, weil ich und mein Mann es nicht wollten. Meine Kinder sind bis zu ihrem 3 Lebensjahr von mir und teilweise meiner Mutter betreut zu Hause aufgewachsen.
    Ich bin kein Sonderfall aus der DDR.
    MfG M. Dörschel

  • hwiedmer am 27.06.2014 um 19:45 Uhr
    Ausgleich für Frauen die Kindern vor 1992 geb. ...

    Dabei geht es doch hauptsächlich um die Erziehungsleistung dieser Frauen und um eine gerechte Anpassung.
    Ich finde dies sehr gerecht und gut, dass wir uns dies leisten können.
    Noch gerechter wäre allerdings, wenn die betroffen Mütter ehemals von Ostdeutschland dabei ausgeschlossen wären, denn die hatten ihre Kinder ja alle in der Tageskrippe und haben dadurch durchweg eine deutlich höhere Rente als die Westdeutschen Frauen. Dadurch würde dieser Unterschied gerechter und etwas ausgeglichen.
    Bem.: Diese doppelte Richtigstellung würde auch noch einiges an Kosten einsparen!
    Freundliche Grüße
    H. Wiedmer

  • patrick.pawelke am 20.06.2014 um 13:15 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.