Rente bei Berufs­unfähigkeit

Vom Antrag bis zur Berufs­unfähigkeits­rente

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Berufs­unfähigkeits­schutz. Für alle, die von ihrem Einkommen leben, ist eine Absicherung für den Fall unver­zicht­bar, dass ihnen durch eine schwere Erkrankung oder einen schweren Unfall die Existenz­grund­lage genommen wird, weil sie nicht mehr arbeiten können. Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung kann einen Einkommens­verlust ausgleichen oder abfedern. Sinn­voll ist, einen Vertrag möglichst früh abzu­schließen, am besten gleich zu Beginn von Studium oder Ausbildung. Ein Versicherer mit guten Bedingungen zahlt die Leistung bis zum Beginn der Alters­rente – häufig ist aber nur das 60. oder 62. Lebens­jahr vereinbart. Außerdem leistet er, wenn der Versicherte voraus­sicht­lich für mindestens sechs Monate nicht mehr in der Lage ist, in seinem zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent zu arbeiten.

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Rechts­schutz­versicherung. Recht zu bekommen, kann teuer werden. Wer sich mit seinem Berufs­unfähigkeits-Versicherer zum Beispiel über einen Betrag von 100 000 Euro vor Gericht streitet, muss rund 20 000 Euro Gesamt­kostenrisiko für einen Prozess einkalkulieren. Hilf­reich ist dann eine Rechts­schutz­police. Sie über­nimmt in der Regel einen Rechts­streit über sogenannte personenbezogene Versicherungs­verträge. Idealer­weise besteht schon eine Rechts­schutz­versicherung, bevor jemand eine Berufs­unfähigkeits­police abschließt. Es kann sonst sein, dass bei einem Streit über eine „vorvertragliche Anzeige­pflicht­verletzung“ (Wer berät zur Berufsunfähigkeitsrente?) der Rechts­schutz­versicherer – je nach Bedingungen – nicht einspringt. Spätestens sollte der Rechts­schutz drei Monate vor Eintritt des Leistungs­falls abge­schlossen sein, sicherer ist ein Jahr vorher. Es gibt auch die Ansicht, es sei besser, wenn ein Rechts­schutz­versicherer nicht zum selben Konzern gehört wie der Berufs­unfähigkeits­versicherer. Im Gesetz sind jedoch Vorkehrungen getroffen, damit es nicht zum Konflikt kommen soll.

Tipp: Finanztest bietet zum Thema Rechts­schutz­versicherung einen Test (Rechtschutzversicherung: Familienpolicen im Test).

Meldung einer Berufs­unfähigkeit an den Versicherer. Wenn bei schwerer Krankheit oder nach einem schweren Unfall ein Arzt bestätigt, dass Berufs­unfähigkeit vorliegt, sollte der Leistungs­fall formlos dem Versicherer gemeldet werden. Ein kurzer Brief genügt. Der Versicherer sendet dann Formulare zum Ausfüllen zu, die 6 oder auch 20 Seiten umfassen können. Die Formulare müssen Versicherungs­nehmer wahr­heits­gemäß ausfüllen und gemein­sam mit weiteren Unterlagen an den Versicherer zurück­schi­cken. Anhand der einge­reichten Unterlagen prüft der Versicherer, ob die Rente ausgezahlt wird – oder nicht.

Tipps für den Leistungs­antrag. Diese Unterlagen sind für den Versicherer wichtig:

  • Darlegung der Ursache, die für die Berufs­unfähigkeit verantwort­lich ist.
  • Berichte der behandelnden Ärzte (Grad der Berufs­unfähigkeit, voraus­sicht­liche Dauer der Berufs­unfähigkeit, Ursache, Beginn und Art der Beschwerden, Prognose über den Verlauf der Beschwerden).
  • Unterlagen über den Beruf und die berufliche Stellung.
  • Tätig­keits­beschreibung des zuletzt ausgeübten Berufs. Anhand einer detaillierten Beschreibung kann der Versicherer erkennen, welche Tätig­keiten in gesunden Tagen möglich waren und welche nicht mehr ausgeübt werden können. Hilf­reich ist, den Tages­ablauf ganz konkret in Stunden oder – je nach Tätig­keit – in Minuten zu schildern.
  • Schwei­gepflicht-Entbindungs­erklärung. In manchen Fällen hat der Antrag­steller schon bei Abschluss der Versicherungs­police dem Versicherer sein Einverständnis gegeben, Ärzte und Kranken­versicherungen befragen zu dürfen. Spätestens beim Renten­antrag benötigen Versicherer das Einverständnis. Es gibt zwei Varianten: die pauschale und die individuelle Schwei­gepflichtentbindung. Der Vorteil eines individuellen Einverständ­nisses: Der Versicherungs­nehmer weiß genau, wen der Versicherer kontaktieren möchte, denn für jede einzelne Auskunft muss der Versicherer eine Einzel­ermächtigung einholen. Versicherer argumentieren oft, dies führe zu einer Verzögerung bei der Antrags­bearbeitung. „Das hat sich in der Praxis nicht bestätigt“, sagt Versicherungs­berater Rüdiger Falken aus Hamburg.
  • Alles schriftlich. Im Zusammen­hang mit dem Leistungs­fall sollte immer alles schriftlich, nicht telefo­nisch laufen. Dann kommt es nicht zum Streit, ob eine Information frist­gerecht über­mittelt wurde. Von allen Unterlagen sollten Antrag­steller Kopien anfertigen.

Professionelle Hilfe. Sinn­voll ist, sich beim Leistungs­antrag recht­lich beraten zu lassen und an Experten zu wenden (Wer berät zur Berufsunfähigkeitsrente?). Oft gibt es weitere Fragen zu klären, etwa: Wie sieht es mit dem Über­gang von einer Kranken­tagegeld­versicherung zur Berufs­unfähigkeits­rente aus? Welche Rolle spielt eine Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung (AU) für den Antrag? Wie ist das Zusammen­spiel mit einem Antrag auf eine Erwerbs­minderungs­rente bei der Renten­versicherung oder einem Antrag bei der Berufs­genossenschaft wegen Berufs­krankheit?

Versicherer prüft. Der Versicherer fordert eventuell weitere Unterlagen oder ordnet ein Gutachten an. Er entscheidet über den Antrag. Entweder es gibt ein Anerkennt­nis, wie es im Versicherungs­deutsch heißt, oder eine Ablehnung. In diesem Fall sollten sich Versicherte im Hinblick auf eine Klage gegen den Versicherer anwalt­lich beraten lassen.

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rs2507 am 31.05.2017 um 16:45 Uhr
@andyonline: Wenn man früh genug anfängt ...

Geld zu sparen und/oder anzulegen ist es überhaupt nicht unrealistisch, was Sie vorschlagen. Kurz meine eigenen Erfahrungen zu diesem Thema: Ich hatte früher bei einem bekannten Versicherer für zehn oder zwölf Jahre einen BU-Versicherungsvertrag zu damals noch sehr günstigen Konditionen abgeschlossen. Nach Beendigung dieses Vertrages habe ich darüber nachgedacht, quasi im Anschluß, eine weitere BUV abzuschließen. Die Angebote, die ich daraufhin, auch von anderen Versicherern, erhielt, waren aus meiner Sicht völlig inakzeptabel. Inzwischen bin ich halbwegs gesund im Ruhestandsalter angelangt und müsste mich _eigentlich_ bei eben diesen Versicherern dafür bedanken, dass ich das ersparte Geld anderweitig verwenden konnte, nämlich (u.a.) für eine preisgünstige Unfallversicherung und eine preisgünstige Risikolebensversicherung. Das Glück ohne wesentliche Beeinträchtigungen den Ruhestand zu erreichen, hat selbstverständlich nicht Jeder, das muss man der Gerechtigkeit halber schon zugeben.

andyonline am 30.05.2017 um 20:01 Uhr
Man sollte lieber selber vorsorgen...

Ich würde das alles ganz pragmatisch sehen: Bevor man sich bei Eintritt des Versicherungsfalles durch diverse Instanzen klagen muss, aufgrund der bekannten Zahlungsmoral diverser Versicherer, spare ich mir rechtzeitig den Betrag X für den Fall der Berufsunfähigkeit selbst an. So muss ich mir nicht beim Vorliegen aller Vorrausetzungen, noch in absurder Weise vor Gericht meinen Versicherungsschutz einklagen. Diese Vorgehensweise hat 2 Vorteile: 1.) Der Versicherer schont seine Kundengelder für die Abwehr von berechtigten Forderungen zum Wohle der Versicherungsgemeinschaft. 2. Der Verbraucher muss nicht nervenaufreibend vor Gericht seinen Anspruch nachweisen. Somit sind beide Seiten zufrieden: Der Versicherer verliert kein Geld, weil er nichts einnimmt! Der Normalverbraucher gibt keine Versicherungsbeiträge aus und kann das Geld auf die hohe Kante legen. Zudem gibt es kein Konfliktpotential mehr und beide sind zufrieden...Absurd, aber wahr...

RemusRomulus am 29.05.2017 um 14:43 Uhr
Die Prüfung

Ich würde sogar noch weiter gehen. Ich würde die Gesundheitsfragen beantworten und dann der Versicherung die Möglichkeit geben die Informationen die gefragt sind direkt von der Krankenkasse verifizieren zu lassen. Dann gibt es hinterher kein "das haben sie so aber nicht genau angegeben, wir zahlen nicht". Das wäre das optimum. Dann würde ich auch abschließen. Aber so bin ich dem GoodWill der Versicherungen ausgefliefert.

rs2507 am 29.05.2017 um 14:37 Uhr
Informative Praxisfälle, gute Hinweise

Zitat: "Idealer­weise besteht schon eine Rechts­schutz­versicherung, bevor jemand eine Berufs­unfähigkeits­police abschließt. Es kann sonst sein, dass bei einem Streit über eine „vorvertragliche Anzeige­pflicht­verletzung“ (Wer berät zur Berufsunfähigkeitsrente?) der Rechts­schutz­versicherer – je nach Bedingungen – nicht einspringt."
Bleibt zu hoffen, dass "der nette Rechtsschutzversicherer des Vertrauens" im Fall des Falles keinen Rückzieher macht, sonst wäre der Versicherte sogar der doppelt Geprellte :-7
BU-Versicherungen sind fast immer relativ teuer, sofern sie ausreichende Versicherungssummen haben sollen, darüber sollte man unbedingt _vor_ deren Abschluß nachdenken. Scheinbar gibt es häufiger Fälle, in denen Versicherer versuchen, sich der Leistungspflicht zu entziehen. Sehr wichtig der Hinweis, dass Antragsvordrucke unbedingt sorgfältig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden müssen, um einem Versicherer keinen Anlaß zu geben, womöglich Jahre später die Leistung zu verweigern.

RemusRomulus am 29.05.2017 um 14:02 Uhr
Es sollte staatlich sein

Dieser ganze Mist mit den privaten Versicherungen für solch existenziell wichtige Dinge darf nicht in der Privatwirtschaft liegen. Da hat die Lobby wieder ganze Arbeit geleistet. Lieber die Rentenbeiträge erhöhen und damit dieses Risiko wieder mit abfedern.