Rentenreform Wer profitiert und wer handeln muss

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Rentenreform - Wer profitiert und wer handeln muss

Der Bundes­tag hat am Freitag das Rentenpaket der Bundes­regierung verabschiedet. Kinder­erziehung und ein langes Arbeits­leben zählen künftig mehr für die Rente. Mehr als 9 Millionen Mütter und Hundert­tausende Männer profitieren davon. Bei den meisten Müttern kommt die Renten­erhöhung auto­matisch. Viele andere müssen selbst aktiv werden, um sich ihren Renten­anspruch zu sichern. Und auch für Erwerbs­minderungs­rentner gibt es Verbesserungen. test.de erklärt die neuen Rege­lungen.

Fast 30 Euro Rente mehr pro Kind

Rund 9,45 Millionen Frauen, die eine Rente beziehen und vor 1992 Kinder bekommen haben, erhalten ab Juli mehr Geld. Denn ein vor 1992 geborenes Kind ist bei der Rente künftig doppelt soviel wert wie bisher. Statt monatlich 28,61 Euro Rente pro Kind gibt es dann 57,22 Euro. Die neue Rentenreform der Bundes­regierung gibt außerdem Lang­zeit­versicherten die Möglich­keit, sich mit 63 Jahren ohne Renten­einbuße zur Ruhe zu setzen. Sie verbessert die Erwerbs­minderungs­rente und stellt mehr Geld für Reha-Maßnahmen der gesetzlichen Renten­versicherung bereit. Finanztest erklärt anhand eines Beispielfalls die neue Regelung zur Erwerbs­minderungs­rente.

Erziehungs­zeit allein reicht oft nicht

Für eine Alters­rente ist eine Mindest­versicherungs­zeit von fünf Jahren nötig. Die bekommen die Frauen nicht immer zusammen - auch nicht mit der neuen Regelung. Sie haben nie oder nicht lange genug sozial­versicherungs­pflichtig gearbeitet. Frauen mit zwei vor 1992 geborenen Kindern bekommen künftig zwar vier statt bisher zwei Jahre Erziehungs­zeit gutgeschrieben. Wenn sie jedoch sonst keine Zeiten für die Rente vorweisen können, fehlt ihnen immer noch ein Jahr. Finanztest sagt, wie sich Betroffene dennoch eine Rente sichern können. Zwei Check­listen zu den Themen „Rente beantragen“ und „Renten­konto klären“ helfen dabei.

Versorgungs­ausgleich prüfen

Männer können auch von der Mütterrente profitieren. Entweder weil sie Erziehungs­zeiten vorweisen (das können nur 2 Prozent aller Väter) oder weil sie geschieden sind. Es kann passieren, dass ein geschiedener Vater künftig weniger an seine Exfrau zahlen muss, weil sie für die Kinder­erziehung jetzt mehr Rente bekommt.

Lohn für ein langes Arbeits­leben

Ein klarer Fall für Männer ist die Rente mit 63. Wer 45 Versicherungs­jahre vorweist, darf sich ab Juli mit 63 Jahren ohne Renten­einbußen in den Ruhe­stand verabschieden. Zu den 45 Jahren zählen auch Zeiten mit Arbeits­losengeld I – nicht jedoch ab dem 61. Lebens­jahr. Zeiten mit Arbeits­losengeld II oder Arbeits­losen­hilfe bleiben ganz außen vor. Bisher müssen Versicherte für jeden Monat, den sie vor der Regel­alters­grenze in Rente gehen, eine Kürzung von 0,3 Prozent in Kauf nehmen. Ab dem Geburts­jahr­gang 1953 erhöht sich der frühest­mögliche Beginn der abschlags­freien Rente schritt­weise. Die Finanztest-Tabelle zeigt, wann Angehörige der Jahr­gänge 1953-1963 in Rente gehen können.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 02.07.2014 um 13:49 Uhr
unvollständige URL

@technischeuni: Vielen Dank für den Hinweis. Welchen Link meinen Sie? Die Links zur Site der Deutschen Rentenversicherung kann ich anklicken und weisen mich korrekt weiter. Das fehlende "de" in der Bezeichnung korrigeiren wir. (maa)

technischeuni am 29.06.2014 um 21:59 Uhr
URL

In dem Artikel fehlen die generischen Länderkürzel (".de") in den Hyperlinks, sodass diese ins "Leere" laufen.

HD-CB am 27.06.2014 um 20:31 Uhr
hwiedmer schrieb am 27.06.2014 um 19:45 Uhr:

Sehr geehrte Frau und/oder Herr Wiedmer,
warum schreiben Sie eine solche Meldung wider besseren Wissen? Ihre Gedanken zum Thema Gerechtigkeit sind für mich nicht nachvollziehbar.
Ich bin in der SBZ geboren, in der DDR aufgewachsen und habe auch meine 2 Kinder in der DDR geboren. Meine Kinder sind nicht in einer Krippe betreut worden, weil ich und mein Mann es nicht wollten. Meine Kinder sind bis zu ihrem 3 Lebensjahr von mir und teilweise meiner Mutter betreut zu Hause aufgewachsen.
Ich bin kein Sonderfall aus der DDR.
MfG M. Dörschel

hwiedmer am 27.06.2014 um 19:45 Uhr
Ausgleich für Frauen die Kindern vor 1992 geb. ...

Dabei geht es doch hauptsächlich um die Erziehungsleistung dieser Frauen und um eine gerechte Anpassung.
Ich finde dies sehr gerecht und gut, dass wir uns dies leisten können.
Noch gerechter wäre allerdings, wenn die betroffen Mütter ehemals von Ostdeutschland dabei ausgeschlossen wären, denn die hatten ihre Kinder ja alle in der Tageskrippe und haben dadurch durchweg eine deutlich höhere Rente als die Westdeutschen Frauen. Dadurch würde dieser Unterschied gerechter und etwas ausgeglichen.
Bem.: Diese doppelte Richtigstellung würde auch noch einiges an Kosten einsparen!
Freundliche Grüße
H. Wiedmer

patrick.pawelke am 20.06.2014 um 13:15 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.