Verbraucherzentrale
In allen Bundesländern gibt es Verbraucherzentralen. Einige bieten speziell für den Leistungsantrag auf eine Berufsunfähigkeitsrente eine juristische Beratung an. Die Kosten für die Beratung „Schadensfall Versicherung“ liegen je nach Aufwand zwischen 60 und 300 Euro. Eine Vertretung vor Gericht durch die Verbraucherzentrale ist nicht möglich.
Versicherungsberater
Beratung für einen Leistungsantrag auf Berufsunfähigkeitsrente und im Nachprüfungsverfahren bieten Versicherungsberater an. Eine Vertretung vor Gericht ist nicht möglich. Versicherungsberater sind unabhängig, sie verkaufen oder vermitteln keine Versicherungen. Es gibt Berufsunfähigkeitsversicherer, die anteilig die Beratungskosten für die Prüfung der Unterlagen bei einem Versicherungsberater übernehmen, etwa Generali und Hannoversche. Die Gesamtkosten für eine Beratung liegen bei einem Stundenhonorar von zum Beispiel 150 Euro oft zwischen 400 und 3 000 Euro. Mehr Informationen erhalten Sie beim Bundesverband der Versicherungsberater.
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Lehnt ein Versicherer den Rentenantrag ab, ist es sinnvoll, sich anwaltlichen Rat im Hinblick auf eine Klage zu holen. Empfehlenswert ist dann ein spezialisierter „Fachanwalt für Versicherungsrecht“. Manche beraten auch beim Erstantrag und einer Nachprüfung, in der Regel auf Stundenhonorar-Basis – die Höhe ist Verhandlungssache. Andere rechnen zum Beispiel drei Berufsunfähigkeits-Monatsrenten ab. Bei der Anwaltssuche helfen Rechtsanwaltskammern und Suchdienste im Internet.
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- Berufsunfähigkeit kann jede und jeden treffen, aus psychischen oder körperlichen Gründen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in solchen Fällen eine Rente.
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- Nach sechs Jahren Streit mit seiner Versicherung erhält ein Ex-Koch rückwirkend eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente von 1 000 Euro. Zweimal hatte der Versicherer...
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- Nach einem Unfall konnte ein Geschädigter nicht mehr in seinem Job arbeiten und erhielt eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente. Der Versicherer sicherte ihm...
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Geld zu sparen und/oder anzulegen ist es überhaupt nicht unrealistisch, was Sie vorschlagen. Kurz meine eigenen Erfahrungen zu diesem Thema: Ich hatte früher bei einem bekannten Versicherer für zehn oder zwölf Jahre einen BU-Versicherungsvertrag zu damals noch sehr günstigen Konditionen abgeschlossen. Nach Beendigung dieses Vertrages habe ich darüber nachgedacht, quasi im Anschluß, eine weitere BUV abzuschließen. Die Angebote, die ich daraufhin, auch von anderen Versicherern, erhielt, waren aus meiner Sicht völlig inakzeptabel. Inzwischen bin ich halbwegs gesund im Ruhestandsalter angelangt und müsste mich _eigentlich_ bei eben diesen Versicherern dafür bedanken, dass ich das ersparte Geld anderweitig verwenden konnte, nämlich (u.a.) für eine preisgünstige Unfallversicherung und eine preisgünstige Risikolebensversicherung. Das Glück ohne wesentliche Beeinträchtigungen den Ruhestand zu erreichen, hat selbstverständlich nicht Jeder, das muss man der Gerechtigkeit halber schon zugeben.
Ich würde das alles ganz pragmatisch sehen: Bevor man sich bei Eintritt des Versicherungsfalles durch diverse Instanzen klagen muss, aufgrund der bekannten Zahlungsmoral diverser Versicherer, spare ich mir rechtzeitig den Betrag X für den Fall der Berufsunfähigkeit selbst an. So muss ich mir nicht beim Vorliegen aller Vorrausetzungen, noch in absurder Weise vor Gericht meinen Versicherungsschutz einklagen. Diese Vorgehensweise hat 2 Vorteile: 1.) Der Versicherer schont seine Kundengelder für die Abwehr von berechtigten Forderungen zum Wohle der Versicherungsgemeinschaft. 2. Der Verbraucher muss nicht nervenaufreibend vor Gericht seinen Anspruch nachweisen. Somit sind beide Seiten zufrieden: Der Versicherer verliert kein Geld, weil er nichts einnimmt! Der Normalverbraucher gibt keine Versicherungsbeiträge aus und kann das Geld auf die hohe Kante legen. Zudem gibt es kein Konfliktpotential mehr und beide sind zufrieden...Absurd, aber wahr...
Ich würde sogar noch weiter gehen. Ich würde die Gesundheitsfragen beantworten und dann der Versicherung die Möglichkeit geben die Informationen die gefragt sind direkt von der Krankenkasse verifizieren zu lassen. Dann gibt es hinterher kein "das haben sie so aber nicht genau angegeben, wir zahlen nicht". Das wäre das optimum. Dann würde ich auch abschließen. Aber so bin ich dem GoodWill der Versicherungen ausgefliefert.
Zitat: "Idealerweise besteht schon eine Rechtsschutzversicherung, bevor jemand eine Berufsunfähigkeitspolice abschließt. Es kann sonst sein, dass bei einem Streit über eine „vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung“ (Wer berät zur Berufsunfähigkeitsrente?) der Rechtsschutzversicherer – je nach Bedingungen – nicht einspringt."
Bleibt zu hoffen, dass "der nette Rechtsschutzversicherer des Vertrauens" im Fall des Falles keinen Rückzieher macht, sonst wäre der Versicherte sogar der doppelt Geprellte :-7
BU-Versicherungen sind fast immer relativ teuer, sofern sie ausreichende Versicherungssummen haben sollen, darüber sollte man unbedingt _vor_ deren Abschluß nachdenken. Scheinbar gibt es häufiger Fälle, in denen Versicherer versuchen, sich der Leistungspflicht zu entziehen. Sehr wichtig der Hinweis, dass Antragsvordrucke unbedingt sorgfältig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden müssen, um einem Versicherer keinen Anlaß zu geben, womöglich Jahre später die Leistung zu verweigern.
Dieser ganze Mist mit den privaten Versicherungen für solch existenziell wichtige Dinge darf nicht in der Privatwirtschaft liegen. Da hat die Lobby wieder ganze Arbeit geleistet. Lieber die Rentenbeiträge erhöhen und damit dieses Risiko wieder mit abfedern.