Rente und Job

Geplante Flexi-Rente: Gleitend in den Ruhe­stand

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Früher in Rente gehen und Teil­zeit arbeiten – das soll 2017 einfacher werden. Ein guter Ansatz, wie Marina Herbrich, die Präsidentin des Bundes­verbands der Rentenberater, findet.

Arbeiten und eine Teilrente bekommen, das ist jetzt schon möglich. Welche Einschränkungen gibt es?

Erst mit Erreichen der Regel­alters­grenze kann jeder unbe­grenzt hinzuver­dienen, ohne dass es bei der Rente Abzüge gibt. Diejenigen aber, die vor Erreichen der Regel­alters­grenze weniger arbeiten wollen, müssen mit Rentenkür­zung rechnen, wenn sie mehr als 450 Euro im Monat verdienen. Zweimal im Jahr dürfen es 900 Euro sein. Für den, der mehr verdient, vermindert sich die volle Rente um zwei Drittel, die Hälfte oder ein Drittel. Die Abstufungen sind abhängig von den Hinzuver­dienst­grenzen, die von der gesetzlichen Renten­versicherung für jeden individuell berechnet werden.

Was ist falsch daran?

Das jetzige System ist zu unflexibel. Jemand, der beispiels­weise durch eine Tarif­erhöhung oder eine Einmalzahlung im Job mehr verdient, kann so leicht die Hinzuver­dienst­grenze über­schreiten und ungewollt in die nächst­höhere Stufe der Rentenkür­zung fallen. Im schlimmsten Fall kann der Renten­anteil so ganz wegfallen.

Was soll das neue Gesetz zur sogenannten Flexi-Rente bringen?

Der neue Gesetz­entwurf soll das Ausscheiden aus dem Beruf gerechter und einfacher machen. Die starren monatlichen Hinzuver­dienst­grenzen werden aufgebrochen. Jeder, der ab Mitte 2017 gleitend in den Ruhe­stand gehen möchte, soll noch vor Erreichen der Regel­alters­grenze insgesamt 6 300 Euro brutto im Jahr dazu­verdienen können, ohne dass jeder einzelne Monat neu berechnet werden muss. Liegt der Verdienst höher, werden 40 Prozent davon auf die Voll­rente ange­rechnet.

Was können Teilrentner heute tun, um ihre Hinzuver­dienst­grenze nicht zu über­schreiten?

Die Hinzuver­dienst­grenzen können sich zurzeit ändern. Wer sicher­gehen will, sollte sie halb­jähr­lich beim Renten­versicherungs­träger erfragen.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 05.12.2022 um 12:00 Uhr
Wegfall Hinzuverdienstgrenze Frührente 2023

@wobeco: Ja, auch wer in 2023 bei der bisherigen Arbeitgeberin (voll) weiterarbeitet kann parallel die Frührente beziehen, ohne eine Kürzung der Frührente zu befürchten. So steht es im Gesetzesentwurf:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/039/2003900.pdf

wobeco am 03.12.2022 um 13:56 Uhr
vorgezogene Altersrente und Hinzuverdienst ab 2023

Ich habe die Minderung einer vorgezogenen Altersrente durch Einzahlung vollständig ausgeglichen und könnte in 2023 die Altersrente vorzeitig in Anspruch nehmen; zugleich soll ab 2023 die Hinzuverdienstgrenze für vorzeitig in Anspruch genommene Altersrente aufgehoben werden.
Heißt das, dass ich ab 2023 die ungekürzte Altersrente beantragen und ausgezahlt UND aus meinem aktuellen Arbeitsvertrag fortlaufend bis zur Regelaltersgrenze (oder früher beendet durch eigene Kündigung) ein rentenversicherungspflichtiges Gehalt OHNE negative Auswirkung auf die Altersrente zusätzlich erhalten kann?

Profilbild Stiftung_Warentest am 30.04.2018 um 10:59 Uhr
Rente Minijob und Krankenversicherung

@471peterg: In der Regel zahlen Sie als Mitglied der KdVR keinen Krankenversicherungsbeitrag für den Lohn aus einem Minjob, solange die nicht mehr als 450 Euro / Monat verdienen. Bei der Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung zählt der Lohn aus dem Minijob mit. Warum in Ihrem konkreten Fall Beiträge anfallen (und ob das so richtig ist), bitten wir mit dem Arbeitgeber / der Krankenkasse zu klären. Eine persönliche Beratung zur gesetzlichen Krankenversicherung bekommen Sie bei der UPD: /www.patientenberatung.de, 0800 011 77 22 (gebührenfrei aus allen Netzen). (maa)

471peterg am 27.04.2018 um 22:35 Uhr
Rente Minijob und Krankenversicherung

Als Rentner bin ich in der gesetzlichen Krankenkassen pflichtversichert,arbeite aber noch im Minijob
bis 450 Euro.Wieso werden mir nochmal Monatl. Krankenkassen Beiträge von den 450 Euro abgezogen?

rs2507 am 16.11.2016 um 20:37 Uhr
@befok Freiwillige Beiträge

Sie können die aktuellen Daten selbst auf der Homepage der DRV nachlesen.
"Macht das Sinn?" Das kommt m.E. auf die Lebenssituation, die bisherige Erwerbsbiographie und die persönliche Betrachtungsweise an. Wenn man eine Altersrente als eine monatliche Zinsauszahlung bis zum Lebensende und als Teil einer Hinterbliebenenversorgung betrachtet, ist es zumindest nicht unsinnig freiwillige Beiträge auf sein Rentenkonto einzuzahlen. Wer das eingezahlte Geld allerdings irgendwann vollständig zurück erhalten will, sollte sich anders entscheiden. Wer -theoretisch- im bereits fortgeschrittenen Alter bei Kontostand null starten würde, ohne dass in früheren Jahren jemals Beiträge auf das Rentenkonto eingezahlt wurden, käme mit vertretbarem Aufwand nicht allzu weit. Der einzuzahlende Betrag und die erzielbare Rente stünden in keinem sinnvollen Verhältnis.