Rente für Eltern

Zeiten für die Rente: Was gibt es?

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Kinder­erziehungs­zeiten. Das sind Zeiten, in denen die Fürsorgetätigkeit von Erziehenden renten­steigernd wirkt (siehe Grafik). Für jedes Kind, das ab 1992 geboren wurde, kann die Rentenkasse dem Erziehenden für drei Jahre je einen Entgelt­punkt aufs Renten­konto gutschreiben; für ältere Kinder für zwei Jahre.

Rente für Eltern - Was der Staat tut und was Sie selbst tun können

© Stiftung Warentest

Berück­sichtigungs­zeiten. Die Rentenkasse kann die Zeit der Erziehung eines Kindes bis zu dessen zehnten Lebens­jahr als Berück­sichtigungs­zeiten anrechnen. Das hilft, Voraus­setzungen für verschiedene Renten­ansprüche zu erfüllen, etwa den Anspruch auf Erwerbs­minderungs­rente oder den, vorzeitig in Rente gehen zu können. Zeiten ab 1992 können auch die Rente erhöhen. Liegen mindestens 25 Jahre mit rentenrecht­lichen Zeiten vor, hebt die Rentenkasse Arbeits­verdienste während der Berück­sichtigungs­zeit für die Rentenbe­rechnung um die Hälfte an – allerdings höchs­tens bis zum jeweiligen Durch­schnitts­entgelt von derzeit 36 267 Euro im Jahr. Mütter oder Väter, die zwei oder mehr Kinder unter zehn Jahren gleich­zeitig erzogen haben, erhalten für die Zeit bis zum zehnten Lebens­jahr des ältesten Kindes auch dann einen Zuschlag, wenn sie nicht erwerbs­tätig waren.

Anrechnungs­zeiten. Die sozial­abgabenfreie Zeit des Mutter­schutzes gehört zu den Anrechnungs­zeiten. Hier stellt die Rentenkasse Mütter zu Renten­beginn so, als hätten sie während dieser Zeit Beiträge gezahlt, die dem persönlichen Durch­schnitts­verdienst ihres gesamten Erwerbs­lebens entsprechen.

Zuschlag bei Witwenrente. Verwitwete Frauen und Männer, die eine Hinterbliebenenrente nach dem seit 2002 geltenden Recht bekommen, erhalten einen Zuschlag auf ihre Witwen- oder Witwerrente: Rund zwei Renten­punkte gibt es für das erste Kind, einen Punkt für jedes weitere Kind.

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