Die Rente beginnt nicht von selbst. Der Versicherte muss sie beantragen. Auch Mütter im Rentenalter, die bisher keine Rente bekommen und ab Juli allein durch die höhere Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten einen Anspruch erwerben, müssen einen Rentenantrag stellen.
- Zeitpunkt. Wenn Sie im Juli, beim Start der Rentenreform, die Voraussetzungen für die Rente mit 63 erfüllen und sich zur Ruhe setzen wollen, stellen Sie gleich dann einen Rentenantrag. Dies gilt auch, wenn Sie als Mutter im Rentenalter durch die verbesserte Anrechnung von Kindererziehungszeiten erst jetzt einen Rentenanspruch erwerben. Sonst gilt: Stellen Sie Ihren Rentenantrag rund drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn.
- Antragsformular. Das Formular können Sie bei der Rentenversicherung anfordern – entweder schriftlich oder unter der kostenlosen Telefonnummer 0 800/10 00 48 00. Sie können es auch im Netz herunterladen unter www.deutsche-rentenversicherung.de.
- Unterlagen. Zusammen mit dem Antrag müssen Sie u.a. eine bestätigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses einreichen. Ferner müssen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer (siehe Steuerbescheid oder Lohnabrechnung), die Anschrift Ihrer Krankenkasse und Ihre Versichertennummer angeben.
- Hilfe. In einer Beratungsstelle der Rentenversicherung hilft Ihnen der Berater beim Ausfüllen des Rentenantrags, beglaubigt die mitgebrachte Kopie von Ausweis oder Pass und nimmt den Antrag gleich entgegen. Wenn Sie Ihren Rentenantrag zuhause ausgefüllt haben, schicken Sie ihn an Ihren Rentenversicherungsträger.
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@technischeuni: Vielen Dank für den Hinweis. Welchen Link meinen Sie? Die Links zur Site der Deutschen Rentenversicherung kann ich anklicken und weisen mich korrekt weiter. Das fehlende "de" in der Bezeichnung korrigeiren wir. (maa)
In dem Artikel fehlen die generischen Länderkürzel (".de") in den Hyperlinks, sodass diese ins "Leere" laufen.
Sehr geehrte Frau und/oder Herr Wiedmer,
warum schreiben Sie eine solche Meldung wider besseren Wissen? Ihre Gedanken zum Thema Gerechtigkeit sind für mich nicht nachvollziehbar.
Ich bin in der SBZ geboren, in der DDR aufgewachsen und habe auch meine 2 Kinder in der DDR geboren. Meine Kinder sind nicht in einer Krippe betreut worden, weil ich und mein Mann es nicht wollten. Meine Kinder sind bis zu ihrem 3 Lebensjahr von mir und teilweise meiner Mutter betreut zu Hause aufgewachsen.
Ich bin kein Sonderfall aus der DDR.
MfG M. Dörschel
Dabei geht es doch hauptsächlich um die Erziehungsleistung dieser Frauen und um eine gerechte Anpassung.
Ich finde dies sehr gerecht und gut, dass wir uns dies leisten können.
Noch gerechter wäre allerdings, wenn die betroffen Mütter ehemals von Ostdeutschland dabei ausgeschlossen wären, denn die hatten ihre Kinder ja alle in der Tageskrippe und haben dadurch durchweg eine deutlich höhere Rente als die Westdeutschen Frauen. Dadurch würde dieser Unterschied gerechter und etwas ausgeglichen.
Bem.: Diese doppelte Richtigstellung würde auch noch einiges an Kosten einsparen!
Freundliche Grüße
H. Wiedmer
Kommentar vom Autor gelöscht.