Wo guter Renten-Rat sogar kostenlos ist
Im Praxistest. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg bietet eine Altersvorsorgeberatung per Video an. Dieses Angebot haben wir mit einem Praxistest untersucht. Konkret ging es um das vom Versicherungsträger angebotene 90-minütige Intensivgespräch zur Altersvorsorge, in dem gesetzliche, betriebliche und private Rentenanwartschaften der Versicherten analysiert werden.
Drei von uns geschulte Testpersonen – mit Wohnsitz außerhalb Baden-Württembergs – nahmen das Angebot zur Videoberatung wahr. Die Gespräche fanden im September 2022 statt.
Vor der Beratung
Wir prüften hier unter anderem,
- wie lange es bis zur Terminvereinbarung dauerte,
- ob Wunschtermine berücksichtigt wurden,
- ob Informationen zur Gesprächsvorbereitung sowie Hinweise zum Datenschutz gegeben wurden,
- ob die Beratungsgespräche pünktlich begannen,
- ob die Einwahl zur Videokonferenz problemfrei und für die Testpersonen zufriedenstellend funktionierte.
Bei der Beratung
Hier prüften wir unter anderem,
- ob Beraterinnen und Berater die gesetzlichen, betrieblichen und privaten Rentenanwartschaften der Testpersonen erkundeten und inhaltlich besprachen,
- ob sie die Renteneinkünfte der bestehenden Rentenanwartschaften unter Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern korrekt erfassten und berechneten und diese einem Bedarf an Alterseinkünften gegenüberstellten,
- ob sie Möglichkeiten zum Erhalt und Ausbau von bestehenden Rentenanwartschaften aufzeigten und diese besprachen.
Abschluss
Wir prüften hier unter anderem,
- ob die Beraterinnen und Berater die während des Gespräches von ihnen erfassten Anwartschaften und Berechnungen dokumentierten,
- ob sie unseren Testpersonen anboten, für künftige Nachfragen zur Verfügung zu stehen und
- ob sie die Gesprächsdokumentation unseren Testpersonen ausgehändigt haben.
Wo guter Renten-Rat sogar kostenlos ist
-
- Der Renteneintritt ist ein einschneidender Moment im Leben. Die Stiftung Warentest zeigt anhand von drei Musterfällen, wie Rentner ihre Finanzen regeln können.
-
- Die digitale Rentenübersicht ist am Start. Sie soll über die eigene Altersvorsorge informieren. Wir sagen, was sie Verbrauchern bringt und was nicht klappt.
-
- Bei der Rente geht es um viel Geld. Wichtig ist, den Rentenbescheid zu prüfen. Stimmt etwas nicht, lohnt ein Widerspruch. Die Stiftung Warentest erklärt, wie es geht.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@alle: Zur Frage warum wir im Erfassungsbogen (im Finanztest 03/2023, S. 32/33) die um die Inflation korrigierten Rentenbeträge als Grundlage für eine Besteuerung verwenden möchten wir Folgendes ausführen:
Da der Erfassungsbogen eine eventuelle Rentenlücke identifizieren soll, müssen die Alterseinkünfte bei Rentenbeginn im Jahr 2039 in die Gegenwart übertragen werden, um den inflationären Effekt abbilden zu können. Dafür wurden die Beträge um einen jährlich angenommenen Kaufkraftverlust von 2% reduziert (ausgenommen davon wurde die gesetzliche Rente). In unserem Modellfall würde folglich die Auszahlung im Jahr 2039 von 100 € aus dem Riester-Vertrag (Zeile 3) heutigen 73 € entsprechen – und diese müssen dann auch der derzeit geltenden Steuerbelastung unterworfen werden.
Kommentar vom Autor gelöscht.
@Echnaton2
Die Finanztestrechnung stimmt schon.
Denn die 100 Euro sind der Wert in 8 Jahren , wenn der Beispielkunde 63 ist (leider wurde das Alter nicht angegeben).
In 8 Jahren wird es auch einen anderen wesentlich höheren Steuerfreien Betrag geben, der sicherlich auch entsprechend der Inflation steigen wird/ muss.
Daher ist es schon halbwegs nachvollziehbar mit den 73 Euro zu rechnen. Und dass bei der Betriebsrente die KV/PV genau so wie bei der GRV Rente abgezogen wird, macht Sinn. Denn diese kann man genau so wie als Beschäftigter bis zu 1900 Euro pro Jahr von der Steuer abziehen.
Aber ihre berechtigte Nachfrage zeigt, dass sich Finanztest bei der Thematik etwas übernommen hat. Steuerlichen Berechnungen bzw Prognosen sollte man den Profis wie Steuerberatern und der Finanzverwaltung überlassen.
So verwirrt man mehr als dass man informiert.
Sie schreiben: "Nach heutigen Werten würde die Rente aus unserem Beispiel bei einem Rentenbeginn mit 67 Jahren nicht um 288 Euro steigen, sondern um rund 337 Euro."
Das verstehe ich nicht. 8 Rentenpunkte bleiben 8 Rentenpunkte. Und das sind auch nach 4 Jahren (nach heutigem Wert) 288 Euro. Ihre 337 Euro können sich also nur aus prognostizierten Rentenerhöhungen ergeben. Dann läge 1 Rentenpunkt bei gut 42 Euro.
Zudem ist das nur die halbe Wahrheit, denn wenn im Beispielfall dann doch bis zum 67. Lebensjahr weitergearbeitet wird, dann werden auch weiter Punkte gesammelt. In diesem Fall also noch (mindestens) 5 Punkte. Annahme dabei: 55,5555 Punkte geteilt durch 45 Jahre ergibt einen Durchschnitt von rund 1,25 Punkten pro Jahr. Vermutlich sogar deutlich mehr, da im letzten Drittel des Arbeitslebens meist der höchste Verdienst erzielt wird. Damit ergäbe sich ein Gewinn von rund 546 Euro (8 + 5 = 13 Punkte mal 42 Euro), also noch einmal rund 210 Euro mehr, als von Ihnen beschrieben.
Fehler im Erfassungsbogen? / Steuer niedrig
Im Erfassungsbogen wird in der Spalte 'Bemessungsgrundl. f. Steuer' stets d kaufkraftreduzierte Wert gezogen. Due wirkliche Steuer wird aber auf d realen Bruttowert berechnet ( Zeile 3 also 100,- statt 73,-).
In Zeile 4 haben Sie sogar erst noch d Krankenkassenbeiträge abgezogen als Steuergrundlage, das wird so nicht hinhauen.
Bitte korrigieren.