Renten­anspruch Selbst für kurze Auslands­zeiten kann es Rente geben

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Die Arbeits­welt wird immer interna­tionaler und mit ihr die Alters­sicherung. Auslands­zeiten erkennt die Deutsche Renten­versicherung inzwischen für viele Länder an. Selbst für kurze Zeiten im Ausland kann es Rente geben. Manchmal sogar dann, wenn Versicherte dort gar nicht gearbeitet haben. Auto­matisch kommt die Rente aber nicht.

Europarecht sorgt für Anerkennung von Renten­ansprüchen

Die Globalisierung bringt es mit sich, dass immer mehr Menschen in Deutsch­land Renten­ansprüche aus anderen Ländern haben – sei es aufgrund von Zuwan­derung oder berufs­bedingten Auslands­auf­enthalten. Inner­halb der EU und einigen weiteren Ländern sorgt das Europarecht dafür, dass Arbeitnehmer später von den auswärts bezahlten Rentenbeiträgen auch etwas haben.

Gibt es ein Sozial­versicherungs­abkommen?

Wie einfach oder schwer es wird, Renten­ansprüche in anderen Ländern geltend zu machen, hängt davon ab, ob Deutsch­land mit dem Gast­land ein individuelles Sozial­versicherungs­abkommen geschlossen hat. Ist das der Fall, wie etwa bei den USA, Kanada, Japan und 17 weiteren Staaten, haben Versicherte eine vergleichs­weise gute Ausgangs­lage für die gegen­seitige Anerkennung von Versicherungs­zeiten und Rentenzah­lungen.

Ohne Abkommen wird es schwierig

Schlecht ist es um Renten­ansprüche aus dem sogenannten vertrags­losen Ausland bestellt. Fehlt ein zwischen­staatliches Abkommen, können rentenrecht­liche Zeiten gegen­seitig nicht anerkannt werden. Bei kürzeren Aufenthalten ist es dann schwierig, über­haupt auf die jeweilige Mindest­versicherungs­zeit zu kommen – Voraus­setzung für einen Renten­anspruch. Und selbst wenn die Mindest­versicherungs­zeit erreicht ist, gibt es keine Garantie, dass Geld fließt. Keine Abkommen gibt es etwa mit Russ­land, Argentinien oder Neuseeland. Die Gründe dafür sind je nach Land unterschiedlich. Bei Russ­land etwa ist das Abkommen bisher nicht zu Ende verhandelt; Argentinien erlaubt es nicht, argenti­nische Renten nach Deutsch­land zu über­weisen.

Was der Finanztest-Artikel bietet

Wenn Sie das Thema frei­schalten, erhalten Sie den gesamten Artikel aus Finanztest 1/2016 mit einer Über­sicht, wo und aufgrund welcher Rechts­grund­lage Sie Ihre Auslands­rente beantragen können. Die Finanztest-Experten geben Tipps, wie aus Auslands­auf­enthalten später eine Rente wird. Sie erklären unter anderem,

  • wie die Anerkennung von ausländischen Versicherungs­zeiten funk­tioniert
  • warum Auslands­zeiten auch für die deutschen Renten wichtig sein können
  • wer die Auslands­rente zahlt
  • in welchen Ländern Europarecht gilt und mit welchen Ländern Deutsch­land Sozial­versicherungs­abkommen geschlossen hat
  • was Sie bei unterschiedlichen Alters­grenzen beachten müssen
  • wie rentenrecht­liche Zeiten aus mehreren Ländern verrechnet werden.
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