Rentenberatung im Test

So haben wir getestet

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Rentenberatung im Test Wo guter Renten-Rat sogar kostenlos ist

Im Praxis­test. Die Deutsche Renten­versicherung Baden-Württem­berg bietet eine Alters­vorsorgeberatung per Video an. Dieses Angebot haben wir mit einem Praxis­test untersucht. Konkret ging es um das vom Versicherungs­träger angebotene 90-minütige Intensiv­gespräch zur Alters­vorsorge, in dem gesetzliche, betriebliche und private Renten­anwart­schaften der Versicherten analysiert werden.

Drei von uns geschulte Test­personen – mit Wohn­sitz außer­halb Baden-Württem­bergs – nahmen das Angebot zur Video­beratung wahr. Die Gespräche fanden im September 2022 statt.

Vor der Beratung

Wir prüften hier unter anderem,

  • wie lange es bis zur Termin­ver­einbarung dauerte,
  • ob Wunsch­termine berück­sichtigt wurden,
  • ob Informationen zur Gesprächs­vorbereitung sowie Hinweise zum Daten­schutz gegeben wurden,
  • ob die Beratungs­gespräche pünkt­lich begannen,
  • ob die Einwahl zur Video­konferenz problemfrei und für die Test­personen zufrieden­stellend funk­tionierte.

Bei der Beratung

Hier prüften wir unter anderem,

  • ob Berate­rinnen und Berater die gesetzlichen, betrieblichen und privaten Renten­anwart­schaften der Test­personen erkundeten und inhalt­lich besprachen,
  • ob sie die Renten­einkünfte der bestehenden Renten­anwart­schaften unter Berück­sichtigung von Sozial­versicherungs­beiträgen und Steuern korrekt erfassten und berechneten und diese einem Bedarf an Alters­einkünften gegen­über­stellten,
  • ob sie Möglich­keiten zum Erhalt und Ausbau von bestehenden Renten­anwart­schaften aufzeigten und diese besprachen.

Abschluss

Wir prüften hier unter anderem,

  • ob die Berate­rinnen und Berater die während des Gespräches von ihnen erfassten Anwart­schaften und Berechnungen dokumentierten,
  • ob sie unseren Test­personen anboten, für künftige Nach­fragen zur Verfügung zu stehen und
  • ob sie die Gesprächs­dokumentation unseren Test­personen ausgehändigt haben.

Rentenberatung im Test Wo guter Renten-Rat sogar kostenlos ist

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 27.04.2023 um 15:43 Uhr
Zur Steuerberechnung

@alle: Zur Frage warum wir im Erfassungsbogen (im Finanztest 03/2023, S. 32/33) die um die Inflation korrigierten Rentenbeträge als Grundlage für eine Besteuerung verwenden möchten wir Folgendes ausführen:
Da der Erfassungsbogen eine eventuelle Rentenlücke identifizieren soll, müssen die Alterseinkünfte bei Rentenbeginn im Jahr 2039 in die Gegenwart übertragen werden, um den inflationären Effekt abbilden zu können. Dafür wurden die Beträge um einen jährlich angenommenen Kaufkraftverlust von 2% reduziert (ausgenommen davon wurde die gesetzliche Rente). In unserem Modellfall würde folglich die Auszahlung im Jahr 2039 von 100 € aus dem Riester-Vertrag (Zeile 3) heutigen 73 € entsprechen – und diese müssen dann auch der derzeit geltenden Steuerbelastung unterworfen werden.

kochi64 am 18.04.2023 um 16:19 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

finley01 am 26.02.2023 um 16:20 Uhr
@Echnaton2 Steuerprognose sollte man auch nicht ma

@Echnaton2
Die Finanztestrechnung stimmt schon.
Denn die 100 Euro sind der Wert in 8 Jahren , wenn der Beispielkunde 63 ist (leider wurde das Alter nicht angegeben).
In 8 Jahren wird es auch einen anderen wesentlich höheren Steuerfreien Betrag geben, der sicherlich auch entsprechend der Inflation steigen wird/ muss.
Daher ist es schon halbwegs nachvollziehbar mit den 73 Euro zu rechnen. Und dass bei der Betriebsrente die KV/PV genau so wie bei der GRV Rente abgezogen wird, macht Sinn. Denn diese kann man genau so wie als Beschäftigter bis zu 1900 Euro pro Jahr von der Steuer abziehen.
Aber ihre berechtigte Nachfrage zeigt, dass sich Finanztest bei der Thematik etwas übernommen hat. Steuerlichen Berechnungen bzw Prognosen sollte man den Profis wie Steuerberatern und der Finanzverwaltung überlassen.
So verwirrt man mehr als dass man informiert.

kptools am 25.02.2023 um 18:09 Uhr
Verlustausgleich durch Ausgleichszahlungen

Sie schreiben: "Nach heutigen Werten würde die Rente aus unserem Beispiel bei einem Renten­beginn mit 67 Jahren nicht um 288 Euro steigen, sondern um rund 337 Euro."
Das verstehe ich nicht. 8 Rentenpunkte bleiben 8 Rentenpunkte. Und das sind auch nach 4 Jahren (nach heutigem Wert) 288 Euro. Ihre 337 Euro können sich also nur aus prognostizierten Rentenerhöhungen ergeben. Dann läge 1 Rentenpunkt bei gut 42 Euro.
Zudem ist das nur die halbe Wahrheit, denn wenn im Beispielfall dann doch bis zum 67. Lebensjahr weitergearbeitet wird, dann werden auch weiter Punkte gesammelt. In diesem Fall also noch (mindestens) 5 Punkte. Annahme dabei: 55,5555 Punkte geteilt durch 45 Jahre ergibt einen Durchschnitt von rund 1,25 Punkten pro Jahr. Vermutlich sogar deutlich mehr, da im letzten Drittel des Arbeitslebens meist der höchste Verdienst erzielt wird. Damit ergäbe sich ein Gewinn von rund 546 Euro (8 + 5 = 13 Punkte mal 42 Euro), also noch einmal rund 210 Euro mehr, als von Ihnen beschrieben.

echnaton2 am 25.02.2023 um 17:16 Uhr
Fehler im Erfassungsbogen? / Steuer niedrig

Fehler im Erfassungsbogen? / Steuer niedrig
Im Erfassungsbogen wird in der Spalte 'Bemessungsgrundl. f. Steuer' stets d kaufkraftreduzierte Wert gezogen. Due wirkliche Steuer wird aber auf d realen Bruttowert berechnet ( Zeile 3 also 100,- statt 73,-).
In Zeile 4 haben Sie sogar erst noch d Krankenkassenbeiträge abgezogen als Steuergrundlage, das wird so nicht hinhauen.
Bitte korrigieren.