
Griechenland - aktuell auf Platz 10 im Beliebtheits-Ranking deutscher Rentner: 2 370 von Ihnen leben dort. Auf Platz 1 des Rankings steht übrigens die Schweiz. Hier leben 26 390 deutsche Rentner. © Westend61 / Gemma Ferrando
Viele deutsche Senioren träumen davon, im sonnigen Süden zu überwintern oder ganz dorthin zu ziehen. Wir sagen, was sie bei Rente und Steuern beachten müssen.
An sich ist es für deutsche Senioren kein Problem, den Lebensabend im Ausland zu verbringen. Die Rentenversicherung zahlt derzeit in mehr als 150 Länder. Aber: Alterseinkünfte sind grundsätzlich weiter in Deutschland zu versteuern. In manchen Ländern droht Auslandsrentnern jedoch eine Steuerfalle, wenn sie nicht handeln. Oder Rentner müssen Nachforderungen des Finanzamts aus der Heimat abwehren. Auch die Krankenversicherung müssen Rentnerinnen und Rentner im Blick behalten. Die Stiftung Warentest zeigt, wie es optimal läuft – für die zehn beliebtesten Auslandsziele.
Rentner im Ausland – das Finanzamt vergisst niemanden
Das Finanzamt Neubrandenburg kümmert sich um alle im Ausland ansässigen Empfänger einer deutschen Rente, wenn diese ausschließlich Altersbezüge erhalten. Es weiß von den Rentenzahlungen, weil alle Rentenversicherungsträger, Versorgungswerke und Lebensversicherer Rentenzahlungen lückenlos an die Finanzämter melden müssen. Manchmal setzt das Amt die Steuern anhand der Mitteilungen des Rentenversicherungsträgers im sogenannten Amtsveranlagungsverfahren fest, ohne die Senioren zu einer Steuererklärung aufzufordern. Viele Rentenbezieher im Ausland entscheiden sich freiwillig für dieses Verfahren, weil sie dann keine Steuererklärung einreichen müssen.
Begleichen die Senioren ihre Steuerschuld nicht, kann das Amt auch vollstrecken – in einigen Ländern sogar in das ausländische Vermögen. Das Amt kann außerdem anordnen, dass von der monatlichen Rente direkt Steuern einbehalten werden – rechnet diese aber später an.
Im Warmen nur Überwintern – steuerlich unproblematisch
Glück gehabt: Dem schlechten Wetter entkommen und keine Probleme mit dem Finanzamt zu Hause. Für Senioren, die weniger als sechs Monate (183 Tage) pro Jahr im Ausland verbringen, bleibt steuerlich alles beim Alten. Ganz egal, ob sie in Thailand, auf den Kanaren oder in Florida überwintern. Das Traumziel spielt hier keine Rolle. Rentner geben – falls nötig – jährlich eine Steuererklärung bei ihrem Finanzamt ab. Anders sieht es aus, wenn Senioren für immer ins Ausland umziehen. Wenn sie sich nicht kümmern, können aus der Heimat hohe Nachforderungen drohen.
Viele Steuerabkommen – komplizierte Rechtslage
Doppelbesteuerungsabkommen regeln, ob Deutschland oder der neue Wohnsitzstaat die deutsche Rente besteuern darf. Darf Deutschland weiter zugreifen, können Senioren wählen, ob sie beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig sein wollen. Das kann große Auswirkungen auf die Steuerhöhe haben.
Vorsicht: Steuerfalle
Steuerzahler ohne deutschen Wohnsitz gelten als beschränkt steuerpflichtig. Das klingt erst mal gut, ist es aber meist nicht. Der Nachteil: Für sie gilt der Grundfreibetrag (2019: 9 168 Euro) nicht. Zudem dürfen sie Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen nicht steuersenkend geltend machen. Auch der Bonus für Handwerker ist, wie der Splittingtarif, gestrichen. Das ist bitter. Damit müssen Auslandsrentner auf den kompletten steuerpflichtigen Teil ihrer Rente vom ersten Euro an Steuern zahlen. Selbst Kleinstrenten lösen so Steuerforderungen aus.
Besonderheit: Beamtenpensionen
Für Pensionen aus einer früheren Beschäftigung im öffentlichen Dienst gilt meist: Der Staat, der die Pension zahlt, darf sie besteuern. Selbst bei einem Wegzug ins Ausland bleiben Pensionäre in Deutschland steuerpflichtig. Ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht kann aber sinnvoll sein, um etwa Ausgaben abziehen zu können. Die Steuererklärung muss bei dem Finanzamt abgegeben werden, bei dem der frühere Arbeitgeber geführt wird. Ex-Beamte sollten sich beraten lassen – auch um einer doppelten Besteuerung in der neuen Heimat zu entgehen.
Steuerpflicht in neuer Heimat
Wer seine deutsche Rente etwa in den USA oder Griechenland bezieht, wird nur dort besteuert. Um eine Zweifachzahlung zu vermeiden, gilt in der Regel: Sind bereits Steuern gezahlt worden, hält sich das andere Finanzamt heraus oder rechnet gezahlte Steuern an. Die Rechtslage kann sich je nach Land immer wieder ändern. Eine Beratung vorab ist in jedem Fall empfehlenswert.
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@52Rudolf: Als Steuerpflichtiger muss man gegenüber dem Finanzamt nachweisen, ob man der 183-Tage-Regelung unterliegt oder auch nicht. Das Finanzamt prüft die Unterlagen und entscheidet, ob man innerhalb des Berechnungszeitraumes von 12 Monaten mehr als 183 Tage in Deutschland oder im Ausland gearbeitet und gelebt hat. (PH)
Für verschiedene Aspekte - wohl vor allem Steuer, gesetzliche Krankenversicherung, Riester-Rente - spielt die Frage des Wohnorts (also noch Deutschland oder schon z.B. Türkei) eine Rolle. Der gewöhnliche Wohnort wird dabei über die 183-Tage-Regel definiert (mehr als ein halbes Jahr). Bei Wohnort im Ausland kann ggf. z.B. die Riester-Förderung zurückverlangt werden.
Frage: Wer stellt eigentlich wie die Tatsache "Mehr als 183 Tage am Stück im Ausland" fest?
@boyaci: Es tut uns leid, aber zum Thema der Besteuerung ausländischer Renten/ Pensionen in Deutschland gibt es in Finanztest noch keine Veröffentlichungen. Wir leiten Ihre Anregung aber gerne an die zuständige Fachredaktion weiter. Bitte fragen Sie für Ihren Fall direkt bei Ihrem Finanzamt oder einer Steuerberatungskanzlei nach. (PH)
Moin liebe test.de Leute!
Ich beziehe Beamtenpension aus einer früheren Beschäftigung
im öffentlichen Dienst als türkischer Bürger in der Türkei.
Ich habe inzwischen einen Deutsche-Pass und lebe in Deutschland und bekomme deutsche Rente.
Sollte meine türkische Beamtenrente in Deutschland besteuert werden?
PS:Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) (Artikel 18 Abs. 2a DBA)
Bei Pensionen, die aus der Türkei an einen in Deutschland lebenden (z.B.) ehemaligen Beamten (türkischer Staatsbürger) gezahlt werden, würde Deutschland die Einkünfte durch Steuerfreistellung nicht besteuern.
@fprappa: Wie lange es dauert und welche bürokratischen Hürden in den einzelnen Ländern zu überwinden sind, können wir Ihnen nicht sagen. Uns liegen auch keine Erfahrungsberichte von Leserinnen und Lesern zu diesem Thema vor. (PH)