Kontenklärung. Wenn Sie aus dem Ausland zurückkehren oder als Arbeitnehmer mit Migrationshintergrund ohnehin eine internationale Erwerbsbiografie haben, vereinbaren Sie nach Ihrer Rückkehr schnell einen Termin bei Ihrem Rentenversicherungsträger zur Kontenklärung (Service-Telefon: 0 800/10 00 48 00). Es ist viel leichter, Daten und Nachweise wie Versicherungsbücher, Versicherungskarten, Sozialversicherungsausweise zeitnah zu beschaffen als nach 20 oder 30 Jahren, wenn der Rentenantrag fällig wird.
Rentenantrag. Geben Sie beim Rentenantrag an die Deutsche Rentenversicherung alle Versicherungszeiten aus europäischen und solchen Ländern an, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat. Felder dafür gibt es im Formular R0100 des Rentenantrags unter den Ziffern 6.5 und 6.6.
Nachmelden. Sie sind schon in Rente und hatten Ihre Zeit im Ausland nicht gemeldet? Sie können ausländische Zeiten nachmelden. Sie bekommen zwar rückwirkend keine Rente, können sich aber für die Zukunft noch den Zuschuss aus dem Ausland sichern.
Mehr Informationen. Rentenrechtliche Informationen zu den Europarechts- und Abkommensstaaten finden Sie in den Länderbroschüren der Deutschen Rentenversicherung.
-
- Sparen hilft, um im Alter nicht arm zu sein. Doch Frauen sollten sich in Sachen Altersvorsorge noch breiter aufstellen. Sie machen zu Hause die meiste Arbeit, riskieren...
-
- Die Pflegeversicherungen zahlen Rentenbeiträge für ehrenamtlich Pflegende. Die Stiftung Warentest zeigt, wann und wie sich das auf die gesetzliche Rente auswirkt.
-
- Die staatliche Grundsicherung springt ein, wenn im Alter das Geld zum Leben nicht reicht. test.de erklärt, wie der Staat hilft und beantwortet häufige Fragen zum Thema.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.