
Angehörige unterstützen. Rund vier von fünf Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. © Getty Images / Sol Stock LTD
Die Pflegeversicherungen zahlen Rentenbeiträge für pflegende Angehörige. Wir zeigen, wie Pflegezeiten die Rente erhöhen und geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Rund fünf Millionen Menschen sind in Deutschland pflegebedürftig. Die allermeisten – vier von fünf – werden zu Hause versorgt. Es sind vor allem Angehörige, die die Versorgung übernehmen.
Da Pflegepersonen eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe übernehmen, werden ihre Tätigkeiten als „Pflegezeiten“ bei der gesetzlichen Rente berücksichtigt. Unsere Renten-Experten erklären, wie das funktioniert und was pflegende Angehörige beachten müssen.
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Das gewählte Bild passt leider nicht zum Thema Pflege von Angehörigen. Denn diese ist meistens kein netter Ausflug an schöne Orte, sondern tagtäglich harte Knochenarbeit mit wenig Anerkennung. Ich hätte mir gewünscht, dass man das auch abbildet und damit Pflege würdigt statt sie zu verklären.
einen Rentenzuschuss der Pflegeversicherung können in der DRV freiwillig Versicherte nicht nutzen.
also ein Freiberufler , der freiwillig Beiträge für den Pflegezeitraum einzahlt,verliert seine freiwilligen Rentenansprüche für den Pflegezeitraum (auch die Erhöhungen ).Er wird gesetzlich Versicherter für den Zeitraum,da sind keine freiwilligen Einzahlungen möglich. Sozialgesetzbuch 6 Paragraph 7. freiwillige Mitglieder sind sogenannte minderwertige Einzahler. Ist natürlich eine klare Diskriminierung.
Die Rentenversicherung hat mir keine Rentenpunkte gutgeschrieben (trotz Bezahlung von
Beiträgen durch die Pflegeversicherung der von mir gepflegten Person).
Begründung:
Da ich über der Beitragsbemessungsgrenze liege kann es keine weiteren Rentenpunkte geben.
Das empfinde ich als unfair (genauso wie verweigerte Rentenpunkte für Vollrentner).
@rh04: Auch zur Frage "Kann ich noch irgendetwas unternehmen?" bitten wir Sie, sich in der Rentenberatungsstelle individuell beraten zu lassen. Es kann sein, dass Sie durch freiwillige Einzahlungen die Anzahl der Beitragszeiten erhöhen können. Ob das in Ihrem Fall noch möglich ist, sollten Sie in der Beratung klären. Allgemeine Hinweis zu diesem Thema finden Sie in dem Artikel, den ich empfohlen hatte.
Wer die Voraussetzungen für den Erhalt der gesetzlichen Rente nicht erfüllt, kann sich die selbst einbezahlten Beiträge zurückerstatten lassen. Es werden jedoch nur Beiträge erstattet, die selbst eingezahlt wurden. Beiträge, die vom Staat oder vom Sozialversicherungsträger einbezahlt wurden, verbleiben in der Rentenversicherung.* (maa)
*ergänzt am 1.03.2021
Natürlich habe ich die DRV danach gefragt. Ich bekomme die 5 Jahre nicht zusammen auf denen die gesetzliche Rentenversicherung besteht. Denen geht es gar nicht um die Beitragshöhe, sondern um die 5 Jahre und da war ich eben schon zu alt, denn rein rechnerisch können es keine 5 Jahre mehr werden. Sie sind auch nicht gewillt den eingezahlten Betrag zu meiner Versorgungsrente zu schieben.
Meine Frage bleibt bestehen: Kann ich noch irgendetwas unternehmen und was passiert nun mit dem eingezahlten Geld? Ich komme mir echt verhöhnepiepelt vor.