Rente im Ausland Lebens­abend im Warmen – so läuft es mit der Steuer

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Rente im Ausland - Lebens­abend im Warmen – so läuft es mit der Steuer

Griechen­land - aktuell auf Platz 10 im Beliebt­heits-Ranking deutscher Rentner: 2 370 von Ihnen leben dort. Auf Platz 1 des Rankings steht übrigens die Schweiz. Hier leben 26 390 deutsche Rentner. © Westend61 / Gemma Ferrando

Viele deutsche Senioren träumen davon, im sonnigen Süden zu über­wintern oder ganz dorthin zu ziehen. An sich kein Problem. Die Renten­versicherung zahlt derzeit in mehr als 150 Länder. Aber: Alters­einkünfte sind grund­sätzlich weiter in Deutsch­land zu versteuern. Wo und wie viel Steuern fällig werden, hängt von vielen Faktoren ab. Ist der Wohn­sitz dauer­haft im Ausland? Geht es um eine gesetzliche Rente oder um eine Pension? Gibt es ein Steuer­abkommen? Die Stiftung Warentest zeigt, wie es optimal läuft – für die zehn beliebtesten Auslands­ziele.

Rentner im Ausland – das Finanz­amt vergisst niemanden

Das Finanz­amt Neubrandenburg kümmert sich um alle im Ausland ansässigen Empfänger einer deutschen Rente, wenn diese ausschließ­lich Alters­bezüge erhalten. Es weiß von den Rentenzah­lungen, weil alle Renten­versicherungs­träger, Versorgungs­werke und Lebens­versicherer Rentenzah­lungen lückenlos an die Finanz­ämter melden müssen. Manchmal setzt das Amt die Steuern anhand der Mitteilungen des Renten­versicherungs­trägers im sogenannten Amts­ver­anlagungs­verfahren fest, ohne die Senioren zu einer Steuererklärung aufzufordern. Viele Rentenbezieher im Ausland entscheiden sich freiwil­lig für dieses Verfahren, weil sie dann keine Steuererklärung einreichen müssen.

Begleichen die Senioren ihre Steuerschuld nicht, kann das Amt auch voll­stre­cken – in einigen Ländern sogar in das ausländische Vermögen. Das Amt kann außerdem anordnen, dass von der monatlichen Rente direkt Steuern einbehalten werden – rechnet diese aber später an.

Das bietet Ihnen der Report “Rente im Ausland“

Steuer­regeln. Mit etwa 100 Ländern hat Deutsch­land Steuer­abkommen geschlossen. Die Stiftung Warentest hat die aktuellen Steuer­regeln nach den jeweils gültigen Doppel­besteuerungs­abkommen für die zehn beliebtesten Auslands­ziele deutscher Senioren ausgewertet. Wir sagen, wo Renten oder Pensionen deutscher Ruhe­ständler versteuert werden müssen, wenn sie etwa in die Schweiz, USA, nach Kanada, Italien oder Frank­reich ausgewandert sind.

Steuerfalle. Die Stiftung Warentest zeigt auf, welchen Auslands­rentnern in welchem Land eine Steuerfalle droht, wenn sie nicht handeln. Wir zeigen außerdem was betroffene Ruhe­ständler tun können, um Nach­forderungen des Finanz­amts aus der Heimat abzu­wehren.

Kranken­versicherung. Eine zusätzliche Absicherung für den Krank­heits­fall ist im Ausland oft notwendig. Was müssen Privatversicherte beachten? Mit welchen Ländern gibt es Sozial­versicherungs­abkommen? Die Stiftung Warentest zeigt, welche Reisekranken­versicherung die richtige ist.

Heft­artikel. Wenn Sie das Thema frei­schalten, erhalten Sie Zugriff auf den Artikel aus Finanztest 1/2019.

Im Warmen nur Über­wintern – steuerlich unpro­blematisch

Glück gehabt: Dem schlechten Wetter entkommen und keine Probleme mit dem Finanz­amt zu Hause. Für Senioren, die weniger als sechs Monate (183 Tage) pro Jahr im Ausland verbringen, bleibt steuerlich alles beim Alten. Ganz egal, ob sie in Thai­land, auf den Kanaren oder in Florida über­wintern. Das Traumziel spielt hier keine Rolle. Rentner geben – falls nötig – jähr­lich eine Steuererklärung bei ihrem Finanz­amt ab. Anders sieht es aus, wenn Senioren für immer ins Ausland umziehen. Wenn sie sich nicht kümmern, können aus der Heimat hohe Nach­forderungen drohen.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 28.01.2021 um 09:58 Uhr
183-Tage-Regelung

@52Rudolf: Als Steuerpflichtiger muss man gegenüber dem Finanzamt nachweisen, ob man der 183-Tage-Regelung unterliegt oder auch nicht. Das Finanzamt prüft die Unterlagen und entscheidet, ob man innerhalb des Berechnungszeitraumes von 12 Monaten mehr als 183 Tage in Deutschland oder im Ausland gearbeitet und gelebt hat. (PH)

52Rudolf am 27.01.2021 um 16:29 Uhr
183-Tage-Regelung

Für verschiedene Aspekte - wohl vor allem Steuer, gesetzliche Krankenversicherung, Riester-Rente - spielt die Frage des Wohnorts (also noch Deutschland oder schon z.B. Türkei) eine Rolle. Der gewöhnliche Wohnort wird dabei über die 183-Tage-Regel definiert (mehr als ein halbes Jahr). Bei Wohnort im Ausland kann ggf. z.B. die Riester-Förderung zurückverlangt werden.
Frage: Wer stellt eigentlich wie die Tatsache "Mehr als 183 Tage am Stück im Ausland" fest?

Profilbild Stiftung_Warentest am 25.01.2021 um 12:11 Uhr
Steuer­pflicht in neuer Heimat

@boyaci: Es tut uns leid, aber zum Thema der Besteuerung ausländischer Renten/ Pensionen in Deutschland gibt es in Finanztest noch keine Veröffentlichungen. Wir leiten Ihre Anregung aber gerne an die zuständige Fachredaktion weiter. Bitte fragen Sie für Ihren Fall direkt bei Ihrem Finanzamt oder einer Steuerberatungskanzlei nach. (PH)

boyaci am 22.01.2021 um 01:43 Uhr
Steuer­pflicht in neuer Heimat

Moin liebe test.de Leute!
Ich beziehe Beamtenpension aus einer früheren Beschäftigung
im öffentlichen Dienst als türkischer Bürger in der Türkei.
Ich habe inzwischen einen Deutsche-Pass und lebe in Deutschland und bekomme deutsche Rente.
Sollte meine türkische Beamtenrente in Deutschland besteuert werden?
PS:Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) (Artikel 18 Abs. 2a DBA)
Bei Pensionen, die aus der Türkei an einen in Deutschland lebenden (z.B.) ehemaligen Beamten (türkischer Staatsbürger) gezahlt werden, würde Deutschland die Einkünfte durch Steuerfreistellung nicht besteuern.

Profilbild Stiftung_Warentest am 06.01.2020 um 11:33 Uhr
Hürde leicht zu nehmen?

@fprappa: Wie lange es dauert und welche bürokratischen Hürden in den einzelnen Ländern zu überwinden sind, können wir Ihnen nicht sagen. Uns liegen auch keine Erfahrungsberichte von Leserinnen und Lesern zu diesem Thema vor. (PH)