Renten und Pensionen Ein früher Start in die Rente bringt Steuer­vorteile

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Voraus­sicht­lich können bald mehr Menschen vorzeitig in den Ruhe­stand wechseln. Das hat auch Steuer­vorteile.

Renten und Pensionen - Ein früher Start in die Rente bringt Steuer­vorteile

Das Finanz­amt belohnt einen frühen Ausstieg: Je eher die gesetzliche Rente beginnt, desto größer ist der Teil, den Rentner lebens­lang steuerfrei kassieren.

Schwarz-Rot plant, dass Arbeitnehmer ab Juli mit 63 Jahren in Rente gehen dürfen, wenn sie mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Renten­versicherung einge­zahlt haben. Wer die Chance nutzt, muss keine Renten­abschläge in Kauf nehmen. Den regulären Abzug von 0,3 Prozent für jeden Monat, den die gesetzliche Rente früher beginnt, soll es nicht geben.

Trotzdem fällt die gesetzliche Rente geringer aus, wenn die Beitrags­jahre bis zum regulären Berufs­ende fehlen. Beginnt die Rente zwei Jahre früher, sind zurzeit je nach Verdienst bis zu 115,28 Euro brutto im Monat verloren. Auch andere Alters­bezüge steigen nicht mehr, wenn sie früher beginnen. Netto ist die Einbuße allerdings geringer als brutto, denn auch die Sozial­abgaben und Steuern sind nicht so hoch.

Arbeitnehmer erhalten für die gesetzliche Rente außerdem höhere Frei­beträge, wenn sie vorzeitig in Ruhe­stand gehen. Auch von lohn­steuer­pflichtigen Firmen- und Beamtenpensionen ist mehr steuerfrei. Nur Bezieher von Privatrenten schneiden beim Finanz­amt schlechter ab, ebenso wie einige Betriebs­rentner. Von ihren Renten ist aber ohnehin der Löwen­anteil steuerfrei.

Gesetzliche Rentner

Anders sieht das bei der gesetzlichen Rente aus. Gehen Arbeitnehmer dieses Jahr in Rente, beziehen sie 32 Prozent steuerfrei. Beginnt ihre Rente erst 2015, beträgt der Frei­betrag nur noch 30 Prozent und 2016 nur noch 28 Prozent Tabelle Gesetzliche Rente.

Bis zum Jahr 2040 sinkt der steuerfreie Renten­teil bis auf null. Spätere Generationen erhalten gar nichts mehr steuerfrei.

Beim Finanz­amt ist die gesetzliche Rente ab 63 Jahren also güns­tiger als die Rente ab 65 Plus. Wie hoch der Vorteil für jüngere Rentner ist, hängt vom zu versteuernden Einkommen ab.

Beispiel: Ein 63-Jähriger erhält ab Juli gesetzliche Rente. Weil sie 2014 beginnt, sind 32 Prozent steuerfrei. Nächstes Jahr berechnet das Finanz­amt den Frei­betrag endgültig. Beträgt 2015 die Rente 18 000 Euro, gibt es 5 760 Euro (32 Prozent) als Frei­betrag. So viel ist jedes Jahr bis ans Lebens­ende steuerfrei.

Geht der 63-Jährige erst im Jahr 2016 in Rente, sinkt der steuerfreie Teil auf 28 Prozent. Bezieht er ein Jahr später 19 200 Euro Rente, beträgt sein Frei­betrag 5 376 Euro. Das sind 384 Euro weniger als 2015. Über 15 Jahre gerechnet, kommen 5 760 Euro zusammen. Zahlt der Rentner dafür 20 Prozent Einkommensteuer, muss er dem Finanz­amt 1 152 Euro mehr über­weisen.

Lohn­steuer­pflichtige Pensionäre

Oft erhalten Arbeitnehmer auch Beamtenpensionen oder Firmenpensionen, die sie wie Lohn versteuern müssen. Dafür erhalten sie Versorgungs­frei­beträge. Je früher sie beginnen, desto größer ist die Entlastung Tabelle Lohnsteuerpflichtige Pensionen.

Fängt die Pension 2014 an, bleiben bis zu 2 496 Euro im Jahr steuerfrei. 2015 sind es maximal noch 2 340 Euro und 2016 höchs­tens 2 184 Euro. Ab 2040 erhalten Pensionäre gar keine Versorgungs­frei­beträge mehr.

Beispiel: Bezieht ein 63-Jähriger seit Januar mindestens 625 Euro lohn­steuer­pflichtige Pension im Monat, sind im Vergleich zu 2016 jähr­lich 312 Euro weniger steuer­pflichtig. Über 15 Jahre sind das 4 680 Euro. Müsste der Pensionär dafür 20 Prozent Einkommensteuer zahlen, spart er 936 Euro.

Privatrentner und Betriebs­rentner

Renten und Pensionen - Ein früher Start in die Rente bringt Steuer­vorteile

Für Privatrenten, für die es im Berufs­leben keine Steuer­vorteile gab, zahlen Arbeitnehmer nur wenig Steuern. Sie sollten aber möglichst spät beginnen.

Manchmal ist es aber auch ungünstig, wenn Renten früh beginnen. Erhalten Arbeitnehmer erst­mals mit 63 Jahren Privat- oder Betriebs­renten, deren Beiträge im Berufs­leben aus versteuertem Einkommen finanziert wurden, schneiden sie beim Finanz­amt nicht so gut ab. Das kann ihnen mit betrieblichen Direkt­versicherungen passieren, aber auch mit Betriebs­renten aus Pensions­kassen oder Pensions­fonds.

Solche Renten sind zwar steuerlich günstig. Je jünger Rentner beim Beginn sind, desto mehr müssen sie aber beim Finanz­amt abrechnen Tabelle Privat- und Betriebsrenten.

Beispiel: Erhält ein 63-Jähriger erst mit 65 oder 66 Jahren die erste Rente, bleiben 82 Prozent steuerfrei. Von 1 000 Euro Rente im Monat muss er nur 180 Euro (18 Prozent) beim Finanz­amt abrechnen.

Beginnt seine Rente mit 63 Jahren, beträgt der steuerfreie Teil nur noch 80 Prozent. Von 1 000 Euro Monats­rente sind 200 Euro (20 Prozent) steuer­pflichtig. Das sind 20 Euro mehr und summiert sich in 15 Jahren auf 3 600 Euro. Das Finanz­amt kassiert 720 Euro Einkommensteuer mehr, wenn sein Steu­ersatz im Alter 20 Prozent beträgt.

Netto 1 533 Euro weniger

Rentner müssen sämtliche Alters­bezüge betrachten, wenn sie wissen wollen, wie viel Geld sie die Rente ab 63 Jahren kostet. Entscheidend ist, was netto bleibt, nachdem die Sozial­abgaben und Steuern abge­zogen sind.

Beispiel: Ein Allein­stehender setzt sich zum 1. Januar 2015 mit über 63 Jahren zur Ruhe und bezieht:

  • 8 000 Euro lohn­steuer­pflichtige Betriebspension,
  • 18 000 Euro gesetzliche Rente und
  • 12 000 Euro Privatrente.
Renten und Pensionen - Ein früher Start in die Rente bringt Steuer­vorteile

Beispiel­rechnung: Einkünfte 2015 aus Pension und Rente.

Nachdem der Rentner die Steuererklärung für 2015 abge­geben hat, ermittelt das Finanz­amt die Einkünfte aus der Pension. Zunächst geht der Versorgungs­frei­betrag samt Zuschlag ab. Dazu kommen pauschal 102 Euro, weil der Mann in der Steuererklärung keine Werbungs­kosten nachgewiesen hat (siehe Beispiel­rechnung: Einkünfte 2015 aus Pension und Rente).

Von den Einkünften gehen die außergewöhnlichen Belastungen und Sonder­ausgaben aus der Steuererklärung ab. Bleiben die Beitrags­sätze gleich, setzt der 63-Jährige folgende Versicherungs­beiträge ab:

  • 1 845 Euro (10,25 Prozent) Kranken- und Pflege­versicherungs­beitrag für die gesetzliche Rente und
  • 1 404 Euro (17,55 Prozent) Kranken- und Pflege­versicherungs­beitrag für die lohn­steuer­pflichtige Betriebspension.
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Beispiel­rechnung: Einkommensteuer 2015.

Das Finanz­amt berück­sichtigt 2015 insgesamt 3 249 Euro. Andere Kosten weist der Mann nicht nach. Von seinen Einkünften geht deshalb nur noch der Sonder­ausgabenpausch­betrag von 36 Euro ab. Einkommensteuer und Solidaritäts­zuschlag betragen danach (siehe Beispielrechung: Einkommensteuer 2015)

Angenommen der Arbeitnehmer geht erst am 1. Januar 2017 mit über 65 in Rente und seine Pension und die Renten steigen auf:

  • 8 720 Euro lohn­steuer­pflichtige Betriebspension,
  • 19 200 Euro gesetzliche Rente und
  • 12 480 Euro Privatrente.
Renten und Pensionen - Ein früher Start in die Rente bringt Steuer­vorteile

Beispiel­rechnung: Einkünfte 2017.

Dann werden die Einkünfte aus diesen Alters­bezügen so hoch sein (siehe Beispiel­rechnung: Einkünfte 2017)

Von den Einkünften gehen die gleichen Versicherungs­ausgaben ab wie 2015, außerdem der Sonder­ausgabenpausch­betrag von 36 Euro. Die Renten und die Betriebspension sind 2017 aber höher, deshalb beträgt der Kranken- und Pflege­versicherungs­beitrag bei gleichen Beitrags­sätzen 3 499 Euro im Jahr. Ist alles abge­zogen, zahlt der Rentner 2 610 Euro Steuer und Solidaritäts­zuschlag (siehe Beispiel­rechnung: Einkommensteuer 2017).

Renten und Pensionen - Ein früher Start in die Rente bringt Steuer­vorteile

Beispielrechung: Einkommensteuer 2017

2017 hat der Mann brutto 40 400 Euro Pension und Rente. Netto bleiben 34 291 Euro, nachdem die Steuern und Versicherungs­beiträge aus dem Steuer­bescheid bezahlt wurden. Beendet der Rentner zwei Jahre früher sein Berufs­leben, hat er 2015 nur 32 758 Euro zum Leben. Der vorzeitige Wechsel in die Rente kostet ihn 1 533 Euro im Jahr.

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 16.04.2014 um 11:27 Uhr
Riester-Förderung oder Betriebliche Altersvorsorge

@Stirnhirn: Wie gesagt, bitte lesen auch Sie unseren Bericht zum, Vergleich der staatlichen Förderungen. Die betriebliche Riester-Förderung ist auch nicht ohne Nachteile. Die betriebliche Veranlassung des Vertrages führt für im Alter gesetzlich Krankenversicherte dazu, dass diese auf die Rente aus der betrieblichen Altersvorsorge Kassenbeiträge zahlen. Beim privaten Riester-Vertrag fallen für diesen Kreis keine Kassenbeiträge im Ruhestand an. (maa)

Profilbild Stiftung_Warentest am 16.04.2014 um 11:22 Uhr
Für wen lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge

@connie2000: Es stimmt, dass nicht für jeden die betriebliche Altersvorsorge die erste Wahl darstellt. In Finanztest 06/13 finden Sie unsere Berechnungen zum Vergleich der Riester-Rente mit der betrieblichen Rente. In unserem Beispielsfall lag die Riester-Förderung vorn, wenn man sich die garantierten Renten angesehen hat. Wenn der Arbeitnehmer aber die Beiträge zur Entgeltumwandlung nicht allein trägt, schneidet die Betriebliche Altersvorsorge besser ab: www.test.de / Suche / Riester-Rente und Betriebsrente. (maa)

Stirnhirn am 04.04.2014 um 23:32 Uhr
Überlegungen eines Arbeitgebers

Ich bin Arbeitgeber und habe mich entschieden, meinen Mitarbeitern einen Zuschuss zu einer Riester-Rente zu geben.
Bei der Betriebsrente geht mir zuviel an meinen Arbietnehmern vorbei.
Der gesetzlich Krankenversicherte zahlt in der Rente ca. 18 % Sozialabgaben. Ferner erfordert die sogenannte Bruttoentgeltumwandlung auch, daß man die Betriebsrente in voller Höhe versteuert (also nicht nur mit dem Ertragsanteil) wird. Das sind dann gut ca. 40 % Abzüge.

Versicherung und Vermittler (Abschlußprovision) greifen mindestens weitere ca. 10 % ab.
Warum soll ich einen Zuschuss zur Betriebsrente geben, wenn der doch zu 50 % nicht beim Arbeitnehmer landet, sondern beim Staat (Steuer) , Krankenkasse und Versicherung.
Ich will aber meinen Arbeitnehmern eine Altersvorsorge ermöglichen und nicht den Staat, Krankenkasse und Versicherung mästen.
Außerdem bestehen für den Arbeitgeber bei der Betriebsrente erhebliche Haftungsrisiken, auf die ich im einzelnen an dieser Stelle nicht eingehen wil

connie2000 am 02.04.2014 um 21:53 Uhr
Vorsicht bei der Betriebsrente

Von Betriebsrenten rate ich für gesetzlich Krankenversicherte und wenn der Arbeitgeber nicht mehr als zu ca. 30 % mitfinanziert ab:
in der Rente gehen ca. 40 % gehen insges. für Steuern und Sozialabgaben ab.
Die Einzahlungen für die Betriebsrente landen im Endeffekt nicht nur beim Rentner (etwa 50 %), sondern die restlichen ca. 50 % landen beim Staat (Steuer), Krankenkasse und der Versicherung bzw. Vertriebsorganen.
Da man mit der sog. Bruttoentgeltumwandlung auch seine gesetzliche Rente reduziert hat und man auch heutzutage Zeiten der Arbeitslosigkeit einkalkulieren muß, rate ich dringend nach anderen Altersvorsorgemöglichkeiten Ausschau zu halten.