Rentenreform

Check­liste Rente beantragen

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Die Rente beginnt nicht von selbst. Der Versicherte muss sie beantragen. Auch Mütter im Renten­alter, die bisher keine Rente bekommen und ab Juli allein durch die höhere Berück­sichtigung von Kinder­erziehungs­zeiten einen Anspruch erwerben, müssen einen Renten­antrag stellen.

  • Zeit­punkt. Wenn Sie im Juli, beim Start der Rentenreform, die Voraus­setzungen für die Rente mit 63 erfüllen und sich zur Ruhe setzen wollen, stellen Sie gleich dann einen Renten­antrag. Dies gilt auch, wenn Sie als Mutter im Renten­alter durch die verbesserte Anrechnung von Kinder­erziehungs­zeiten erst jetzt einen Renten­anspruch erwerben. Sonst gilt: Stellen Sie Ihren Renten­antrag rund drei Monate vor dem geplanten Renten­beginn.
  • Antrags­formular. Das Formular können Sie bei der Renten­versicherung anfordern – entweder schriftlich oder unter der kostenlosen Telefon­nummer 0 800/10 00 48 00. Sie können es auch im Netz herunter­laden unter www.deutsche-rentenversicherung.de.
  • Unterlagen. Zusammen mit dem Antrag müssen Sie u.a. eine bestätigte Kopie Ihres Personal­ausweises oder Reisepasses einreichen. Ferner müssen Sie Ihre Steueridentifikations­nummer (siehe Steuer­bescheid oder Lohn­abrechnung), die Anschrift Ihrer Krankenkasse und Ihre Versicherten­nummer angeben.
  • Hilfe. In einer Beratungs­stelle der Renten­versicherung hilft Ihnen der Berater beim Ausfüllen des Renten­antrags, beglaubigt die mitgebrachte Kopie von Ausweis oder Pass und nimmt den Antrag gleich entgegen. Wenn Sie Ihren Renten­antrag zuhause ausgefüllt haben, schi­cken Sie ihn an Ihren Renten­versicherungs­träger.
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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 02.07.2014 um 13:49 Uhr
    unvollständige URL

    @technischeuni: Vielen Dank für den Hinweis. Welchen Link meinen Sie? Die Links zur Site der Deutschen Rentenversicherung kann ich anklicken und weisen mich korrekt weiter. Das fehlende "de" in der Bezeichnung korrigeiren wir. (maa)

  • technischeuni am 29.06.2014 um 21:59 Uhr
    URL

    In dem Artikel fehlen die generischen Länderkürzel (".de") in den Hyperlinks, sodass diese ins "Leere" laufen.

  • HD-CB am 27.06.2014 um 20:31 Uhr
    hwiedmer schrieb am 27.06.2014 um 19:45 Uhr:

    Sehr geehrte Frau und/oder Herr Wiedmer,
    warum schreiben Sie eine solche Meldung wider besseren Wissen? Ihre Gedanken zum Thema Gerechtigkeit sind für mich nicht nachvollziehbar.
    Ich bin in der SBZ geboren, in der DDR aufgewachsen und habe auch meine 2 Kinder in der DDR geboren. Meine Kinder sind nicht in einer Krippe betreut worden, weil ich und mein Mann es nicht wollten. Meine Kinder sind bis zu ihrem 3 Lebensjahr von mir und teilweise meiner Mutter betreut zu Hause aufgewachsen.
    Ich bin kein Sonderfall aus der DDR.
    MfG M. Dörschel

  • hwiedmer am 27.06.2014 um 19:45 Uhr
    Ausgleich für Frauen die Kindern vor 1992 geb. ...

    Dabei geht es doch hauptsächlich um die Erziehungsleistung dieser Frauen und um eine gerechte Anpassung.
    Ich finde dies sehr gerecht und gut, dass wir uns dies leisten können.
    Noch gerechter wäre allerdings, wenn die betroffen Mütter ehemals von Ostdeutschland dabei ausgeschlossen wären, denn die hatten ihre Kinder ja alle in der Tageskrippe und haben dadurch durchweg eine deutlich höhere Rente als die Westdeutschen Frauen. Dadurch würde dieser Unterschied gerechter und etwas ausgeglichen.
    Bem.: Diese doppelte Richtigstellung würde auch noch einiges an Kosten einsparen!
    Freundliche Grüße
    H. Wiedmer

  • patrick.pawelke am 20.06.2014 um 13:15 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.