Fair reguliert

Herr Marx, Sie sind 30 Jahre alt und können in Ihrem früheren Beruf als Höhenretter nicht mehr arbeiten. Sie bekommen seit vier Jahren monatlich 1 089 Euro Berufsunfähigkeitsrente. Wie kam es dazu?
Ich habe als Höhenretter bei einer Kletter-Spezialeinheit auf Großbaustellen gearbeitet, zuletzt beim Bau eines Kohlekraftwerks in den Niederlanden. Bei einem Unfall auf einer betrieblichen Weihnachtsfeier ist mein Kreuzband im rechten Knie gerissen. Solch eine Verletzung schwächt die Stabilität des Knies. Während viele damit mehr oder weniger normal weiterleben können, führte der Unfall bei mir zur Berufsunfähigkeit. In meinem Beruf ist Gesundheit und Fitness ein Muss. Da mein Knie nicht mehr belastbar ist, wäre ich ein Risiko auf der Baustelle gewesen.
Beispiel: Um eine 90 Kilogramm schwere Person aus 100 Meter Höhe zu bergen, transportiere ich mit einem Partner Bergungsmaterial zur Unglücksstelle. Die Ausrüstung entspricht quasi der eines Rettungswagens: Bahre, Sauerstoffgerät, Notfallkoffer, Flaschenzug etc. Einen Verunglückten muss ich im Notfall versorgen und absolut sicher transportieren können (siehe Foto oben rechts). Das geht leider nicht mehr.
Wie verlief die Regulierung?
Die Regulierung verlief korrekt und fair. Ich hatte nach meiner Ausbildung zum Rettungsassistenten eine Berufsunfähigkeitsrente beim Versicherer Huk-Coburg Lebensversicherung AG von rund 1 000 Euro monatlich abgesichert. In der Police steht der Beruf „Rettungsassistent“. Doch darauf kam es bei der Prüfung nicht an. Es ging darum, ob ich meinen aktuellen Beruf zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Das konnte ich durch ärztliche Gutachten und eine Tätigkeitsbeschreibung nachweisen. Die Rente ist unbefristet anerkannt. Im September gibt es allerdings eine Nachprüfung (siehe „Streitpunkt: Nachprüfung“).
Was machen Sie jetzt beruflich?
Ich studiere Medizin. Die Rente ermöglicht mir eine Neuorientierung. Außerdem bekomme ich noch rund 400 Euro monatlich aus der gesetzlichen Unfallversicherung: Mein Unfall war auch ein Arbeitsunfall.
Streitpunkt: Nachprüfung
Eine Nachprüfung kann dazu führen, dass der Versicherer die Zahlung für die Zukunft einstellt. Bei der Nachprüfung berücksichtigt er neue Tatsachen, die Einfluss auf die Leistungspflicht haben können: etwa einen verbesserten Gesundheitszustand, zum Beispiel durch eine Therapie oder neue Behandlungsmethoden. Auch die Aufnahme einer anderen Tätigkeit oder neue Fähigkeiten, die der Versicherte in einer Umschulung erworben hat, können dazu führen, dass der Versicherer auf einen neuen Beruf verweist und nicht mehr zahlt. Einzelheiten zum Nachprüfungsverfahren stehen in den Versicherungsbedingungen. Je nach Versicherer und Tarif gibt es teilweise große Unterschiede. Für Verträge, die seit dem 1. Januar 2008 geschlossen wurden, regelt das Versicherungsvertragsgesetz ausdrücklich, dass Versicherer ein Recht auf Nachprüfung haben.