Rente im Ausland

Steuer­regeln für die 10 beliebtesten Länder

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Rente im Ausland - Lebens­abend im Warmen – so läuft es mit der Steuer

Platz 1. Die Schweiz ist beliebtester Wohn­ort der Auslands­rentner (26 390). © Westend61

Schweiz. Bei Wohn­sitz in der Schweiz werden Renten dort besteuert. Für das Wegzugs­jahr und die fünf folgenden kann Deutsch­land noch voll besteuern, rechnet aber Schweizer Steuern an. Anders: Beamtenpensionen bleiben in Deutsch­land steuer­pflichtig.

Rente im Ausland - Lebens­abend im Warmen – so läuft es mit der Steuer

Platz 2. 25 050 deutsche Rentner machten Österreich zu ihrer neuen Heimat. © Westend61 / Hans Huber

Österreich. Renten und Pensionen werden in Deutsch­land besteuert. Ohne Wohn­sitz hier­zulande sind Rentner beschränkt steuer­pflichtig, Steuer­vorteile gibt es nicht. Sie sollten die unbe­schränkte Steuer­pflicht beantragen (Unser Rat).

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Platz 3. In den USA fanden 24 000 deutsche Ruhe­ständler ein neues Zuhause. © iStockphoto

USA. Bei Wohn­sitz in Amerika können deutsche Finanz­ämter von Ruhe­ständ­lern keine Steuern auf ihre gesetzliche Rente verlangen. Pensionen bleiben in Deutsch­land steuer­pflichtig.

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Platz 4. In Spanien genießen 21 380 deutsche Senioren mehr Sonnentage. © Getty Images / EyeEm / Alex Tihonovs

Spanien. Deutsche Renten werden in Spanien besteuert. Gesetzliche Renten, die erst­mals ab 2015 bezogen wurden, sind auch in Deutsch­land steuer­pflichtig. Die Steuerbelastung ist aber bis 2029 auf 5 Prozent der Bruttorente gedeckelt. Pensionen bleiben in Deutsch­land steuer­pflichtig.

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Platz 5. 17 700 Ruhe­ständler verlegten ihren Wohn­sitz nach Frank­reich. © Westend61 / Sebastian Gauert

Frank­reich. Die deutsche gesetzliche Rente wird seit Januar 2016 nur in Frank­reich besteuert. Rentenzah­lungen bis 2015 sind noch in Deutsch­land steuer­pflichtig. Pensionen bleiben in Deutsch­land steuer­pflichtig.

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Platz 6. Den Lebens­abend verbringen 10 360 Deutsche in den Nieder­landen. © Westend61 / Merle M.

Nieder­lande. Über­steigen alle Alters­einkünfte im Jahr brutto 15 000 Euro, sind seit 2016 Steuern in Deutsch­land fällig. Die Nieder­länder dürfen auch besteuern, rechnen aber gezahlte Steuern an. Sind die Einkünfte nied­riger, kassieren nur die Nieder­länder. Pensionen bleiben in Deutsch­land steuer­pflichtig.

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Platz 7. Unver­gleichliche Natur lockt 9 470 deutsche Rentner nach Kanada. © Westend61 / Fotofeeling

Kanada. Wer hier lebt, muss seine Renten und Beamtenpensionen in Kanada und Deutsch­land versteuern, bereits in Deutsch­land gezahlte Steuern werden in Kanada ange­rechnet.

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Platz 8. Dolce Vita für Ruhe­ständler: 7 270 leben im Alter lieber in Italien. © Westend61 / Thomas Haupt

Italien. Renten und Pensionen deutscher Staats­angehöriger bleiben in der Regel in Deutsch­land steuer­pflichtig.

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Platz 9. 3 190 deutsche Senioren genießen in der Türkei auch güns­tigere Preise. © Getty Images

Türkei. Die ersten 10 000 Euro brutto der gesamten Alters­einkünfte sind in der Türkei zu versteuern. Alles darüber wird in Deutsch­land besteuert. Diese Steuer ist aber auf 10 Prozent des Brutto­betrags begrenzt. Pensionen bleiben in Deutsch­land steuer­pflichtig.

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Platz 10. Beliebtes Ziel deutscher Rentner: 2 370 leben in Griechen­land. © Westend61 / Gemma Ferrando

Griechen­land. Wer hier seinen Wohn­sitz hat, versteuert seine Rente nur hier. Für Beamtenpensionen hat Deutsch­land das Besteuerungs­recht.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 28.01.2021 um 09:58 Uhr
183-Tage-Regelung

@52Rudolf: Als Steuerpflichtiger muss man gegenüber dem Finanzamt nachweisen, ob man der 183-Tage-Regelung unterliegt oder auch nicht. Das Finanzamt prüft die Unterlagen und entscheidet, ob man innerhalb des Berechnungszeitraumes von 12 Monaten mehr als 183 Tage in Deutschland oder im Ausland gearbeitet und gelebt hat. (PH)

52Rudolf am 27.01.2021 um 16:29 Uhr
183-Tage-Regelung

Für verschiedene Aspekte - wohl vor allem Steuer, gesetzliche Krankenversicherung, Riester-Rente - spielt die Frage des Wohnorts (also noch Deutschland oder schon z.B. Türkei) eine Rolle. Der gewöhnliche Wohnort wird dabei über die 183-Tage-Regel definiert (mehr als ein halbes Jahr). Bei Wohnort im Ausland kann ggf. z.B. die Riester-Förderung zurückverlangt werden.
Frage: Wer stellt eigentlich wie die Tatsache "Mehr als 183 Tage am Stück im Ausland" fest?

Profilbild Stiftung_Warentest am 25.01.2021 um 12:11 Uhr
Steuer­pflicht in neuer Heimat

@boyaci: Es tut uns leid, aber zum Thema der Besteuerung ausländischer Renten/ Pensionen in Deutschland gibt es in Finanztest noch keine Veröffentlichungen. Wir leiten Ihre Anregung aber gerne an die zuständige Fachredaktion weiter. Bitte fragen Sie für Ihren Fall direkt bei Ihrem Finanzamt oder einer Steuerberatungskanzlei nach. (PH)

boyaci am 22.01.2021 um 01:43 Uhr
Steuer­pflicht in neuer Heimat

Moin liebe test.de Leute!
Ich beziehe Beamtenpension aus einer früheren Beschäftigung
im öffentlichen Dienst als türkischer Bürger in der Türkei.
Ich habe inzwischen einen Deutsche-Pass und lebe in Deutschland und bekomme deutsche Rente.
Sollte meine türkische Beamtenrente in Deutschland besteuert werden?
PS:Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) (Artikel 18 Abs. 2a DBA)
Bei Pensionen, die aus der Türkei an einen in Deutschland lebenden (z.B.) ehemaligen Beamten (türkischer Staatsbürger) gezahlt werden, würde Deutschland die Einkünfte durch Steuerfreistellung nicht besteuern.

Profilbild Stiftung_Warentest am 06.01.2020 um 11:33 Uhr
Hürde leicht zu nehmen?

@fprappa: Wie lange es dauert und welche bürokratischen Hürden in den einzelnen Ländern zu überwinden sind, können wir Ihnen nicht sagen. Uns liegen auch keine Erfahrungsberichte von Leserinnen und Lesern zu diesem Thema vor. (PH)