Renten­anspruch

Unser Rat

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Kontenklärung. Wenn Sie aus dem Ausland zurück­kehren oder als Arbeitnehmer mit Migrations­hintergrund ohnehin eine interna­tionale Erwerbs­biografie haben, vereinbaren Sie nach Ihrer Rück­kehr schnell einen Termin bei Ihrem Renten­versicherungs­träger zur Kontenklärung (Service-Telefon: 0 800/10 00 48 00). Es ist viel leichter, Daten und Nach­weise wie Versicherungs­bücher, Versicherungs­karten, Sozial­versicherungs­ausweise zeit­nah zu beschaffen als nach 20 oder 30 Jahren, wenn der Renten­antrag fällig wird.

Renten­antrag. Geben Sie beim Renten­antrag an die Deutsche Renten­versicherung alle Versicherungs­zeiten aus europäischen und solchen Ländern an, mit denen Deutsch­land ein Sozial­versicherungs­abkommen hat. Felder dafür gibt es im Formular R0100 des Renten­antrags unter den Ziffern 6.5 und 6.6.

Nach­melden. Sie sind schon in Rente und hatten Ihre Zeit im Ausland nicht gemeldet? Sie können ausländische Zeiten nach­melden. Sie bekommen zwar rück­wirkend keine Rente, können sich aber für die Zukunft noch den Zuschuss aus dem Ausland sichern.

Mehr Informationen. Rentenrecht­liche Informationen zu den Europa­rechts- und Abkommens­staaten finden Sie in den Länderbroschüren der Deutschen Rentenversicherung.

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