Langzeiturlaub. Gesetzlich krankenversicherte Rentner, die bis zu sechs oder acht Wochen Urlaub machen, sind in Europa versichert. Aufenthalte außerhalb Europas sollten sie über eine private Auslandsreise-Krankenversicherung absichern.
Überwintern. Wer mehr als sechs bis acht Wochen im Ausland ist, braucht eine Auslandskrankenversicherung mit Langzeitschutz. Die für normale Urlaubsreisen üblichen Tarife reichen hier nicht aus. Es gibt große Preisunterschiede für Senioren je nach Alter.
Umziehen in der EU. Wer in der EU, EWR oder Schweiz wohnt, bleibt in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert. Die neue Heimat bestimmt aber über die Qualität der medizinischen Versorgung. Die kann schlechter und teurer sein. So müssen in Spanien Zahnbehandlungen selbst gezahlt werden, in Frankreich gibt es bei ambulanten Behandlungen einen Eigenanteil von 30 Prozent (Länder-Infos gibt es bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland). Die Lücke zum bisherigen Standard lässt sich mit einer privaten Auslandskrankenversicherung schließen.
Abkommenstaaten. Mit einigen Ländern wie Türkei oder Tunesien gibt es Sozialversicherungsabkommen, gesetzlich Versicherte haben hier einen ähnlichen Anspruch auf medizinische Versorgung wie in EU-Ländern. Informationen liefert die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland (dvka.de).
Privatversicherte. Ein weltweiter Auslandsschutz für ein oder drei Monate ist je nach Tarif in der Regel Bestandteil. Im Basistarif gilt er lediglich für Europa. Im Standardtarif kann er auf Länder außerhalb Europas ausgedehnt werden.
Außerhalb der EU. Hier endet die Absicherung für gesetzlich Versicherte meist ganz. Es bleibt nur der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung. Die springt nur in Notfällen ein, planbare OPs, Vorsorgeuntersuchungen oder die Kosten für regelmäßige Medikamente übernimmt sie nicht. Eine Alternative ist die Internationale Krankenversicherung
Internationale Krankenversicherung. Sie gilt für das Aufenthaltsland und das Heimatland. Sie ist unbefristet und kann vom Ausland aus abgeschlossen werden. In der Regel sind Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen und Zahnersatz versichert. Nachteil: Sie ist in der Regel mit einer Gesundheitsprüfung mit Fragebogen und gegebenenfalls einem Gesundheitszeugnis verbunden. Es kann ein Höchsteintrittsalter geben und die Behandlungen von Vorerkrankungen oder Pflegebedürftigkeit ausgeschlossen sein. Sie ist teurer als die Auslandskrankenversicherung für lange Reisen.
Worauf Senioren noch achten müssen
Medikamente. Wer regelmäßig bestimmte Medikamente benötigt, muss vor einer längeren Reise mit seinem Arzt klären, ob der ihm eine größere Menge davon verschreiben kann. Die Auslandskrankenversicherung kommt dafür nicht auf. In der Regel will der Arzt den Patienten einmal im Quartal sehen, doch letztendlich ist es seine Entscheidung, ob er es vertreten kann, dem Patienten zum Beispiel Medikamente für ein ganzes Jahr mitzugeben. Viele Medikamente im Gepäck zu haben, kann Misstrauen beim Zoll wecken. Dann ist ein englischsprachiges Attest (Medical Certificate) hilfreich, in dem der Arzt bescheinigt, dass die aufgeführten Medikamente für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.
Rezepte. In Deutschland ausgestellte Rezepte sind in allen EU-Ländern gültig. Allerdings sind manche Arzneimittel nicht überall oder nur unter anderem Namen erhältlich. Der Arzt sollte auf dem Rezept deshalb nicht den Handelsnamen, sondern die gebräuchliche Bezeichnung für das Präparat sowie Stärke und Darreichungsform vermerken, damit der Apotheker im EU-Ausland ein anderes Medikament mit demselben Wirkstoff aushändigen kann.
Verschreibung auf Kassenkosten. Wer in Europa unterwegs ist, kann vor Ort einen Arzt aufsuchen, sich dort die notwendigen Medikamente verschreiben lassen und Rezeptkosten und Arztrechnung bei der gesetzlichen Krankenkasse einreichen. Die TK beispielsweise erstattet in dem Fall die Kosten abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung und eines Verwaltungskostenabschlages in Höhe von 5 Prozent des Erstattungsbetrages.
Arztbrief. Man könnte sich für solche Fälle von seinem deutschen Arzt einen Arztbrief ausstellen lassen, der die Anamnese, das aktuelle Krankheitsbild und den Stand der Behandlung beschreibt. Das erleichtert die Verständigung mit dem Arzt vor Ort.
Chronische Erkrankung. Innerhalb der EU würde die gesetzliche Krankenversicherung für die Behandlung einer chronischen Erkrankung aufkommen, außerhalb der EU leistet sie nicht. Eine Auslandskrankenversicherung zahlt nicht für schon vor der Reise bestehende Krankheiten. Die Behandlung müsste daher privat übernommen werden. Oder der Reisende kehrt vorübergehend zurück nach Deutschland und geht hier zum Arzt.
Kasse zahlt außerhalb der EU. Können Kassenpatienten vor Reisebeginn nachweisen, dass sie wegen ihrer chronischen Erkrankung keine Auslandskrankenversicherung abschließen konnten, übernimmt die Kasse in Ländern außerhalb der EU die Behandlungskosten, und zwar maximal bis zu der Höhe, in der sie im Inland entstanden wären und für höchstens sechs Wochen im Kalenderjahr (siehe Chronisch krank in den Urlaub).
Aus der Krankenkasse austreten?
Wer sich für längere Zeit außerhalb der EU aufhält, kann währenddessen aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten – sofern er eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen hat, die der Art nach den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Wer pflichtversichert oder freiwillig versichert war, kann bei der Rückkehr nach Deutschland wieder Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse werden. Ratsam ist es, das vor Reisebeginn mit der Kasse zu klären. Wer für den Auslandsaufenthalt aus der Krankenkasse ausgetreten ist und zwischendurch einen Urlaub in Deutschland plant, sollte sich bei der Auslandskrankenversicherung erkundigen, ob sie auch bei einem Heimaturlaub leistet.
Anwartschaft für Privatversicherte. Privatversicherte könnten für die Zeit eine Auslandskrankenversicherung abschließen und ihre private Krankenversicherung in Form einer Anwartschaft ruhen lassen. Dann ist später eine Rückkehr in den alten Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich. Die Anwartschaft kostet monatlich 5 bis 10 Prozent des Beitrags. 20 bis 25 Prozent des Beitrags kostet es, wenn beim Wiedereinstieg auch noch das ursprüngliche Eintrittsalter zugrundegelegt wird. Das ist für länger Versicherte interessant.
Pflegeleistungen im Ausland
Pflegegeld wird auch im Urlaub gezahlt, egal wo der stattfindet - und zwar für sechs Wochen. Wer seinen Wohnsitz in ein anderes europäisches Land verlegt und einen anerkannten Pflegegrad hat, kann dort dauerhaft Pflegeleistungen beziehen. Er muss dem örtlichen Krankenversicherungsträger ein Formular seiner Kasse vorlegen. Die deutsche Pflegekasse zahlt Pflegegeld – ausgenommen sind Staaten, mit denen ein separates Abkommen besteht. Das Pflegegeld wird dann mit Pflegesachleistungen verrechnet, die der Pflegebedürftige im Wohnland in Anspruch nimmt.
Damit der Bedürftige Pflegegeld erhalten kann, muss die Pflege durch Angehörige oder professionelle Kräfte sichergestellt sein. Voraussetzung für den Bezug von Pflegeleistungen ist eine gewisse Vorversicherungszeit in der Pflegeversicherung – in den letzten 10 Jahren vor der Antragstellung müsste der Antragsteller mindestens zwei Jahre als Mitglied versichert oder familienversichert gewesen sein.
Pflege für Auswanderer? Wer einen Wohnort außerhalb der EU bezieht, für den enden Kranken- und Pflegeversicherung in Deutschland. Eine freiwillige Weiterversicherung bei der Pflegekasse könnte sinnvoll sein, um die nötige Vorversicherungszeit zu erreichen. Ist doch eine Rückkehr in die Heimat nötig, hat die Person dann Anspruch auf Pflegeleistungen.
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@52Rudolf: Als Steuerpflichtiger muss man gegenüber dem Finanzamt nachweisen, ob man der 183-Tage-Regelung unterliegt oder auch nicht. Das Finanzamt prüft die Unterlagen und entscheidet, ob man innerhalb des Berechnungszeitraumes von 12 Monaten mehr als 183 Tage in Deutschland oder im Ausland gearbeitet und gelebt hat. (PH)
Für verschiedene Aspekte - wohl vor allem Steuer, gesetzliche Krankenversicherung, Riester-Rente - spielt die Frage des Wohnorts (also noch Deutschland oder schon z.B. Türkei) eine Rolle. Der gewöhnliche Wohnort wird dabei über die 183-Tage-Regel definiert (mehr als ein halbes Jahr). Bei Wohnort im Ausland kann ggf. z.B. die Riester-Förderung zurückverlangt werden.
Frage: Wer stellt eigentlich wie die Tatsache "Mehr als 183 Tage am Stück im Ausland" fest?
@boyaci: Es tut uns leid, aber zum Thema der Besteuerung ausländischer Renten/ Pensionen in Deutschland gibt es in Finanztest noch keine Veröffentlichungen. Wir leiten Ihre Anregung aber gerne an die zuständige Fachredaktion weiter. Bitte fragen Sie für Ihren Fall direkt bei Ihrem Finanzamt oder einer Steuerberatungskanzlei nach. (PH)
Moin liebe test.de Leute!
Ich beziehe Beamtenpension aus einer früheren Beschäftigung
im öffentlichen Dienst als türkischer Bürger in der Türkei.
Ich habe inzwischen einen Deutsche-Pass und lebe in Deutschland und bekomme deutsche Rente.
Sollte meine türkische Beamtenrente in Deutschland besteuert werden?
PS:Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) (Artikel 18 Abs. 2a DBA)
Bei Pensionen, die aus der Türkei an einen in Deutschland lebenden (z.B.) ehemaligen Beamten (türkischer Staatsbürger) gezahlt werden, würde Deutschland die Einkünfte durch Steuerfreistellung nicht besteuern.
@fprappa: Wie lange es dauert und welche bürokratischen Hürden in den einzelnen Ländern zu überwinden sind, können wir Ihnen nicht sagen. Uns liegen auch keine Erfahrungsberichte von Leserinnen und Lesern zu diesem Thema vor. (PH)