Rente bei Berufs­unfähigkeit Wann Versicherer wirk­lich zahlen

5

Ein Antrag auf Berufs­unfähigkeits­rente ist keine Kleinig­keit. Worauf es ankommt, zeigt unsere Analyse von drei Fällen und 143 Gerichts­urteilen.

Wenn es darauf ankommt und der Ernst­fall eintritt, ist es wichtig, dass ein Berufs­unfähigkeits­versicherer schnell zahlt. Fast jeder Vierte muss vorzeitig aus dem Berufs­leben ausscheiden, aufgrund einer schweren Erkrankung oder nach einem Unfall.

Hat der Berufs­unfähige mit einer privaten Versicherung vorgesorgt, gleicht die vereinbarte Rente im Ideal­fall seinen Einkommens­verlust bis zum Beginn der Alters­rente finanziell aus – oder federt ihn zumindest ab.

Manchmal nur befristet

Ein häufiger Vorwurf lautet: Wenn es ums Geld geht, tun sich Versicherer schwer. Doch in vielen Fällen bekommen Berufs­unfähige ihre Rente. Das belegen drei Studien­ergeb­nisse, die Finanztest vorliegen: Die Leistungs­quote liegt im Durch­schnitt bei etwa 70 Prozent – höher als vielfach vermutet. Manchmal werden Berufs­unfähigkeits­renten aber nur befristet anerkannt. Danach prüft der Versicherer erneut, ob Berufs­unfähigkeit vorliegt.

Police prüfen

Die durch­schnitt­lich versicherte Berufs­unfähigkeits­rente beträgt zurzeit 1 000 Euro pro Monat. Wird jemand berufs­unfähig, ist er im Schnitt 47 Jahre alt.

In Deutsch­land gibt es knapp 17 Millionen Verträge, etwa 13 Millionen davon sind Lebens­versicherungen mit einem Zusatz­schutz, der bei Berufs­unfähigkeit greift.

„Außerdem ist manchen nicht klar, dass sie in ihren Renten- oder Lebens­versicherungen zwar keine Berufs­unfähigkeits­rente, aber dennoch einen Mini-Berufs­unfähigkeits­schutz in Form einer Beitrags­befreiung vereinbart haben“, erklärt Fach­anwalt Oliver Roesner aus Heidel­berg. „Es kann sich lohnen, die Policen zu prüfen.“

Der Antrag ist komplex

Versicherte können einiges dafür tun, damit ein Versicherer ihre Berufs­unfähigkeit anerkennt. „Viele unterschätzen den Leistungs­antrag auf die Rente. Er ist ähnlich komplex wie der Abschluss einer Police“, sagt Fach­anwalt Peter Dörrenbächer aus St. Wendel. Einem Laien ist oft nicht klar, worauf es dem Versicherer ankommt: Manchmal reicht eine schwere Krankheit nicht aus, um den Versicherer von einer Berufs­unfähigkeit zu über­zeugen. „Wichtig ist eine Tätig­keits­beschreibung, aus der eindeutig hervorgeht, warum jemand aufgrund seines Gesund­heits­zustands nicht mehr in der Lage ist, die zuletzt ausgeübte Tätig­keit fort­zuführen.“

Miss­verständ­nisse gibt es auch um die Begriffe „Arbeits­unfähigkeit“ und „Berufs­unfähigkeit“. Sie haben in der Versicherungs­welt unterschiedliche Bedeutungen.

Auf Augen­höhe

Um mit dem Versicherer auf Augen­höhe zu kommunizieren und Fall­stricke zu vermeiden, empfiehlt Professor Christian Armbrüster vom Fach­bereich Rechts­wissenschaft der Freien Universität Berlin: „Versicherungs­nehmer sollten sich im Zweifel schon beim Leistungs­antrag recht­lich beraten lassen.“ Eine juristische Beratung hilft, keine Fehler zu machen. Auch einige Verbraucherzentralen und Versicherungs­berater bieten Hilfe an.

Lehnt ein Versicherer die Leistung ab, gibt es immer noch die Möglich­keit, vor Gericht zu ziehen. Die Chance, einen Prozess zu gewinnen und die Rente doch noch durch­zusetzen, liegt bei 50 : 50. Das belegt ein Rechts­gut­achten, in dem Finanztest 143 Gerichts­urteile ausgewertet hat (Vor Gericht ist jeder Zweite erfolgreich).

Anhand von drei Fällen „Fair reguliert, Streit verloren, Streit gewonnen“ geben wir Einblick in die Regulierungs­praxis der Versicherer. Außerdem sagen wir, wie Versicherte Schritt für Schritt vorgehen sollten, um beim Antrag auf eine Berufs­unfähigkeits­rente alles richtig zu machen.

70 Prozent der Antrag­steller bekommen ihre vereinbarte Berufs­unfähigkeits­rente ohne Rechts­streit.

5

Mehr zum Thema

5 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

rs2507 am 31.05.2017 um 16:45 Uhr
@andyonline: Wenn man früh genug anfängt ...

Geld zu sparen und/oder anzulegen ist es überhaupt nicht unrealistisch, was Sie vorschlagen. Kurz meine eigenen Erfahrungen zu diesem Thema: Ich hatte früher bei einem bekannten Versicherer für zehn oder zwölf Jahre einen BU-Versicherungsvertrag zu damals noch sehr günstigen Konditionen abgeschlossen. Nach Beendigung dieses Vertrages habe ich darüber nachgedacht, quasi im Anschluß, eine weitere BUV abzuschließen. Die Angebote, die ich daraufhin, auch von anderen Versicherern, erhielt, waren aus meiner Sicht völlig inakzeptabel. Inzwischen bin ich halbwegs gesund im Ruhestandsalter angelangt und müsste mich _eigentlich_ bei eben diesen Versicherern dafür bedanken, dass ich das ersparte Geld anderweitig verwenden konnte, nämlich (u.a.) für eine preisgünstige Unfallversicherung und eine preisgünstige Risikolebensversicherung. Das Glück ohne wesentliche Beeinträchtigungen den Ruhestand zu erreichen, hat selbstverständlich nicht Jeder, das muss man der Gerechtigkeit halber schon zugeben.

andyonline am 30.05.2017 um 20:01 Uhr
Man sollte lieber selber vorsorgen...

Ich würde das alles ganz pragmatisch sehen: Bevor man sich bei Eintritt des Versicherungsfalles durch diverse Instanzen klagen muss, aufgrund der bekannten Zahlungsmoral diverser Versicherer, spare ich mir rechtzeitig den Betrag X für den Fall der Berufsunfähigkeit selbst an. So muss ich mir nicht beim Vorliegen aller Vorrausetzungen, noch in absurder Weise vor Gericht meinen Versicherungsschutz einklagen. Diese Vorgehensweise hat 2 Vorteile: 1.) Der Versicherer schont seine Kundengelder für die Abwehr von berechtigten Forderungen zum Wohle der Versicherungsgemeinschaft. 2. Der Verbraucher muss nicht nervenaufreibend vor Gericht seinen Anspruch nachweisen. Somit sind beide Seiten zufrieden: Der Versicherer verliert kein Geld, weil er nichts einnimmt! Der Normalverbraucher gibt keine Versicherungsbeiträge aus und kann das Geld auf die hohe Kante legen. Zudem gibt es kein Konfliktpotential mehr und beide sind zufrieden...Absurd, aber wahr...

RemusRomulus am 29.05.2017 um 14:43 Uhr
Die Prüfung

Ich würde sogar noch weiter gehen. Ich würde die Gesundheitsfragen beantworten und dann der Versicherung die Möglichkeit geben die Informationen die gefragt sind direkt von der Krankenkasse verifizieren zu lassen. Dann gibt es hinterher kein "das haben sie so aber nicht genau angegeben, wir zahlen nicht". Das wäre das optimum. Dann würde ich auch abschließen. Aber so bin ich dem GoodWill der Versicherungen ausgefliefert.

rs2507 am 29.05.2017 um 14:37 Uhr
Informative Praxisfälle, gute Hinweise

Zitat: "Idealer­weise besteht schon eine Rechts­schutz­versicherung, bevor jemand eine Berufs­unfähigkeits­police abschließt. Es kann sonst sein, dass bei einem Streit über eine „vorvertragliche Anzeige­pflicht­verletzung“ (Wer berät zur Berufsunfähigkeitsrente?) der Rechts­schutz­versicherer – je nach Bedingungen – nicht einspringt."
Bleibt zu hoffen, dass "der nette Rechtsschutzversicherer des Vertrauens" im Fall des Falles keinen Rückzieher macht, sonst wäre der Versicherte sogar der doppelt Geprellte :-7
BU-Versicherungen sind fast immer relativ teuer, sofern sie ausreichende Versicherungssummen haben sollen, darüber sollte man unbedingt _vor_ deren Abschluß nachdenken. Scheinbar gibt es häufiger Fälle, in denen Versicherer versuchen, sich der Leistungspflicht zu entziehen. Sehr wichtig der Hinweis, dass Antragsvordrucke unbedingt sorgfältig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden müssen, um einem Versicherer keinen Anlaß zu geben, womöglich Jahre später die Leistung zu verweigern.

RemusRomulus am 29.05.2017 um 14:02 Uhr
Es sollte staatlich sein

Dieser ganze Mist mit den privaten Versicherungen für solch existenziell wichtige Dinge darf nicht in der Privatwirtschaft liegen. Da hat die Lobby wieder ganze Arbeit geleistet. Lieber die Rentenbeiträge erhöhen und damit dieses Risiko wieder mit abfedern.