Herr Marx, Sie sind 30 Jahre alt und können in Ihrem früheren Beruf als Höhenretter nicht mehr arbeiten. Sie bekommen seit vier Jahren monatlich 1 089 Euro Berufsunfähigkeitsrente. Wie kam es dazu?
Ich habe als Höhenretter bei einer Kletter-Spezialeinheit auf Großbaustellen gearbeitet, zuletzt beim Bau eines Kohlekraftwerks in den Niederlanden. Bei einem Unfall auf einer betrieblichen Weihnachtsfeier ist mein Kreuzband im rechten Knie gerissen. Solch eine Verletzung schwächt die Stabilität des Knies. Während viele damit mehr oder weniger normal weiterleben können, führte der Unfall bei mir zur Berufsunfähigkeit. In meinem Beruf ist Gesundheit und Fitness ein Muss. Da mein Knie nicht mehr belastbar ist, wäre ich ein Risiko auf der Baustelle gewesen.
Beispiel: Um eine 90 Kilogramm schwere Person aus 100 Meter Höhe zu bergen, transportiere ich mit einem Partner Bergungsmaterial zur Unglücksstelle. Die Ausrüstung entspricht quasi der eines Rettungswagens: Bahre, Sauerstoffgerät, Notfallkoffer, Flaschenzug etc. Einen Verunglückten muss ich im Notfall versorgen und absolut sicher transportieren können (siehe Foto oben rechts). Das geht leider nicht mehr.
Wie verlief die Regulierung?
Die Regulierung verlief korrekt und fair. Ich hatte nach meiner Ausbildung zum Rettungsassistenten eine Berufsunfähigkeitsrente beim Versicherer Huk-Coburg Lebensversicherung AG von rund 1 000 Euro monatlich abgesichert. In der Police steht der Beruf „Rettungsassistent“. Doch darauf kam es bei der Prüfung nicht an. Es ging darum, ob ich meinen aktuellen Beruf zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Das konnte ich durch ärztliche Gutachten und eine Tätigkeitsbeschreibung nachweisen. Die Rente ist unbefristet anerkannt. Im September gibt es allerdings eine Nachprüfung (siehe „Streitpunkt: Nachprüfung“).
Was machen Sie jetzt beruflich?
Ich studiere Medizin. Die Rente ermöglicht mir eine Neuorientierung. Außerdem bekomme ich noch rund 400 Euro monatlich aus der gesetzlichen Unfallversicherung: Mein Unfall war auch ein Arbeitsunfall.
Streitpunkt: Nachprüfung
Eine Nachprüfung kann dazu führen, dass der Versicherer die Zahlung für die Zukunft einstellt. Bei der Nachprüfung berücksichtigt er neue Tatsachen, die Einfluss auf die Leistungspflicht haben können: etwa einen verbesserten Gesundheitszustand, zum Beispiel durch eine Therapie oder neue Behandlungsmethoden. Auch die Aufnahme einer anderen Tätigkeit oder neue Fähigkeiten, die der Versicherte in einer Umschulung erworben hat, können dazu führen, dass der Versicherer auf einen neuen Beruf verweist und nicht mehr zahlt. Einzelheiten zum Nachprüfungsverfahren stehen in den Versicherungsbedingungen. Je nach Versicherer und Tarif gibt es teilweise große Unterschiede. Für Verträge, die seit dem 1. Januar 2008 geschlossen wurden, regelt das Versicherungsvertragsgesetz ausdrücklich, dass Versicherer ein Recht auf Nachprüfung haben.
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- Berufsunfähigkeit kann jede und jeden treffen, aus psychischen oder körperlichen Gründen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in solchen Fällen eine Rente.
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- Nach sechs Jahren Streit mit seiner Versicherung erhält ein Ex-Koch rückwirkend eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente von 1 000 Euro. Zweimal hatte der Versicherer...
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- Nach einem Unfall konnte ein Geschädigter nicht mehr in seinem Job arbeiten und erhielt eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente. Der Versicherer sicherte ihm...
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Geld zu sparen und/oder anzulegen ist es überhaupt nicht unrealistisch, was Sie vorschlagen. Kurz meine eigenen Erfahrungen zu diesem Thema: Ich hatte früher bei einem bekannten Versicherer für zehn oder zwölf Jahre einen BU-Versicherungsvertrag zu damals noch sehr günstigen Konditionen abgeschlossen. Nach Beendigung dieses Vertrages habe ich darüber nachgedacht, quasi im Anschluß, eine weitere BUV abzuschließen. Die Angebote, die ich daraufhin, auch von anderen Versicherern, erhielt, waren aus meiner Sicht völlig inakzeptabel. Inzwischen bin ich halbwegs gesund im Ruhestandsalter angelangt und müsste mich _eigentlich_ bei eben diesen Versicherern dafür bedanken, dass ich das ersparte Geld anderweitig verwenden konnte, nämlich (u.a.) für eine preisgünstige Unfallversicherung und eine preisgünstige Risikolebensversicherung. Das Glück ohne wesentliche Beeinträchtigungen den Ruhestand zu erreichen, hat selbstverständlich nicht Jeder, das muss man der Gerechtigkeit halber schon zugeben.
Ich würde das alles ganz pragmatisch sehen: Bevor man sich bei Eintritt des Versicherungsfalles durch diverse Instanzen klagen muss, aufgrund der bekannten Zahlungsmoral diverser Versicherer, spare ich mir rechtzeitig den Betrag X für den Fall der Berufsunfähigkeit selbst an. So muss ich mir nicht beim Vorliegen aller Vorrausetzungen, noch in absurder Weise vor Gericht meinen Versicherungsschutz einklagen. Diese Vorgehensweise hat 2 Vorteile: 1.) Der Versicherer schont seine Kundengelder für die Abwehr von berechtigten Forderungen zum Wohle der Versicherungsgemeinschaft. 2. Der Verbraucher muss nicht nervenaufreibend vor Gericht seinen Anspruch nachweisen. Somit sind beide Seiten zufrieden: Der Versicherer verliert kein Geld, weil er nichts einnimmt! Der Normalverbraucher gibt keine Versicherungsbeiträge aus und kann das Geld auf die hohe Kante legen. Zudem gibt es kein Konfliktpotential mehr und beide sind zufrieden...Absurd, aber wahr...
Ich würde sogar noch weiter gehen. Ich würde die Gesundheitsfragen beantworten und dann der Versicherung die Möglichkeit geben die Informationen die gefragt sind direkt von der Krankenkasse verifizieren zu lassen. Dann gibt es hinterher kein "das haben sie so aber nicht genau angegeben, wir zahlen nicht". Das wäre das optimum. Dann würde ich auch abschließen. Aber so bin ich dem GoodWill der Versicherungen ausgefliefert.
Zitat: "Idealerweise besteht schon eine Rechtsschutzversicherung, bevor jemand eine Berufsunfähigkeitspolice abschließt. Es kann sonst sein, dass bei einem Streit über eine „vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung“ (Wer berät zur Berufsunfähigkeitsrente?) der Rechtsschutzversicherer – je nach Bedingungen – nicht einspringt."
Bleibt zu hoffen, dass "der nette Rechtsschutzversicherer des Vertrauens" im Fall des Falles keinen Rückzieher macht, sonst wäre der Versicherte sogar der doppelt Geprellte :-7
BU-Versicherungen sind fast immer relativ teuer, sofern sie ausreichende Versicherungssummen haben sollen, darüber sollte man unbedingt _vor_ deren Abschluß nachdenken. Scheinbar gibt es häufiger Fälle, in denen Versicherer versuchen, sich der Leistungspflicht zu entziehen. Sehr wichtig der Hinweis, dass Antragsvordrucke unbedingt sorgfältig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden müssen, um einem Versicherer keinen Anlaß zu geben, womöglich Jahre später die Leistung zu verweigern.
Dieser ganze Mist mit den privaten Versicherungen für solch existenziell wichtige Dinge darf nicht in der Privatwirtschaft liegen. Da hat die Lobby wieder ganze Arbeit geleistet. Lieber die Rentenbeiträge erhöhen und damit dieses Risiko wieder mit abfedern.