Berufsunfähigkeitsschutz. Für alle, die von ihrem Einkommen leben, ist eine Absicherung für den Fall unverzichtbar, dass ihnen durch eine schwere Erkrankung oder einen schweren Unfall die Existenzgrundlage genommen wird, weil sie nicht mehr arbeiten können. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann einen Einkommensverlust ausgleichen oder abfedern. Sinnvoll ist, einen Vertrag möglichst früh abzuschließen, am besten gleich zu Beginn von Studium oder Ausbildung. Ein Versicherer mit guten Bedingungen zahlt die Leistung bis zum Beginn der Altersrente – häufig ist aber nur das 60. oder 62. Lebensjahr vereinbart. Außerdem leistet er, wenn der Versicherte voraussichtlich für mindestens sechs Monate nicht mehr in der Lage ist, in seinem zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent zu arbeiten.
Tipp: Unsere Checkliste hilft Ihnen, Versicherungsangebote Schritt für Schritt durchzugehen.
Rechtsschutzversicherung. Recht zu bekommen, kann teuer werden. Wer sich mit seinem Berufsunfähigkeits-Versicherer zum Beispiel über einen Betrag von 100 000 Euro vor Gericht streitet, muss rund 20 000 Euro Gesamtkostenrisiko für einen Prozess einkalkulieren. Hilfreich ist dann eine Rechtsschutzpolice. Sie übernimmt in der Regel einen Rechtsstreit über sogenannte personenbezogene Versicherungsverträge. Idealerweise besteht schon eine Rechtsschutzversicherung, bevor jemand eine Berufsunfähigkeitspolice abschließt. Es kann sonst sein, dass bei einem Streit über eine „vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung“ (Wer berät zur Berufsunfähigkeitsrente?) der Rechtsschutzversicherer – je nach Bedingungen – nicht einspringt. Spätestens sollte der Rechtsschutz drei Monate vor Eintritt des Leistungsfalls abgeschlossen sein, sicherer ist ein Jahr vorher. Es gibt auch die Ansicht, es sei besser, wenn ein Rechtsschutzversicherer nicht zum selben Konzern gehört wie der Berufsunfähigkeitsversicherer. Im Gesetz sind jedoch Vorkehrungen getroffen, damit es nicht zum Konflikt kommen soll.
Tipp: Finanztest bietet zum Thema Rechtsschutzversicherung einen Test (Rechtschutzversicherung: Familienpolicen im Test).
Meldung einer Berufsunfähigkeit an den Versicherer. Wenn bei schwerer Krankheit oder nach einem schweren Unfall ein Arzt bestätigt, dass Berufsunfähigkeit vorliegt, sollte der Leistungsfall formlos dem Versicherer gemeldet werden. Ein kurzer Brief genügt. Der Versicherer sendet dann Formulare zum Ausfüllen zu, die 6 oder auch 20 Seiten umfassen können. Die Formulare müssen Versicherungsnehmer wahrheitsgemäß ausfüllen und gemeinsam mit weiteren Unterlagen an den Versicherer zurückschicken. Anhand der eingereichten Unterlagen prüft der Versicherer, ob die Rente ausgezahlt wird – oder nicht.
Tipps für den Leistungsantrag. Diese Unterlagen sind für den Versicherer wichtig:
- Darlegung der Ursache, die für die Berufsunfähigkeit verantwortlich ist.
- Berichte der behandelnden Ärzte (Grad der Berufsunfähigkeit, voraussichtliche Dauer der Berufsunfähigkeit, Ursache, Beginn und Art der Beschwerden, Prognose über den Verlauf der Beschwerden).
- Unterlagen über den Beruf und die berufliche Stellung.
- Tätigkeitsbeschreibung des zuletzt ausgeübten Berufs. Anhand einer detaillierten Beschreibung kann der Versicherer erkennen, welche Tätigkeiten in gesunden Tagen möglich waren und welche nicht mehr ausgeübt werden können. Hilfreich ist, den Tagesablauf ganz konkret in Stunden oder – je nach Tätigkeit – in Minuten zu schildern.
- Schweigepflicht-Entbindungserklärung. In manchen Fällen hat der Antragsteller schon bei Abschluss der Versicherungspolice dem Versicherer sein Einverständnis gegeben, Ärzte und Krankenversicherungen befragen zu dürfen. Spätestens beim Rentenantrag benötigen Versicherer das Einverständnis. Es gibt zwei Varianten: die pauschale und die individuelle Schweigepflichtentbindung. Der Vorteil eines individuellen Einverständnisses: Der Versicherungsnehmer weiß genau, wen der Versicherer kontaktieren möchte, denn für jede einzelne Auskunft muss der Versicherer eine Einzelermächtigung einholen. Versicherer argumentieren oft, dies führe zu einer Verzögerung bei der Antragsbearbeitung. „Das hat sich in der Praxis nicht bestätigt“, sagt Versicherungsberater Rüdiger Falken aus Hamburg.
- Alles schriftlich. Im Zusammenhang mit dem Leistungsfall sollte immer alles schriftlich, nicht telefonisch laufen. Dann kommt es nicht zum Streit, ob eine Information fristgerecht übermittelt wurde. Von allen Unterlagen sollten Antragsteller Kopien anfertigen.
Professionelle Hilfe. Sinnvoll ist, sich beim Leistungsantrag rechtlich beraten zu lassen und an Experten zu wenden (Wer berät zur Berufsunfähigkeitsrente?). Oft gibt es weitere Fragen zu klären, etwa: Wie sieht es mit dem Übergang von einer Krankentagegeldversicherung zur Berufsunfähigkeitsrente aus? Welche Rolle spielt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) für den Antrag? Wie ist das Zusammenspiel mit einem Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente bei der Rentenversicherung oder einem Antrag bei der Berufsgenossenschaft wegen Berufskrankheit?
Versicherer prüft. Der Versicherer fordert eventuell weitere Unterlagen oder ordnet ein Gutachten an. Er entscheidet über den Antrag. Entweder es gibt ein Anerkenntnis, wie es im Versicherungsdeutsch heißt, oder eine Ablehnung. In diesem Fall sollten sich Versicherte im Hinblick auf eine Klage gegen den Versicherer anwaltlich beraten lassen.
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- Berufsunfähigkeit kann jede und jeden treffen, aus psychischen oder körperlichen Gründen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in solchen Fällen eine Rente.
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- Nach sechs Jahren Streit mit seiner Versicherung erhält ein Ex-Koch rückwirkend eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente von 1 000 Euro. Zweimal hatte der Versicherer...
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- Nach einem Unfall konnte ein Geschädigter nicht mehr in seinem Job arbeiten und erhielt eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente. Der Versicherer sicherte ihm...
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Geld zu sparen und/oder anzulegen ist es überhaupt nicht unrealistisch, was Sie vorschlagen. Kurz meine eigenen Erfahrungen zu diesem Thema: Ich hatte früher bei einem bekannten Versicherer für zehn oder zwölf Jahre einen BU-Versicherungsvertrag zu damals noch sehr günstigen Konditionen abgeschlossen. Nach Beendigung dieses Vertrages habe ich darüber nachgedacht, quasi im Anschluß, eine weitere BUV abzuschließen. Die Angebote, die ich daraufhin, auch von anderen Versicherern, erhielt, waren aus meiner Sicht völlig inakzeptabel. Inzwischen bin ich halbwegs gesund im Ruhestandsalter angelangt und müsste mich _eigentlich_ bei eben diesen Versicherern dafür bedanken, dass ich das ersparte Geld anderweitig verwenden konnte, nämlich (u.a.) für eine preisgünstige Unfallversicherung und eine preisgünstige Risikolebensversicherung. Das Glück ohne wesentliche Beeinträchtigungen den Ruhestand zu erreichen, hat selbstverständlich nicht Jeder, das muss man der Gerechtigkeit halber schon zugeben.
Ich würde das alles ganz pragmatisch sehen: Bevor man sich bei Eintritt des Versicherungsfalles durch diverse Instanzen klagen muss, aufgrund der bekannten Zahlungsmoral diverser Versicherer, spare ich mir rechtzeitig den Betrag X für den Fall der Berufsunfähigkeit selbst an. So muss ich mir nicht beim Vorliegen aller Vorrausetzungen, noch in absurder Weise vor Gericht meinen Versicherungsschutz einklagen. Diese Vorgehensweise hat 2 Vorteile: 1.) Der Versicherer schont seine Kundengelder für die Abwehr von berechtigten Forderungen zum Wohle der Versicherungsgemeinschaft. 2. Der Verbraucher muss nicht nervenaufreibend vor Gericht seinen Anspruch nachweisen. Somit sind beide Seiten zufrieden: Der Versicherer verliert kein Geld, weil er nichts einnimmt! Der Normalverbraucher gibt keine Versicherungsbeiträge aus und kann das Geld auf die hohe Kante legen. Zudem gibt es kein Konfliktpotential mehr und beide sind zufrieden...Absurd, aber wahr...
Ich würde sogar noch weiter gehen. Ich würde die Gesundheitsfragen beantworten und dann der Versicherung die Möglichkeit geben die Informationen die gefragt sind direkt von der Krankenkasse verifizieren zu lassen. Dann gibt es hinterher kein "das haben sie so aber nicht genau angegeben, wir zahlen nicht". Das wäre das optimum. Dann würde ich auch abschließen. Aber so bin ich dem GoodWill der Versicherungen ausgefliefert.
Zitat: "Idealerweise besteht schon eine Rechtsschutzversicherung, bevor jemand eine Berufsunfähigkeitspolice abschließt. Es kann sonst sein, dass bei einem Streit über eine „vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung“ (Wer berät zur Berufsunfähigkeitsrente?) der Rechtsschutzversicherer – je nach Bedingungen – nicht einspringt."
Bleibt zu hoffen, dass "der nette Rechtsschutzversicherer des Vertrauens" im Fall des Falles keinen Rückzieher macht, sonst wäre der Versicherte sogar der doppelt Geprellte :-7
BU-Versicherungen sind fast immer relativ teuer, sofern sie ausreichende Versicherungssummen haben sollen, darüber sollte man unbedingt _vor_ deren Abschluß nachdenken. Scheinbar gibt es häufiger Fälle, in denen Versicherer versuchen, sich der Leistungspflicht zu entziehen. Sehr wichtig der Hinweis, dass Antragsvordrucke unbedingt sorgfältig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden müssen, um einem Versicherer keinen Anlaß zu geben, womöglich Jahre später die Leistung zu verweigern.
Dieser ganze Mist mit den privaten Versicherungen für solch existenziell wichtige Dinge darf nicht in der Privatwirtschaft liegen. Da hat die Lobby wieder ganze Arbeit geleistet. Lieber die Rentenbeiträge erhöhen und damit dieses Risiko wieder mit abfedern.