Unser Praxistest: Guter Rat ist hier kostenlos
Im Praxistest. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg bietet eine Altersvorsorgeberatung per Video an. Dieses Angebot haben wir mit einem Praxistest untersucht. Konkret ging es um das vom Versicherungsträger angebotene 90-minütige Intensivgespräch zur Altersvorsorge, in dem gesetzliche, betriebliche und private Rentenanwartschaften der Versicherten analysiert werden.
Drei von uns geschulte Testpersonen – mit Wohnsitz außerhalb Baden-Württembergs – nahmen das Angebot zur Videoberatung wahr. Die Gespräche fanden im September 2022 statt.
Vor der Beratung
Wir prüften hier unter anderem,
- wie lange es bis zur Terminvereinbarung dauerte,
- ob Wunschtermine berücksichtigt wurden,
- ob Informationen zur Gesprächsvorbereitung sowie Hinweise zum Datenschutz gegeben wurden,
- ob die Beratungsgespräche pünktlich begannen,
- ob die Einwahl zur Videokonferenz problemfrei und für die Testpersonen zufriedenstellend funktionierte.
Bei der Beratung
Hier prüften wir unter anderem,
- ob Beraterinnen und Berater die gesetzlichen, betrieblichen und privaten Rentenanwartschaften der Testpersonen erkundeten und inhaltlich besprachen,
- ob sie die Renteneinkünfte der bestehenden Rentenanwartschaften unter Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern korrekt erfassten und berechneten und diese einem Bedarf an Alterseinkünften gegenüberstellten,
- ob sie Möglichkeiten zum Erhalt und Ausbau von bestehenden Rentenanwartschaften aufzeigten und diese besprachen.
Abschluss
Wir prüften hier unter anderem,
- ob die Beraterinnen und Berater die während des Gespräches von ihnen erfassten Anwartschaften und Berechnungen dokumentierten,
- ob sie unseren Testpersonen anboten, für künftige Nachfragen zur Verfügung zu stehen und
- ob sie die Gesprächsdokumentation unseren Testpersonen ausgehändigt haben.
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@Echnaton2
Die Finanztestrechnung stimmt schon.
Denn die 100 Euro sind der Wert in 8 Jahren , wenn der Beispielkunde 63 ist (leider wurde das Alter nicht angegeben).
In 8 Jahren wird es auch einen anderen wesentlich höheren Steuerfreien Betrag geben, der sicherlich auch entsprechend der Inflation steigen wird/ muss.
Daher ist es schon halbwegs nachvollziehbar mit den 73 Euro zu rechnen. Und dass bei der Betriebsrente die KV/PV genau so wie bei der GRV Rente abgezogen wird, macht Sinn. Denn diese kann man genau so wie als Beschäftigter bis zu 1900 Euro pro Jahr von der Steuer abziehen.
Aber ihre berechtigte Nachfrage zeigt, dass sich Finanztest bei der Thematik etwas übernommen hat. Steuerlichen Berechnungen bzw Prognosen sollte man den Profis wie Steuerberatern und der Finanzverwaltung überlassen.
So verwirrt man mehr als dass man informiert.
Sie schreiben: "Nach heutigen Werten würde die Rente aus unserem Beispiel bei einem Rentenbeginn mit 67 Jahren nicht um 288 Euro steigen, sondern um rund 337 Euro."
Das verstehe ich nicht. 8 Rentenpunkte bleiben 8 Rentenpunkte. Und das sind auch nach 4 Jahren (nach heutigem Wert) 288 Euro. Ihre 337 Euro können sich also nur aus prognostizierten Rentenerhöhungen ergeben. Dann läge 1 Rentenpunkt bei gut 42 Euro.
Zudem ist das nur die halbe Wahrheit, denn wenn im Beispielfall dann doch bis zum 67. Lebensjahr weitergearbeitet wird, dann werden auch weiter Punkte gesammelt. In diesem Fall also noch (mindestens) 5 Punkte. Annahme dabei: 55,5555 Punkte geteilt durch 45 Jahre ergibt einen Durchschnitt von rund 1,25 Punkten pro Jahr. Vermutlich sogar deutlich mehr, da im letzten Drittel des Arbeitslebens meist der höchste Verdienst erzielt wird. Damit ergäbe sich ein Gewinn von rund 546 Euro (8 + 5 = 13 Punkte mal 42 Euro), also noch einmal rund 210 Euro mehr, als von Ihnen beschrieben.
Fehler im Erfassungsbogen? / Steuer niedrig
Im Erfassungsbogen wird in der Spalte 'Bemessungsgrundl. f. Steuer' stets d kaufkraftreduzierte Wert gezogen. Due wirkliche Steuer wird aber auf d realen Bruttowert berechnet ( Zeile 3 also 100,- statt 73,-).
In Zeile 4 haben Sie sogar erst noch d Krankenkassenbeiträge abgezogen als Steuergrundlage, das wird so nicht hinhauen.
Bitte korrigieren.
@alle: Anbei ein paar Tipps für den Fall, dass Ihnen ein Termin verwehrt werden sollte:
• Klären Sie zuerst, ob vorerst eine Kontenklärung notwendig ist. Vor dem Termin zu einem Intensivgespräch muss Ihr Rentenkonto geklärt sein.
• Unterscheiden Sie zwischen der allgemeinen Beratung, die Sie wohnortnah bekommen und dem darauf aufbauenden Intensivgespräch zur Altersvorsorgeberatung.
Hat die allgemeine Rentenberatung schon stattgefunden, können Sie versuchen, den Termin zum Intensivgespräch zur Altersvorsorgeberatung bei einer anderen Beratungsstelle in Baden-Württemberg zu bekommen.
Auch in den anderen Bundesländern soll es Intensivgespräche zur Altersvorsorge geben. Allerdings ist die Videoberatung bei den meisten noch im Aufbau. Fragen Sie telefonisch nach einer Intensivberatung zur Altersvorsorgeplanung: 0800 100 48 00
@buddy1515: Wer im Alter privat krankenversichert ist, muss mit hohen Beiträgen für den Krankenversicherungsschutz rechnen. Die Beitragsentwicklung in den Tarifen der privaten Krankenversicherung lässt sich nicht pauschaliert berechnen. Denn die hängt zu stark vom Tarif, dem Eintrittsalter und den Altersrückstellungen zusammen.