Vom Antrag bis zur Berufsunfähigkeitsrente
Berufsunfähigkeitsschutz. Für alle, die von ihrem Einkommen leben, ist eine Absicherung für den Fall unverzichtbar, dass ihnen durch eine schwere Erkrankung oder einen schweren Unfall die Existenzgrundlage genommen wird, weil sie nicht mehr arbeiten können. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann einen Einkommensverlust ausgleichen oder abfedern. Sinnvoll ist, einen Vertrag möglichst früh abzuschließen, am besten gleich zu Beginn von Studium oder Ausbildung. Ein Versicherer mit guten Bedingungen zahlt die Leistung bis zum Beginn der Altersrente – häufig ist aber nur das 60. oder 62. Lebensjahr vereinbart. Außerdem leistet er, wenn der Versicherte voraussichtlich für mindestens sechs Monate nicht mehr in der Lage ist, in seinem zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent zu arbeiten.
Tipp: Unsere Checkliste hilft Ihnen, Versicherungsangebote Schritt für Schritt durchzugehen.
Rechtsschutzversicherung. Recht zu bekommen, kann teuer werden. Wer sich mit seinem Berufsunfähigkeits-Versicherer zum Beispiel über einen Betrag von 100 000 Euro vor Gericht streitet, muss rund 20 000 Euro Gesamtkostenrisiko für einen Prozess einkalkulieren. Hilfreich ist dann eine Rechtsschutzpolice. Sie übernimmt in der Regel einen Rechtsstreit über sogenannte personenbezogene Versicherungsverträge. Idealerweise besteht schon eine Rechtsschutzversicherung, bevor jemand eine Berufsunfähigkeitspolice abschließt. Es kann sonst sein, dass bei einem Streit über eine „vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung“ (Wer berät zur Berufsunfähigkeitsrente?) der Rechtsschutzversicherer – je nach Bedingungen – nicht einspringt. Spätestens sollte der Rechtsschutz drei Monate vor Eintritt des Leistungsfalls abgeschlossen sein, sicherer ist ein Jahr vorher. Es gibt auch die Ansicht, es sei besser, wenn ein Rechtsschutzversicherer nicht zum selben Konzern gehört wie der Berufsunfähigkeitsversicherer. Im Gesetz sind jedoch Vorkehrungen getroffen, damit es nicht zum Konflikt kommen soll.
Tipp: Finanztest bietet zum Thema Rechtsschutzversicherung einen Test (Rechtschutzversicherung: Familienpolicen im Test).
Meldung einer Berufsunfähigkeit an den Versicherer. Wenn bei schwerer Krankheit oder nach einem schweren Unfall ein Arzt bestätigt, dass Berufsunfähigkeit vorliegt, sollte der Leistungsfall formlos dem Versicherer gemeldet werden. Ein kurzer Brief genügt. Der Versicherer sendet dann Formulare zum Ausfüllen zu, die 6 oder auch 20 Seiten umfassen können. Die Formulare müssen Versicherungsnehmer wahrheitsgemäß ausfüllen und gemeinsam mit weiteren Unterlagen an den Versicherer zurückschicken. Anhand der eingereichten Unterlagen prüft der Versicherer, ob die Rente ausgezahlt wird – oder nicht.
Tipps für den Leistungsantrag. Diese Unterlagen sind für den Versicherer wichtig:
- Darlegung der Ursache, die für die Berufsunfähigkeit verantwortlich ist.
- Berichte der behandelnden Ärzte (Grad der Berufsunfähigkeit, voraussichtliche Dauer der Berufsunfähigkeit, Ursache, Beginn und Art der Beschwerden, Prognose über den Verlauf der Beschwerden).
- Unterlagen über den Beruf und die berufliche Stellung.
- Tätigkeitsbeschreibung des zuletzt ausgeübten Berufs. Anhand einer detaillierten Beschreibung kann der Versicherer erkennen, welche Tätigkeiten in gesunden Tagen möglich waren und welche nicht mehr ausgeübt werden können. Hilfreich ist, den Tagesablauf ganz konkret in Stunden oder – je nach Tätigkeit – in Minuten zu schildern.
- Schweigepflicht-Entbindungserklärung. In manchen Fällen hat der Antragsteller schon bei Abschluss der Versicherungspolice dem Versicherer sein Einverständnis gegeben, Ärzte und Krankenversicherungen befragen zu dürfen. Spätestens beim Rentenantrag benötigen Versicherer das Einverständnis. Es gibt zwei Varianten: die pauschale und die individuelle Schweigepflichtentbindung. Der Vorteil eines individuellen Einverständnisses: Der Versicherungsnehmer weiß genau, wen der Versicherer kontaktieren möchte, denn für jede einzelne Auskunft muss der Versicherer eine Einzelermächtigung einholen. Versicherer argumentieren oft, dies führe zu einer Verzögerung bei der Antragsbearbeitung. „Das hat sich in der Praxis nicht bestätigt“, sagt Versicherungsberater Rüdiger Falken aus Hamburg.
- Alles schriftlich. Im Zusammenhang mit dem Leistungsfall sollte immer alles schriftlich, nicht telefonisch laufen. Dann kommt es nicht zum Streit, ob eine Information fristgerecht übermittelt wurde. Von allen Unterlagen sollten Antragsteller Kopien anfertigen.
Professionelle Hilfe. Sinnvoll ist, sich beim Leistungsantrag rechtlich beraten zu lassen und an Experten zu wenden (Wer berät zur Berufsunfähigkeitsrente?). Oft gibt es weitere Fragen zu klären, etwa: Wie sieht es mit dem Übergang von einer Krankentagegeldversicherung zur Berufsunfähigkeitsrente aus? Welche Rolle spielt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) für den Antrag? Wie ist das Zusammenspiel mit einem Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente bei der Rentenversicherung oder einem Antrag bei der Berufsgenossenschaft wegen Berufskrankheit?
Versicherer prüft. Der Versicherer fordert eventuell weitere Unterlagen oder ordnet ein Gutachten an. Er entscheidet über den Antrag. Entweder es gibt ein Anerkenntnis, wie es im Versicherungsdeutsch heißt, oder eine Ablehnung. In diesem Fall sollten sich Versicherte im Hinblick auf eine Klage gegen den Versicherer anwaltlich beraten lassen.