Kontenklärung. Wenn Sie aus dem Ausland zurückkehren oder als Arbeitnehmer mit Migrationshintergrund ohnehin eine internationale Erwerbsbiografie haben, vereinbaren Sie nach Ihrer Rückkehr schnell einen Termin bei Ihrem Rentenversicherungsträger zur Kontenklärung (Service-Telefon: 0 800/10 00 48 00). Es ist viel leichter, Daten und Nachweise wie Versicherungsbücher, Versicherungskarten, Sozialversicherungsausweise zeitnah zu beschaffen als nach 20 oder 30 Jahren, wenn der Rentenantrag fällig wird.
Rentenantrag. Geben Sie beim Rentenantrag an die Deutsche Rentenversicherung alle Versicherungszeiten aus europäischen und solchen Ländern an, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat. Felder dafür gibt es im Formular R0100 des Rentenantrags unter den Ziffern 6.5 und 6.6.
Nachmelden. Sie sind schon in Rente und hatten Ihre Zeit im Ausland nicht gemeldet? Sie können ausländische Zeiten nachmelden. Sie bekommen zwar rückwirkend keine Rente, können sich aber für die Zukunft noch den Zuschuss aus dem Ausland sichern.
Mehr Informationen. Rentenrechtliche Informationen zu den Europarechts- und Abkommensstaaten finden Sie in den Länderbroschüren der Deutschen Rentenversicherung.
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