
Griechenland - aktuell auf Platz 10 im Beliebtheits-Ranking deutscher Rentner: 2 370 von Ihnen leben dort. Auf Platz 1 des Rankings steht übrigens die Schweiz. Hier leben 26 390 deutsche Rentner. © Westend61 / Gemma Ferrando
Viele deutsche Senioren träumen davon, im sonnigen Süden zu überwintern oder ganz dorthin zu ziehen. An sich kein Problem. Die Rentenversicherung zahlt derzeit in mehr als 150 Länder. Aber: Alterseinkünfte sind grundsätzlich weiter in Deutschland zu versteuern. Wo und wie viel Steuern fällig werden, hängt von vielen Faktoren ab. Ist der Wohnsitz dauerhaft im Ausland? Geht es um eine gesetzliche Rente oder um eine Pension? Gibt es ein Steuerabkommen? Die Stiftung Warentest zeigt, wie es optimal läuft – für die zehn beliebtesten Auslandsziele.
Rentner im Ausland – das Finanzamt vergisst niemanden
Das Finanzamt Neubrandenburg kümmert sich um alle im Ausland ansässigen Empfänger einer deutschen Rente, wenn diese ausschließlich Altersbezüge erhalten. Es weiß von den Rentenzahlungen, weil alle Rentenversicherungsträger, Versorgungswerke und Lebensversicherer Rentenzahlungen lückenlos an die Finanzämter melden müssen. Manchmal setzt das Amt die Steuern anhand der Mitteilungen des Rentenversicherungsträgers im sogenannten Amtsveranlagungsverfahren fest, ohne die Senioren zu einer Steuererklärung aufzufordern. Viele Rentenbezieher im Ausland entscheiden sich freiwillig für dieses Verfahren, weil sie dann keine Steuererklärung einreichen müssen.
Begleichen die Senioren ihre Steuerschuld nicht, kann das Amt auch vollstrecken – in einigen Ländern sogar in das ausländische Vermögen. Das Amt kann außerdem anordnen, dass von der monatlichen Rente direkt Steuern einbehalten werden – rechnet diese aber später an.
Das bietet Ihnen der Report “Rente im Ausland“
Steuerregeln. Mit etwa 100 Ländern hat Deutschland Steuerabkommen geschlossen. Die Stiftung Warentest hat die aktuellen Steuerregeln nach den jeweils gültigen Doppelbesteuerungsabkommen für die zehn beliebtesten Auslandsziele deutscher Senioren ausgewertet. Wir sagen, wo Renten oder Pensionen deutscher Ruheständler versteuert werden müssen, wenn sie etwa in die Schweiz, USA, nach Kanada, Italien oder Frankreich ausgewandert sind.
Steuerfalle. Die Stiftung Warentest zeigt auf, welchen Auslandsrentnern in welchem Land eine Steuerfalle droht, wenn sie nicht handeln. Wir zeigen außerdem was betroffene Ruheständler tun können, um Nachforderungen des Finanzamts aus der Heimat abzuwehren.
Krankenversicherung. Eine zusätzliche Absicherung für den Krankheitsfall ist im Ausland oft notwendig. Was müssen Privatversicherte beachten? Mit welchen Ländern gibt es Sozialversicherungsabkommen? Die Stiftung Warentest zeigt, welche Reisekrankenversicherung die richtige ist.
Heftartikel. Wenn Sie das Thema freischalten, erhalten Sie Zugriff auf den Artikel aus Finanztest 1/2019.
Im Warmen nur Überwintern – steuerlich unproblematisch
Glück gehabt: Dem schlechten Wetter entkommen und keine Probleme mit dem Finanzamt zu Hause. Für Senioren, die weniger als sechs Monate (183 Tage) pro Jahr im Ausland verbringen, bleibt steuerlich alles beim Alten. Ganz egal, ob sie in Thailand, auf den Kanaren oder in Florida überwintern. Das Traumziel spielt hier keine Rolle. Rentner geben – falls nötig – jährlich eine Steuererklärung bei ihrem Finanzamt ab. Anders sieht es aus, wenn Senioren für immer ins Ausland umziehen. Wenn sie sich nicht kümmern, können aus der Heimat hohe Nachforderungen drohen.
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@52Rudolf: Als Steuerpflichtiger muss man gegenüber dem Finanzamt nachweisen, ob man der 183-Tage-Regelung unterliegt oder auch nicht. Das Finanzamt prüft die Unterlagen und entscheidet, ob man innerhalb des Berechnungszeitraumes von 12 Monaten mehr als 183 Tage in Deutschland oder im Ausland gearbeitet und gelebt hat. (PH)
Für verschiedene Aspekte - wohl vor allem Steuer, gesetzliche Krankenversicherung, Riester-Rente - spielt die Frage des Wohnorts (also noch Deutschland oder schon z.B. Türkei) eine Rolle. Der gewöhnliche Wohnort wird dabei über die 183-Tage-Regel definiert (mehr als ein halbes Jahr). Bei Wohnort im Ausland kann ggf. z.B. die Riester-Förderung zurückverlangt werden.
Frage: Wer stellt eigentlich wie die Tatsache "Mehr als 183 Tage am Stück im Ausland" fest?
@boyaci: Es tut uns leid, aber zum Thema der Besteuerung ausländischer Renten/ Pensionen in Deutschland gibt es in Finanztest noch keine Veröffentlichungen. Wir leiten Ihre Anregung aber gerne an die zuständige Fachredaktion weiter. Bitte fragen Sie für Ihren Fall direkt bei Ihrem Finanzamt oder einer Steuerberatungskanzlei nach. (PH)
Moin liebe test.de Leute!
Ich beziehe Beamtenpension aus einer früheren Beschäftigung
im öffentlichen Dienst als türkischer Bürger in der Türkei.
Ich habe inzwischen einen Deutsche-Pass und lebe in Deutschland und bekomme deutsche Rente.
Sollte meine türkische Beamtenrente in Deutschland besteuert werden?
PS:Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) (Artikel 18 Abs. 2a DBA)
Bei Pensionen, die aus der Türkei an einen in Deutschland lebenden (z.B.) ehemaligen Beamten (türkischer Staatsbürger) gezahlt werden, würde Deutschland die Einkünfte durch Steuerfreistellung nicht besteuern.
@fprappa: Wie lange es dauert und welche bürokratischen Hürden in den einzelnen Ländern zu überwinden sind, können wir Ihnen nicht sagen. Uns liegen auch keine Erfahrungsberichte von Leserinnen und Lesern zu diesem Thema vor. (PH)