Verena Zietzke ist immer willkommen. Die 73-Jährige betreut und besucht ehrenamtlich ältere Menschen, die an Demenz erkrankt sind, mindestens einmal die Woche und leistet ihnen Gesellschaft. „Das Schöne daran ist, dass sich jeder freut, wenn ich komme – die pflegenden Angehörigen, die mehr Zeit für sich haben, und auch die Pflegebedürftigen, denen ich etwas Abwechslung im Alltag bringe.“ Für ihre Tätigkeit bekommt die Rentnerin jeweils eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 5 Euro pro Stunde. Die Pflegekasse zahlt das Geld an die Diakonie Berlin. Diese koordiniert den Einsatz der ehrenamtlichen Helfer und zahlt das Geld an sie aus. Verena Zietzke betreut im Schnitt acht Stunden die Woche und kommt so im Monat auf etwa 160 Euro.
Die 2 400-Euro-Grenze. Verena Zietzke darf bei dieser Tätigkeit bis zu 2 400 Euro im Jahr dazuverdienen, ohne Steuern und Sozialabgaben zahlen zu müssen.
Geltungsbereich. Das gilt auch für andere Ehrenamtliche in den Bereichen Ausbildung, Kunst und Pflege: Trainer, Übungsleiter und Ausbilder in Vereinen,Dozenten und Prüfer an Universitäten, Schulen, Volkshochschulen und öffentlichen Einrichtungen, Betreuer mit pädagogischer Ausrichtung für Senioren oder Kinder, zum Beispiel Spielkreis- und Ferienbetreuer, Betreuer in Kirchen, Kulturstätten, im Umwelt- und Katastrophenschutz, Darsteller in künstlerischen Vereinen, Chorleiter, Dirigenten und ausübende Künstler in Vereinen.
Betreuer. Der Freibetrag von 2 400 Euro steht auch ehrenamtlich tätigen rechtlichen Betreuern zu, Vormündern und Fürsorgepflegern. Auch wenn jemand mehrere Menschen betreut, gilt die 2 400-Euro-Grenze, so ein Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. VIII R 57/09).
Die 720-Euro-Grenze. Menschen, die sich in anderen Bereichen wie einem gemeinnützigen Verein engagieren, können 720 Euro im Jahr dazuverdienen – ohne Steuern und Sozialabgaben zahlen zu müssen. Dazu gehören etwa Vorstand, Kassierer, Platzwart oder Schiedsrichter, die aktiv sind. Auch für Betreuer in öffentlichen Jugendklubs, Seelsorger in Kirchen oder Helfer in Wohlfahrtsorganisationen ist das möglich. Die Pauschale gibts aber nicht, wenn ein Ehrenamtlicher bereits den Übungsleiterfreibetrag und Zahlungen aus öffentlichen Kassen bekommt.
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@wobeco: Ja, auch wer in 2023 bei der bisherigen Arbeitgeberin (voll) weiterarbeitet kann parallel die Frührente beziehen, ohne eine Kürzung der Frührente zu befürchten. So steht es im Gesetzesentwurf:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/039/2003900.pdf
Ich habe die Minderung einer vorgezogenen Altersrente durch Einzahlung vollständig ausgeglichen und könnte in 2023 die Altersrente vorzeitig in Anspruch nehmen; zugleich soll ab 2023 die Hinzuverdienstgrenze für vorzeitig in Anspruch genommene Altersrente aufgehoben werden.
Heißt das, dass ich ab 2023 die ungekürzte Altersrente beantragen und ausgezahlt UND aus meinem aktuellen Arbeitsvertrag fortlaufend bis zur Regelaltersgrenze (oder früher beendet durch eigene Kündigung) ein rentenversicherungspflichtiges Gehalt OHNE negative Auswirkung auf die Altersrente zusätzlich erhalten kann?
@471peterg: In der Regel zahlen Sie als Mitglied der KdVR keinen Krankenversicherungsbeitrag für den Lohn aus einem Minjob, solange die nicht mehr als 450 Euro / Monat verdienen. Bei der Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung zählt der Lohn aus dem Minijob mit. Warum in Ihrem konkreten Fall Beiträge anfallen (und ob das so richtig ist), bitten wir mit dem Arbeitgeber / der Krankenkasse zu klären. Eine persönliche Beratung zur gesetzlichen Krankenversicherung bekommen Sie bei der UPD: /www.patientenberatung.de, 0800 011 77 22 (gebührenfrei aus allen Netzen). (maa)
Als Rentner bin ich in der gesetzlichen Krankenkassen pflichtversichert,arbeite aber noch im Minijob
bis 450 Euro.Wieso werden mir nochmal Monatl. Krankenkassen Beiträge von den 450 Euro abgezogen?
Sie können die aktuellen Daten selbst auf der Homepage der DRV nachlesen.
"Macht das Sinn?" Das kommt m.E. auf die Lebenssituation, die bisherige Erwerbsbiographie und die persönliche Betrachtungsweise an. Wenn man eine Altersrente als eine monatliche Zinsauszahlung bis zum Lebensende und als Teil einer Hinterbliebenenversorgung betrachtet, ist es zumindest nicht unsinnig freiwillige Beiträge auf sein Rentenkonto einzuzahlen. Wer das eingezahlte Geld allerdings irgendwann vollständig zurück erhalten will, sollte sich anders entscheiden. Wer -theoretisch- im bereits fortgeschrittenen Alter bei Kontostand null starten würde, ohne dass in früheren Jahren jemals Beiträge auf das Rentenkonto eingezahlt wurden, käme mit vertretbarem Aufwand nicht allzu weit. Der einzuzahlende Betrag und die erzielbare Rente stünden in keinem sinnvollen Verhältnis.