Rente im Ausland Lebens­abend im Warmen – so läuft es mit der Steuer

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Rente im Ausland - Lebens­abend im Warmen – so läuft es mit der Steuer

Griechen­land - aktuell auf Platz 10 im Beliebt­heits-Ranking deutscher Rentner: 2 370 von Ihnen leben dort. Auf Platz 1 des Rankings steht übrigens die Schweiz. Hier leben 26 390 deutsche Rentner. © Westend61 / Gemma Ferrando

Viele deutsche Senioren träumen davon, im sonnigen Süden zu über­wintern oder ganz dorthin zu ziehen. Wir sagen, was sie bei Rente und Steuern beachten müssen.

An sich ist es für deutsche Senioren kein Problem, den Lebens­abend im Ausland zu verbringen. Die Renten­versicherung zahlt derzeit in mehr als 150 Länder. Aber: Alters­einkünfte sind grund­sätzlich weiter in Deutsch­land zu versteuern. In manchen Ländern droht Auslands­rentnern jedoch eine Steuerfalle, wenn sie nicht handeln. Oder Rentner müssen Nach­forderungen des Finanz­amts aus der Heimat abwehren. Auch die Kranken­versicherung müssen Rentne­rinnen und Rentner im Blick behalten. Die Stiftung Warentest zeigt, wie es optimal läuft – für die zehn beliebtesten Auslands­ziele.

Rentner im Ausland – das Finanz­amt vergisst niemanden

Das Finanz­amt Neubrandenburg kümmert sich um alle im Ausland ansässigen Empfänger einer deutschen Rente, wenn diese ausschließ­lich Alters­bezüge erhalten. Es weiß von den Rentenzah­lungen, weil alle Renten­versicherungs­träger, Versorgungs­werke und Lebens­versicherer Rentenzah­lungen lückenlos an die Finanz­ämter melden müssen. Manchmal setzt das Amt die Steuern anhand der Mitteilungen des Renten­versicherungs­trägers im sogenannten Amts­ver­anlagungs­verfahren fest, ohne die Senioren zu einer Steuererklärung aufzufordern. Viele Rentenbezieher im Ausland entscheiden sich freiwil­lig für dieses Verfahren, weil sie dann keine Steuererklärung einreichen müssen.

Begleichen die Senioren ihre Steuerschuld nicht, kann das Amt auch voll­stre­cken – in einigen Ländern sogar in das ausländische Vermögen. Das Amt kann außerdem anordnen, dass von der monatlichen Rente direkt Steuern einbehalten werden – rechnet diese aber später an.

Im Warmen nur Über­wintern – steuerlich unpro­blematisch

Glück gehabt: Dem schlechten Wetter entkommen und keine Probleme mit dem Finanz­amt zu Hause. Für Senioren, die weniger als sechs Monate (183 Tage) pro Jahr im Ausland verbringen, bleibt steuerlich alles beim Alten. Ganz egal, ob sie in Thai­land, auf den Kanaren oder in Florida über­wintern. Das Traumziel spielt hier keine Rolle. Rentner geben – falls nötig – jähr­lich eine Steuererklärung bei ihrem Finanz­amt ab. Anders sieht es aus, wenn Senioren für immer ins Ausland umziehen. Wenn sie sich nicht kümmern, können aus der Heimat hohe Nach­forderungen drohen.

Viele Steuer­abkommen – komplizierte Rechts­lage

Doppel­besteuerungs­abkommen regeln, ob Deutsch­land oder der neue Wohn­sitz­staat die deutsche Rente besteuern darf. Darf Deutsch­land weiter zugreifen, können Senioren wählen, ob sie beschränkt oder unbe­schränkt steuer­pflichtig sein wollen. Das kann große Auswirkungen auf die Steuerhöhe haben.

Vorsicht: Steuerfalle

Steuerzahler ohne deutschen Wohn­sitz gelten als beschränkt steuer­pflichtig. Das klingt erst mal gut, ist es aber meist nicht. Der Nachteil: Für sie gilt der Grund­frei­betrag (2019: 9 168 Euro) nicht. ­Zudem dürfen sie Sonder­ausgaben und ­außergewöhnliche ­Belastungen nicht steuersenkend geltend ­machen. Auch der Bonus für Hand­werker ist, wie der Splitting­tarif, gestrichen. Das ist bitter. Damit müssen Auslands­rentner auf den kompletten steuer­pflichtigen Teil ihrer Rente vom ersten Euro an Steuern zahlen. Selbst Kleinst­renten lösen so Steuer­forderungen aus.

Besonderheit: Beamtenpensionen

Für Pensionen aus einer früheren Beschäftigung im öffent­lichen Dienst gilt meist: Der Staat, der die Pension zahlt, darf sie besteuern. Selbst bei einem Wegzug ins Ausland bleiben Pensionäre in Deutsch­land steuer­pflichtig. Ein Antrag auf unbe­schränkte Steuer­pflicht kann aber sinn­voll sein, um etwa Ausgaben abziehen zu können. Die Steuer­erklärung muss bei dem Finanz­amt abge­geben werden, bei dem der frühere Arbeit­geber geführt wird. Ex-Beamte sollten sich beraten lassen – auch um einer doppelten Besteuerung in der neuen Heimat zu entgehen.

Steuer­pflicht in neuer Heimat

Wer seine deutsche Rente etwa in den USA oder Griechen­land bezieht, wird nur dort besteuert. Um eine Zweifachzahlung zu vermeiden, gilt in der Regel: Sind bereits Steuern gezahlt worden, hält sich das andere Finanz­amt heraus oder rechnet gezahlte Steuern an. Die Rechts­lage kann sich je nach Land immer wieder ändern. Eine Beratung vorab ist in jedem Fall empfehlens­wert.

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Kommentarliste

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  • Profilbild Stiftung_Warentest am 28.01.2021 um 09:58 Uhr
    183-Tage-Regelung

    @52Rudolf: Als Steuerpflichtiger muss man gegenüber dem Finanzamt nachweisen, ob man der 183-Tage-Regelung unterliegt oder auch nicht. Das Finanzamt prüft die Unterlagen und entscheidet, ob man innerhalb des Berechnungszeitraumes von 12 Monaten mehr als 183 Tage in Deutschland oder im Ausland gearbeitet und gelebt hat. (PH)

  • 52Rudolf am 27.01.2021 um 16:29 Uhr
    183-Tage-Regelung

    Für verschiedene Aspekte - wohl vor allem Steuer, gesetzliche Krankenversicherung, Riester-Rente - spielt die Frage des Wohnorts (also noch Deutschland oder schon z.B. Türkei) eine Rolle. Der gewöhnliche Wohnort wird dabei über die 183-Tage-Regel definiert (mehr als ein halbes Jahr). Bei Wohnort im Ausland kann ggf. z.B. die Riester-Förderung zurückverlangt werden.
    Frage: Wer stellt eigentlich wie die Tatsache "Mehr als 183 Tage am Stück im Ausland" fest?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 25.01.2021 um 12:11 Uhr
    Steuer­pflicht in neuer Heimat

    @boyaci: Es tut uns leid, aber zum Thema der Besteuerung ausländischer Renten/ Pensionen in Deutschland gibt es in Finanztest noch keine Veröffentlichungen. Wir leiten Ihre Anregung aber gerne an die zuständige Fachredaktion weiter. Bitte fragen Sie für Ihren Fall direkt bei Ihrem Finanzamt oder einer Steuerberatungskanzlei nach. (PH)

  • boyaci am 22.01.2021 um 01:43 Uhr
    Steuer­pflicht in neuer Heimat

    Moin liebe test.de Leute!
    Ich beziehe Beamtenpension aus einer früheren Beschäftigung
    im öffentlichen Dienst als türkischer Bürger in der Türkei.
    Ich habe inzwischen einen Deutsche-Pass und lebe in Deutschland und bekomme deutsche Rente.
    Sollte meine türkische Beamtenrente in Deutschland besteuert werden?
    PS:Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) (Artikel 18 Abs. 2a DBA)
    Bei Pensionen, die aus der Türkei an einen in Deutschland lebenden (z.B.) ehemaligen Beamten (türkischer Staatsbürger) gezahlt werden, würde Deutschland die Einkünfte durch Steuerfreistellung nicht besteuern.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 06.01.2020 um 11:33 Uhr
    Hürde leicht zu nehmen?

    @fprappa: Wie lange es dauert und welche bürokratischen Hürden in den einzelnen Ländern zu überwinden sind, können wir Ihnen nicht sagen. Uns liegen auch keine Erfahrungsberichte von Leserinnen und Lesern zu diesem Thema vor. (PH)