
Platz 1. Die Schweiz ist beliebtester Wohnort der Auslandsrentner (26 390). © Westend61
Schweiz. Bei Wohnsitz in der Schweiz werden Renten dort besteuert. Für das Wegzugsjahr und die fünf folgenden kann Deutschland noch voll besteuern, rechnet aber Schweizer Steuern an. Anders: Beamtenpensionen bleiben in Deutschland steuerpflichtig.

Platz 2. 25 050 deutsche Rentner machten Österreich zu ihrer neuen Heimat. © Westend61 / Hans Huber
Österreich. Renten und Pensionen werden in Deutschland besteuert. Ohne Wohnsitz hierzulande sind Rentner beschränkt steuerpflichtig, Steuervorteile gibt es nicht. Sie sollten die unbeschränkte Steuerpflicht beantragen (Unser Rat).

Platz 3. In den USA fanden 24 000 deutsche Ruheständler ein neues Zuhause. © iStockphoto
USA. Bei Wohnsitz in Amerika können deutsche Finanzämter von Ruheständlern keine Steuern auf ihre gesetzliche Rente verlangen. Pensionen bleiben in Deutschland steuerpflichtig.

Platz 4. In Spanien genießen 21 380 deutsche Senioren mehr Sonnentage. © Getty Images / EyeEm / Alex Tihonovs
Spanien. Deutsche Renten werden in Spanien besteuert. Gesetzliche Renten, die erstmals ab 2015 bezogen wurden, sind auch in Deutschland steuerpflichtig. Die Steuerbelastung ist aber bis 2029 auf 5 Prozent der Bruttorente gedeckelt. Pensionen bleiben in Deutschland steuerpflichtig.

Platz 5. 17 700 Ruheständler verlegten ihren Wohnsitz nach Frankreich. © Westend61 / Sebastian Gauert
Frankreich. Die deutsche gesetzliche Rente wird seit Januar 2016 nur in Frankreich besteuert. Rentenzahlungen bis 2015 sind noch in Deutschland steuerpflichtig. Pensionen bleiben in Deutschland steuerpflichtig.

Platz 6. Den Lebensabend verbringen 10 360 Deutsche in den Niederlanden. © Westend61 / Merle M.
Niederlande. Übersteigen alle Alterseinkünfte im Jahr brutto 15 000 Euro, sind seit 2016 Steuern in Deutschland fällig. Die Niederländer dürfen auch besteuern, rechnen aber gezahlte Steuern an. Sind die Einkünfte niedriger, kassieren nur die Niederländer. Pensionen bleiben in Deutschland steuerpflichtig.

Platz 7. Unvergleichliche Natur lockt 9 470 deutsche Rentner nach Kanada. © Westend61 / Fotofeeling
Kanada. Wer hier lebt, muss seine Renten und Beamtenpensionen in Kanada und Deutschland versteuern, bereits in Deutschland gezahlte Steuern werden in Kanada angerechnet.

Platz 8. Dolce Vita für Ruheständler: 7 270 leben im Alter lieber in Italien. © Westend61 / Thomas Haupt
Italien. Renten und Pensionen deutscher Staatsangehöriger bleiben in der Regel in Deutschland steuerpflichtig.

Platz 9. 3 190 deutsche Senioren genießen in der Türkei auch günstigere Preise. © Getty Images
Türkei. Die ersten 10 000 Euro brutto der gesamten Alterseinkünfte sind in der Türkei zu versteuern. Alles darüber wird in Deutschland besteuert. Diese Steuer ist aber auf 10 Prozent des Bruttobetrags begrenzt. Pensionen bleiben in Deutschland steuerpflichtig.

Platz 10. Beliebtes Ziel deutscher Rentner: 2 370 leben in Griechenland. © Westend61 / Gemma Ferrando
Griechenland. Wer hier seinen Wohnsitz hat, versteuert seine Rente nur hier. Für Beamtenpensionen hat Deutschland das Besteuerungsrecht.
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@52Rudolf: Als Steuerpflichtiger muss man gegenüber dem Finanzamt nachweisen, ob man der 183-Tage-Regelung unterliegt oder auch nicht. Das Finanzamt prüft die Unterlagen und entscheidet, ob man innerhalb des Berechnungszeitraumes von 12 Monaten mehr als 183 Tage in Deutschland oder im Ausland gearbeitet und gelebt hat. (PH)
Für verschiedene Aspekte - wohl vor allem Steuer, gesetzliche Krankenversicherung, Riester-Rente - spielt die Frage des Wohnorts (also noch Deutschland oder schon z.B. Türkei) eine Rolle. Der gewöhnliche Wohnort wird dabei über die 183-Tage-Regel definiert (mehr als ein halbes Jahr). Bei Wohnort im Ausland kann ggf. z.B. die Riester-Förderung zurückverlangt werden.
Frage: Wer stellt eigentlich wie die Tatsache "Mehr als 183 Tage am Stück im Ausland" fest?
@boyaci: Es tut uns leid, aber zum Thema der Besteuerung ausländischer Renten/ Pensionen in Deutschland gibt es in Finanztest noch keine Veröffentlichungen. Wir leiten Ihre Anregung aber gerne an die zuständige Fachredaktion weiter. Bitte fragen Sie für Ihren Fall direkt bei Ihrem Finanzamt oder einer Steuerberatungskanzlei nach. (PH)
Moin liebe test.de Leute!
Ich beziehe Beamtenpension aus einer früheren Beschäftigung
im öffentlichen Dienst als türkischer Bürger in der Türkei.
Ich habe inzwischen einen Deutsche-Pass und lebe in Deutschland und bekomme deutsche Rente.
Sollte meine türkische Beamtenrente in Deutschland besteuert werden?
PS:Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) (Artikel 18 Abs. 2a DBA)
Bei Pensionen, die aus der Türkei an einen in Deutschland lebenden (z.B.) ehemaligen Beamten (türkischer Staatsbürger) gezahlt werden, würde Deutschland die Einkünfte durch Steuerfreistellung nicht besteuern.
@fprappa: Wie lange es dauert und welche bürokratischen Hürden in den einzelnen Ländern zu überwinden sind, können wir Ihnen nicht sagen. Uns liegen auch keine Erfahrungsberichte von Leserinnen und Lesern zu diesem Thema vor. (PH)