Nur wer ein vollständiges Versicherungskonto hat, schöpft seinen Anspruch auf gesetzliche Rente aus. Versicherte können Lücken jederzeit mit einer Kontenklärung schließen – am besten nicht erst kurz vor der Rente.
- Versicherungszeiten. Sie bekommen von der Rentenversicherung einen Versicherungsverlauf zugeschickt, wenn Sie mindestens 43 Jahre alt sind. Sie können ihn aber auch jederzeit anfordern. Prüfen Sie, ob dort alle Versicherungszeiten erfasst sind oder ob es Lücken gibt. Achten Sie dabei besonders auf die vollständige Erfassung Ihrer Berufsausbildung, auf Zeiten der Kindererziehung, Arbeitslosigkeit und längerer Krankheit mit Bezug von Krankengeld. All dies kann für die Rente wichtig sein.
- Lücken. Wenn Sie Lücken in Ihrem Versicherungsverlauf erkennen oder unsicher sind, ob dort alle Zeiten erfasst sind, stellen Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Kontenklärung. Das Formular dafür können Sie dort anfordern – entweder schriftlich oder kostenlos unter der Telefonnummer 0 800/10 00 48 00. Sie können den Antrag auch im Internet herunterladen: www.deutsche-rentenversicherung.de.
- Nachweise. Schicken Sie den Antrag an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger. Fügen Sie beglaubigte Kopien der geforderten Nachweise über die Versicherungszeiten bei, zum Beispiel Schulzeugnis, Geburtsurkunde Ihres Kindes, Ausbildungszeugnis. Wenn Sie den Antrag direkt in einer Rentenberatungsstelle abgeben, brauchen Sie dort nur die Originaldokumente vorzulegen. Falls Sie keine Nachweise mehr haben, stellen Sie trotzdem einen Antrag auf Kontenklärung. Der Rentenversicherer forscht dann von sich aus nach.
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@technischeuni: Vielen Dank für den Hinweis. Welchen Link meinen Sie? Die Links zur Site der Deutschen Rentenversicherung kann ich anklicken und weisen mich korrekt weiter. Das fehlende "de" in der Bezeichnung korrigeiren wir. (maa)
In dem Artikel fehlen die generischen Länderkürzel (".de") in den Hyperlinks, sodass diese ins "Leere" laufen.
Sehr geehrte Frau und/oder Herr Wiedmer,
warum schreiben Sie eine solche Meldung wider besseren Wissen? Ihre Gedanken zum Thema Gerechtigkeit sind für mich nicht nachvollziehbar.
Ich bin in der SBZ geboren, in der DDR aufgewachsen und habe auch meine 2 Kinder in der DDR geboren. Meine Kinder sind nicht in einer Krippe betreut worden, weil ich und mein Mann es nicht wollten. Meine Kinder sind bis zu ihrem 3 Lebensjahr von mir und teilweise meiner Mutter betreut zu Hause aufgewachsen.
Ich bin kein Sonderfall aus der DDR.
MfG M. Dörschel
Dabei geht es doch hauptsächlich um die Erziehungsleistung dieser Frauen und um eine gerechte Anpassung.
Ich finde dies sehr gerecht und gut, dass wir uns dies leisten können.
Noch gerechter wäre allerdings, wenn die betroffen Mütter ehemals von Ostdeutschland dabei ausgeschlossen wären, denn die hatten ihre Kinder ja alle in der Tageskrippe und haben dadurch durchweg eine deutlich höhere Rente als die Westdeutschen Frauen. Dadurch würde dieser Unterschied gerechter und etwas ausgeglichen.
Bem.: Diese doppelte Richtigstellung würde auch noch einiges an Kosten einsparen!
Freundliche Grüße
H. Wiedmer
Kommentar vom Autor gelöscht.