Rente bei Berufs­unfähigkeit Wann Versicherer wirk­lich zahlen

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Die Berufs­unfähigkeits­versicherung gehört zu den wichtigsten Policen: Fast jeder vierte Berufs­tätige muss vorzeitig aus dem Arbeits­leben ausscheiden – wegen einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls. Tritt der Ernst­fall ein, ist es wichtig, dass der Versicherer schnell zahlt. Wir haben 143 Gerichts­entscheide analysiert, geben Einblick in die Regulierungs­praxis der Versicherer und erklären Schritt für Schritt, wie Versicherte vorgehen sollten, wenn sie einen Leistungs­antrag stellen.

Durch­schnitts­alter liegt bei 47 Jahren

Wer berufs­unfähig wird, ist im Schnitt 47 Jahre alt. Im Ideal­fall gleicht die Renten­leistung aus einer privat abge­schlossenen Berufs­unfähigkeits­police den Einkommens­verlust aus – oder federt ihn zumindest ab. In Deutsch­land gibt es knapp 17 Millionen Verträge, etwa 13 Millionen davon sind Lebens­versicherungen mit Berufs­unfähigkeits-Zusatz­schutz. Die durch­schnitt­lich versicherte Berufs­unfähigkeits­rente liegt zurzeit bei 1 000 Euro pro Monat. Außerdem haben manche in ihren Renten- und Kapital­lebens­versicherungen eine Beitrags­befreiung für den Fall einer Berufs­unfähigkeit vereinbart. Das heißt, für die Versicherungs­beiträge müssen sie dann nicht mehr aufkommen, dennoch bleibt der Renten- oder Lebens­versicherungs­vertrag bestehen.

Tipp: Die Stiftung Warentest hat aktuell Berufs­unfähigkeits­versicherungen getestet. Erfreulich: Fast die Hälfte schneidet sehr gut ab. Zum Test Berufsunfähigkeitsversicherung.

Etwa 70 Prozent der Antrag­steller erhalten die vereinbarte Rente

Wenn es ums Geld geht, tun sich Versicherer schwer. So lautet ein häufiger Vorwurf. Doch in der großen Mehr­zahl der Fälle bekommen Berufs­unfähige mit entsprechender Police auch eine Berufs­unfähigkeits­rente. Das belegen drei Studien­ergeb­nisse, die Finanztest vorliegen: Die Leistungs­quote liegt im Durch­schnitt bei etwa 70 Prozent – höher als vielfach vermutet. Manchmal wird die Berufs­unfähigkeit aber nur für einen befristeten Zeitraum anerkannt. Danach prüft der Versicherer erneut, ob Berufs­unfähigkeit vorliegt.

Der Leistungs­antrag ist komplex

Versicherte können einiges dafür tun, damit ein Versicherer ihre Berufs­unfähigkeit anerkennt. „Viele unterschätzen den Leistungs­antrag auf die Rente. Er ist ähnlich komplex wie der Abschluss einer Police“, sagt Versicherungs­fach­anwalt Peter Dörrenbächer aus St. Wendel, der nur Versicherungs­nehmer vertritt. Einem Laien ist oft nicht klar, worauf es dem Versicherer ankommt: Manchmal reicht eine schwere Krankheit nicht aus, um den Versicherer von einer Berufs­unfähigkeit zu über­zeugen. „Wichtig ist eine Tätig­keits­beschreibung, aus der eindeutig hervorgeht, warum jemand aufgrund seines Gesund­heits­zustands nicht mehr in der Lage ist, die zuletzt ausgeübte Tätig­keit fort­zuführen.“

Auf Augen­höhe mit dem Versicherer kommunizieren

Um mit dem Versicherer auf Augen­höhe zu kommunizieren und Fall­stricke zu vermeiden, sollten sich Versicherungs­nehmer im Zweifel schon beim Leistungs­antrag recht­lich beraten lassen. Eine juristische Beratung hilft, keine Fehler zu machen. Auch einige Verbraucherzentralen und Versicherungs­berater bieten Hilfe an. Für die Beratungs­kosten müssen Versicherte allerdings selbst aufkommen. Sie sind kein Fall für die Rechts­schutz­versicherung.

Chance vor Gericht liegt bei 50 : 50

Lehnt ein Versicherer die Leistung ab, gibt es immer noch die Möglich­keit, vor Gericht zu ziehen. In der Regel über­nimmt ein Rechts­schutz­versicherer die Kosten für den Rechts­streit. Die Chance, einen Prozess zu gewinnen und die Rente doch noch durch­zusetzen, liegt bei 50 : 50. Das belegt ein Rechts­gut­achten, für das Finanztest 143 Gerichts­urteile ausgewertet hat.

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rs2507 am 31.05.2017 um 16:45 Uhr
@andyonline: Wenn man früh genug anfängt ...

Geld zu sparen und/oder anzulegen ist es überhaupt nicht unrealistisch, was Sie vorschlagen. Kurz meine eigenen Erfahrungen zu diesem Thema: Ich hatte früher bei einem bekannten Versicherer für zehn oder zwölf Jahre einen BU-Versicherungsvertrag zu damals noch sehr günstigen Konditionen abgeschlossen. Nach Beendigung dieses Vertrages habe ich darüber nachgedacht, quasi im Anschluß, eine weitere BUV abzuschließen. Die Angebote, die ich daraufhin, auch von anderen Versicherern, erhielt, waren aus meiner Sicht völlig inakzeptabel. Inzwischen bin ich halbwegs gesund im Ruhestandsalter angelangt und müsste mich _eigentlich_ bei eben diesen Versicherern dafür bedanken, dass ich das ersparte Geld anderweitig verwenden konnte, nämlich (u.a.) für eine preisgünstige Unfallversicherung und eine preisgünstige Risikolebensversicherung. Das Glück ohne wesentliche Beeinträchtigungen den Ruhestand zu erreichen, hat selbstverständlich nicht Jeder, das muss man der Gerechtigkeit halber schon zugeben.

andyonline am 30.05.2017 um 20:01 Uhr
Man sollte lieber selber vorsorgen...

Ich würde das alles ganz pragmatisch sehen: Bevor man sich bei Eintritt des Versicherungsfalles durch diverse Instanzen klagen muss, aufgrund der bekannten Zahlungsmoral diverser Versicherer, spare ich mir rechtzeitig den Betrag X für den Fall der Berufsunfähigkeit selbst an. So muss ich mir nicht beim Vorliegen aller Vorrausetzungen, noch in absurder Weise vor Gericht meinen Versicherungsschutz einklagen. Diese Vorgehensweise hat 2 Vorteile: 1.) Der Versicherer schont seine Kundengelder für die Abwehr von berechtigten Forderungen zum Wohle der Versicherungsgemeinschaft. 2. Der Verbraucher muss nicht nervenaufreibend vor Gericht seinen Anspruch nachweisen. Somit sind beide Seiten zufrieden: Der Versicherer verliert kein Geld, weil er nichts einnimmt! Der Normalverbraucher gibt keine Versicherungsbeiträge aus und kann das Geld auf die hohe Kante legen. Zudem gibt es kein Konfliktpotential mehr und beide sind zufrieden...Absurd, aber wahr...

RemusRomulus am 29.05.2017 um 14:43 Uhr
Die Prüfung

Ich würde sogar noch weiter gehen. Ich würde die Gesundheitsfragen beantworten und dann der Versicherung die Möglichkeit geben die Informationen die gefragt sind direkt von der Krankenkasse verifizieren zu lassen. Dann gibt es hinterher kein "das haben sie so aber nicht genau angegeben, wir zahlen nicht". Das wäre das optimum. Dann würde ich auch abschließen. Aber so bin ich dem GoodWill der Versicherungen ausgefliefert.

rs2507 am 29.05.2017 um 14:37 Uhr
Informative Praxisfälle, gute Hinweise

Zitat: "Idealer­weise besteht schon eine Rechts­schutz­versicherung, bevor jemand eine Berufs­unfähigkeits­police abschließt. Es kann sonst sein, dass bei einem Streit über eine „vorvertragliche Anzeige­pflicht­verletzung“ (Wer berät zur Berufsunfähigkeitsrente?) der Rechts­schutz­versicherer – je nach Bedingungen – nicht einspringt."
Bleibt zu hoffen, dass "der nette Rechtsschutzversicherer des Vertrauens" im Fall des Falles keinen Rückzieher macht, sonst wäre der Versicherte sogar der doppelt Geprellte :-7
BU-Versicherungen sind fast immer relativ teuer, sofern sie ausreichende Versicherungssummen haben sollen, darüber sollte man unbedingt _vor_ deren Abschluß nachdenken. Scheinbar gibt es häufiger Fälle, in denen Versicherer versuchen, sich der Leistungspflicht zu entziehen. Sehr wichtig der Hinweis, dass Antragsvordrucke unbedingt sorgfältig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden müssen, um einem Versicherer keinen Anlaß zu geben, womöglich Jahre später die Leistung zu verweigern.

RemusRomulus am 29.05.2017 um 14:02 Uhr
Es sollte staatlich sein

Dieser ganze Mist mit den privaten Versicherungen für solch existenziell wichtige Dinge darf nicht in der Privatwirtschaft liegen. Da hat die Lobby wieder ganze Arbeit geleistet. Lieber die Rentenbeiträge erhöhen und damit dieses Risiko wieder mit abfedern.