Checkliste Rentenkonto klären
Nur wer ein vollständiges Versicherungskonto hat, schöpft seinen Anspruch auf gesetzliche Rente aus. Versicherte können Lücken jederzeit mit einer Kontenklärung schließen – am besten nicht erst kurz vor der Rente.
- Versicherungszeiten. Sie bekommen von der Rentenversicherung einen Versicherungsverlauf zugeschickt, wenn Sie mindestens 43 Jahre alt sind. Sie können ihn aber auch jederzeit anfordern. Prüfen Sie, ob dort alle Versicherungszeiten erfasst sind oder ob es Lücken gibt. Achten Sie dabei besonders auf die vollständige Erfassung Ihrer Berufsausbildung, auf Zeiten der Kindererziehung, Arbeitslosigkeit und längerer Krankheit mit Bezug von Krankengeld. All dies kann für die Rente wichtig sein.
- Lücken. Wenn Sie Lücken in Ihrem Versicherungsverlauf erkennen oder unsicher sind, ob dort alle Zeiten erfasst sind, stellen Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Kontenklärung. Das Formular dafür können Sie dort anfordern – entweder schriftlich oder kostenlos unter der Telefonnummer 0 800/10 00 48 00. Sie können den Antrag auch im Internet herunterladen: www.deutsche-rentenversicherung.de.
- Nachweise. Schicken Sie den Antrag an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger. Fügen Sie beglaubigte Kopien der geforderten Nachweise über die Versicherungszeiten bei, zum Beispiel Schulzeugnis, Geburtsurkunde Ihres Kindes, Ausbildungszeugnis. Wenn Sie den Antrag direkt in einer Rentenberatungsstelle abgeben, brauchen Sie dort nur die Originaldokumente vorzulegen. Falls Sie keine Nachweise mehr haben, stellen Sie trotzdem einen Antrag auf Kontenklärung. Der Rentenversicherer forscht dann von sich aus nach.
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