
Der Bundestag hat am Freitag das Rentenpaket der Bundesregierung verabschiedet. Kindererziehung und ein langes Arbeitsleben zählen künftig mehr für die Rente. Mehr als 9 Millionen Mütter und Hunderttausende Männer profitieren davon. Bei den meisten Müttern kommt die Rentenerhöhung automatisch. Viele andere müssen selbst aktiv werden, um sich ihren Rentenanspruch zu sichern. Und auch für Erwerbsminderungsrentner gibt es Verbesserungen. test.de erklärt die neuen Regelungen.
Fast 30 Euro Rente mehr pro Kind
Rund 9,45 Millionen Frauen, die eine Rente beziehen und vor 1992 Kinder bekommen haben, erhalten ab Juli mehr Geld. Denn ein vor 1992 geborenes Kind ist bei der Rente künftig doppelt soviel wert wie bisher. Statt monatlich 28,61 Euro Rente pro Kind gibt es dann 57,22 Euro. Die neue Rentenreform der Bundesregierung gibt außerdem Langzeitversicherten die Möglichkeit, sich mit 63 Jahren ohne Renteneinbuße zur Ruhe zu setzen. Sie verbessert die Erwerbsminderungsrente und stellt mehr Geld für Reha-Maßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung bereit. Finanztest erklärt anhand eines Beispielfalls die neue Regelung zur Erwerbsminderungsrente.
Erziehungszeit allein reicht oft nicht
Für eine Altersrente ist eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren nötig. Die bekommen die Frauen nicht immer zusammen - auch nicht mit der neuen Regelung. Sie haben nie oder nicht lange genug sozialversicherungspflichtig gearbeitet. Frauen mit zwei vor 1992 geborenen Kindern bekommen künftig zwar vier statt bisher zwei Jahre Erziehungszeit gutgeschrieben. Wenn sie jedoch sonst keine Zeiten für die Rente vorweisen können, fehlt ihnen immer noch ein Jahr. Finanztest sagt, wie sich Betroffene dennoch eine Rente sichern können. Zwei Checklisten zu den Themen „Rente beantragen“ und „Rentenkonto klären“ helfen dabei.
Versorgungsausgleich prüfen
Männer können auch von der Mütterrente profitieren. Entweder weil sie Erziehungszeiten vorweisen (das können nur 2 Prozent aller Väter) oder weil sie geschieden sind. Es kann passieren, dass ein geschiedener Vater künftig weniger an seine Exfrau zahlen muss, weil sie für die Kindererziehung jetzt mehr Rente bekommt.
Lohn für ein langes Arbeitsleben
Ein klarer Fall für Männer ist die Rente mit 63. Wer 45 Versicherungsjahre vorweist, darf sich ab Juli mit 63 Jahren ohne Renteneinbußen in den Ruhestand verabschieden. Zu den 45 Jahren zählen auch Zeiten mit Arbeitslosengeld I – nicht jedoch ab dem 61. Lebensjahr. Zeiten mit Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe bleiben ganz außen vor. Bisher müssen Versicherte für jeden Monat, den sie vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen, eine Kürzung von 0,3 Prozent in Kauf nehmen. Ab dem Geburtsjahrgang 1953 erhöht sich der frühestmögliche Beginn der abschlagsfreien Rente schrittweise. Die Finanztest-Tabelle zeigt, wann Angehörige der Jahrgänge 1953-1963 in Rente gehen können.
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@technischeuni: Vielen Dank für den Hinweis. Welchen Link meinen Sie? Die Links zur Site der Deutschen Rentenversicherung kann ich anklicken und weisen mich korrekt weiter. Das fehlende "de" in der Bezeichnung korrigeiren wir. (maa)
In dem Artikel fehlen die generischen Länderkürzel (".de") in den Hyperlinks, sodass diese ins "Leere" laufen.
Sehr geehrte Frau und/oder Herr Wiedmer,
warum schreiben Sie eine solche Meldung wider besseren Wissen? Ihre Gedanken zum Thema Gerechtigkeit sind für mich nicht nachvollziehbar.
Ich bin in der SBZ geboren, in der DDR aufgewachsen und habe auch meine 2 Kinder in der DDR geboren. Meine Kinder sind nicht in einer Krippe betreut worden, weil ich und mein Mann es nicht wollten. Meine Kinder sind bis zu ihrem 3 Lebensjahr von mir und teilweise meiner Mutter betreut zu Hause aufgewachsen.
Ich bin kein Sonderfall aus der DDR.
MfG M. Dörschel
Dabei geht es doch hauptsächlich um die Erziehungsleistung dieser Frauen und um eine gerechte Anpassung.
Ich finde dies sehr gerecht und gut, dass wir uns dies leisten können.
Noch gerechter wäre allerdings, wenn die betroffen Mütter ehemals von Ostdeutschland dabei ausgeschlossen wären, denn die hatten ihre Kinder ja alle in der Tageskrippe und haben dadurch durchweg eine deutlich höhere Rente als die Westdeutschen Frauen. Dadurch würde dieser Unterschied gerechter und etwas ausgeglichen.
Bem.: Diese doppelte Richtigstellung würde auch noch einiges an Kosten einsparen!
Freundliche Grüße
H. Wiedmer
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