Voraussichtlich können bald mehr Menschen vorzeitig in den Ruhestand wechseln. Das hat auch Steuervorteile.

Das Finanzamt belohnt einen frühen Ausstieg: Je eher die gesetzliche Rente beginnt, desto größer ist der Teil, den Rentner lebenslang steuerfrei kassieren.
Schwarz-Rot plant, dass Arbeitnehmer ab Juli mit 63 Jahren in Rente gehen dürfen, wenn sie mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Wer die Chance nutzt, muss keine Rentenabschläge in Kauf nehmen. Den regulären Abzug von 0,3 Prozent für jeden Monat, den die gesetzliche Rente früher beginnt, soll es nicht geben.
Trotzdem fällt die gesetzliche Rente geringer aus, wenn die Beitragsjahre bis zum regulären Berufsende fehlen. Beginnt die Rente zwei Jahre früher, sind zurzeit je nach Verdienst bis zu 115,28 Euro brutto im Monat verloren. Auch andere Altersbezüge steigen nicht mehr, wenn sie früher beginnen. Netto ist die Einbuße allerdings geringer als brutto, denn auch die Sozialabgaben und Steuern sind nicht so hoch.
Arbeitnehmer erhalten für die gesetzliche Rente außerdem höhere Freibeträge, wenn sie vorzeitig in Ruhestand gehen. Auch von lohnsteuerpflichtigen Firmen- und Beamtenpensionen ist mehr steuerfrei. Nur Bezieher von Privatrenten schneiden beim Finanzamt schlechter ab, ebenso wie einige Betriebsrentner. Von ihren Renten ist aber ohnehin der Löwenanteil steuerfrei.
Gesetzliche Rentner
Anders sieht das bei der gesetzlichen Rente aus. Gehen Arbeitnehmer dieses Jahr in Rente, beziehen sie 32 Prozent steuerfrei. Beginnt ihre Rente erst 2015, beträgt der Freibetrag nur noch 30 Prozent und 2016 nur noch 28 Prozent Tabelle Gesetzliche Rente.
Bis zum Jahr 2040 sinkt der steuerfreie Rententeil bis auf null. Spätere Generationen erhalten gar nichts mehr steuerfrei.
Beim Finanzamt ist die gesetzliche Rente ab 63 Jahren also günstiger als die Rente ab 65 Plus. Wie hoch der Vorteil für jüngere Rentner ist, hängt vom zu versteuernden Einkommen ab.
Beispiel: Ein 63-Jähriger erhält ab Juli gesetzliche Rente. Weil sie 2014 beginnt, sind 32 Prozent steuerfrei. Nächstes Jahr berechnet das Finanzamt den Freibetrag endgültig. Beträgt 2015 die Rente 18 000 Euro, gibt es 5 760 Euro (32 Prozent) als Freibetrag. So viel ist jedes Jahr bis ans Lebensende steuerfrei.
Geht der 63-Jährige erst im Jahr 2016 in Rente, sinkt der steuerfreie Teil auf 28 Prozent. Bezieht er ein Jahr später 19 200 Euro Rente, beträgt sein Freibetrag 5 376 Euro. Das sind 384 Euro weniger als 2015. Über 15 Jahre gerechnet, kommen 5 760 Euro zusammen. Zahlt der Rentner dafür 20 Prozent Einkommensteuer, muss er dem Finanzamt 1 152 Euro mehr überweisen.
Lohnsteuerpflichtige Pensionäre
Oft erhalten Arbeitnehmer auch Beamtenpensionen oder Firmenpensionen, die sie wie Lohn versteuern müssen. Dafür erhalten sie Versorgungsfreibeträge. Je früher sie beginnen, desto größer ist die Entlastung Tabelle Lohnsteuerpflichtige Pensionen.
Fängt die Pension 2014 an, bleiben bis zu 2 496 Euro im Jahr steuerfrei. 2015 sind es maximal noch 2 340 Euro und 2016 höchstens 2 184 Euro. Ab 2040 erhalten Pensionäre gar keine Versorgungsfreibeträge mehr.
Beispiel: Bezieht ein 63-Jähriger seit Januar mindestens 625 Euro lohnsteuerpflichtige Pension im Monat, sind im Vergleich zu 2016 jährlich 312 Euro weniger steuerpflichtig. Über 15 Jahre sind das 4 680 Euro. Müsste der Pensionär dafür 20 Prozent Einkommensteuer zahlen, spart er 936 Euro.
Privatrentner und Betriebsrentner

Für Privatrenten, für die es im Berufsleben keine Steuervorteile gab, zahlen Arbeitnehmer nur wenig Steuern. Sie sollten aber möglichst spät beginnen.
Manchmal ist es aber auch ungünstig, wenn Renten früh beginnen. Erhalten Arbeitnehmer erstmals mit 63 Jahren Privat- oder Betriebsrenten, deren Beiträge im Berufsleben aus versteuertem Einkommen finanziert wurden, schneiden sie beim Finanzamt nicht so gut ab. Das kann ihnen mit betrieblichen Direktversicherungen passieren, aber auch mit Betriebsrenten aus Pensionskassen oder Pensionsfonds.
Solche Renten sind zwar steuerlich günstig. Je jünger Rentner beim Beginn sind, desto mehr müssen sie aber beim Finanzamt abrechnen Tabelle Privat- und Betriebsrenten.
Beispiel: Erhält ein 63-Jähriger erst mit 65 oder 66 Jahren die erste Rente, bleiben 82 Prozent steuerfrei. Von 1 000 Euro Rente im Monat muss er nur 180 Euro (18 Prozent) beim Finanzamt abrechnen.
Beginnt seine Rente mit 63 Jahren, beträgt der steuerfreie Teil nur noch 80 Prozent. Von 1 000 Euro Monatsrente sind 200 Euro (20 Prozent) steuerpflichtig. Das sind 20 Euro mehr und summiert sich in 15 Jahren auf 3 600 Euro. Das Finanzamt kassiert 720 Euro Einkommensteuer mehr, wenn sein Steuersatz im Alter 20 Prozent beträgt.
Netto 1 533 Euro weniger
Rentner müssen sämtliche Altersbezüge betrachten, wenn sie wissen wollen, wie viel Geld sie die Rente ab 63 Jahren kostet. Entscheidend ist, was netto bleibt, nachdem die Sozialabgaben und Steuern abgezogen sind.
Beispiel: Ein Alleinstehender setzt sich zum 1. Januar 2015 mit über 63 Jahren zur Ruhe und bezieht:
- 8 000 Euro lohnsteuerpflichtige Betriebspension,
- 18 000 Euro gesetzliche Rente und
- 12 000 Euro Privatrente.

Beispielrechnung: Einkünfte 2015 aus Pension und Rente.
Nachdem der Rentner die Steuererklärung für 2015 abgegeben hat, ermittelt das Finanzamt die Einkünfte aus der Pension. Zunächst geht der Versorgungsfreibetrag samt Zuschlag ab. Dazu kommen pauschal 102 Euro, weil der Mann in der Steuererklärung keine Werbungskosten nachgewiesen hat (siehe Beispielrechnung: Einkünfte 2015 aus Pension und Rente).
Von den Einkünften gehen die außergewöhnlichen Belastungen und Sonderausgaben aus der Steuererklärung ab. Bleiben die Beitragssätze gleich, setzt der 63-Jährige folgende Versicherungsbeiträge ab:
- 1 845 Euro (10,25 Prozent) Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag für die gesetzliche Rente und
- 1 404 Euro (17,55 Prozent) Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag für die lohnsteuerpflichtige Betriebspension.

Beispielrechnung: Einkommensteuer 2015.
Das Finanzamt berücksichtigt 2015 insgesamt 3 249 Euro. Andere Kosten weist der Mann nicht nach. Von seinen Einkünften geht deshalb nur noch der Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro ab. Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag betragen danach (siehe Beispielrechung: Einkommensteuer 2015)
Angenommen der Arbeitnehmer geht erst am 1. Januar 2017 mit über 65 in Rente und seine Pension und die Renten steigen auf:
- 8 720 Euro lohnsteuerpflichtige Betriebspension,
- 19 200 Euro gesetzliche Rente und
- 12 480 Euro Privatrente.

Beispielrechnung: Einkünfte 2017.
Dann werden die Einkünfte aus diesen Altersbezügen so hoch sein (siehe Beispielrechnung: Einkünfte 2017)
Von den Einkünften gehen die gleichen Versicherungsausgaben ab wie 2015, außerdem der Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro. Die Renten und die Betriebspension sind 2017 aber höher, deshalb beträgt der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag bei gleichen Beitragssätzen 3 499 Euro im Jahr. Ist alles abgezogen, zahlt der Rentner 2 610 Euro Steuer und Solidaritätszuschlag (siehe Beispielrechnung: Einkommensteuer 2017).

Beispielrechung: Einkommensteuer 2017
2017 hat der Mann brutto 40 400 Euro Pension und Rente. Netto bleiben 34 291 Euro, nachdem die Steuern und Versicherungsbeiträge aus dem Steuerbescheid bezahlt wurden. Beendet der Rentner zwei Jahre früher sein Berufsleben, hat er 2015 nur 32 758 Euro zum Leben. Der vorzeitige Wechsel in die Rente kostet ihn 1 533 Euro im Jahr.
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@Stirnhirn: Wie gesagt, bitte lesen auch Sie unseren Bericht zum, Vergleich der staatlichen Förderungen. Die betriebliche Riester-Förderung ist auch nicht ohne Nachteile. Die betriebliche Veranlassung des Vertrages führt für im Alter gesetzlich Krankenversicherte dazu, dass diese auf die Rente aus der betrieblichen Altersvorsorge Kassenbeiträge zahlen. Beim privaten Riester-Vertrag fallen für diesen Kreis keine Kassenbeiträge im Ruhestand an. (maa)
@connie2000: Es stimmt, dass nicht für jeden die betriebliche Altersvorsorge die erste Wahl darstellt. In Finanztest 06/13 finden Sie unsere Berechnungen zum Vergleich der Riester-Rente mit der betrieblichen Rente. In unserem Beispielsfall lag die Riester-Förderung vorn, wenn man sich die garantierten Renten angesehen hat. Wenn der Arbeitnehmer aber die Beiträge zur Entgeltumwandlung nicht allein trägt, schneidet die Betriebliche Altersvorsorge besser ab: www.test.de / Suche / Riester-Rente und Betriebsrente. (maa)
Ich bin Arbeitgeber und habe mich entschieden, meinen Mitarbeitern einen Zuschuss zu einer Riester-Rente zu geben.
Bei der Betriebsrente geht mir zuviel an meinen Arbietnehmern vorbei.
Der gesetzlich Krankenversicherte zahlt in der Rente ca. 18 % Sozialabgaben. Ferner erfordert die sogenannte Bruttoentgeltumwandlung auch, daß man die Betriebsrente in voller Höhe versteuert (also nicht nur mit dem Ertragsanteil) wird. Das sind dann gut ca. 40 % Abzüge.
Versicherung und Vermittler (Abschlußprovision) greifen mindestens weitere ca. 10 % ab.
Warum soll ich einen Zuschuss zur Betriebsrente geben, wenn der doch zu 50 % nicht beim Arbeitnehmer landet, sondern beim Staat (Steuer) , Krankenkasse und Versicherung.
Ich will aber meinen Arbeitnehmern eine Altersvorsorge ermöglichen und nicht den Staat, Krankenkasse und Versicherung mästen.
Außerdem bestehen für den Arbeitgeber bei der Betriebsrente erhebliche Haftungsrisiken, auf die ich im einzelnen an dieser Stelle nicht eingehen wil
Von Betriebsrenten rate ich für gesetzlich Krankenversicherte und wenn der Arbeitgeber nicht mehr als zu ca. 30 % mitfinanziert ab:
in der Rente gehen ca. 40 % gehen insges. für Steuern und Sozialabgaben ab.
Die Einzahlungen für die Betriebsrente landen im Endeffekt nicht nur beim Rentner (etwa 50 %), sondern die restlichen ca. 50 % landen beim Staat (Steuer), Krankenkasse und der Versicherung bzw. Vertriebsorganen.
Da man mit der sog. Bruttoentgeltumwandlung auch seine gesetzliche Rente reduziert hat und man auch heutzutage Zeiten der Arbeitslosigkeit einkalkulieren muß, rate ich dringend nach anderen Altersvorsorgemöglichkeiten Ausschau zu halten.