Die Arbeitswelt wird immer internationaler und mit ihr die Alterssicherung. Auslandszeiten erkennt die Deutsche Rentenversicherung inzwischen für viele Länder an. Selbst für kurze Zeiten im Ausland kann es Rente geben. Manchmal sogar dann, wenn Versicherte dort gar nicht gearbeitet haben. Automatisch kommt die Rente aber nicht.
Europarecht sorgt für Anerkennung von Rentenansprüchen
Die Globalisierung bringt es mit sich, dass immer mehr Menschen in Deutschland Rentenansprüche aus anderen Ländern haben – sei es aufgrund von Zuwanderung oder berufsbedingten Auslandsaufenthalten. Innerhalb der EU und einigen weiteren Ländern sorgt das Europarecht dafür, dass Arbeitnehmer später von den auswärts bezahlten Rentenbeiträgen auch etwas haben.
Gibt es ein Sozialversicherungsabkommen?
Wie einfach oder schwer es wird, Rentenansprüche in anderen Ländern geltend zu machen, hängt davon ab, ob Deutschland mit dem Gastland ein individuelles Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Ist das der Fall, wie etwa bei den USA, Kanada, Japan und 17 weiteren Staaten, haben Versicherte eine vergleichsweise gute Ausgangslage für die gegenseitige Anerkennung von Versicherungszeiten und Rentenzahlungen.
Ohne Abkommen wird es schwierig
Schlecht ist es um Rentenansprüche aus dem sogenannten vertragslosen Ausland bestellt. Fehlt ein zwischenstaatliches Abkommen, können rentenrechtliche Zeiten gegenseitig nicht anerkannt werden. Bei kürzeren Aufenthalten ist es dann schwierig, überhaupt auf die jeweilige Mindestversicherungszeit zu kommen – Voraussetzung für einen Rentenanspruch. Und selbst wenn die Mindestversicherungszeit erreicht ist, gibt es keine Garantie, dass Geld fließt. Keine Abkommen gibt es etwa mit Russland, Argentinien oder Neuseeland. Die Gründe dafür sind je nach Land unterschiedlich. Bei Russland etwa ist das Abkommen bisher nicht zu Ende verhandelt; Argentinien erlaubt es nicht, argentinische Renten nach Deutschland zu überweisen.
Was der Finanztest-Artikel bietet
Wenn Sie das Thema freischalten, erhalten Sie den gesamten Artikel aus Finanztest 1/2016 mit einer Übersicht, wo und aufgrund welcher Rechtsgrundlage Sie Ihre Auslandsrente beantragen können. Die Finanztest-Experten geben Tipps, wie aus Auslandsaufenthalten später eine Rente wird. Sie erklären unter anderem,
- wie die Anerkennung von ausländischen Versicherungszeiten funktioniert
- warum Auslandszeiten auch für die deutschen Renten wichtig sein können
- wer die Auslandsrente zahlt
- in welchen Ländern Europarecht gilt und mit welchen Ländern Deutschland Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat
- was Sie bei unterschiedlichen Altersgrenzen beachten müssen
- wie rentenrechtliche Zeiten aus mehreren Ländern verrechnet werden.
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