Beratung. In der Regel sollten Sie sich als Minijobber nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Planen Sie diesen Schritt trotzdem, dann lassen Sie sich vorher von der Deutschen Rentenversicherung kostenlos und neutral beraten. Das Servicetelefon erreichen Sie unter 0 800/10 00 48 00.
Riester. Wenn Sie neben den Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung etwas für Ihre Altersvorsorge tun möchten, bietet sich ein Riester-Vertrag an. Mit geringen eigenen Beiträgen bekommen Sie die volle Förderung. Welche Vertragsform infrage kommt, steht im Special Riester im Test: So finden Sie die richtige Riester-Sparform.
Privathaushalt. Für Minijobs in einem Privathaushalt gelten andere Regeln als in Betrieben. Der Eigenanteil zur Rentenversicherung beträgt bei diesen Jobs 13,7 Prozent. Weitere Informationen lesen Sie auf Minijobzentrale.de.
-
- Die gesetzliche Rente ist für viele Haushalte die finanzielle Basis im Alter. Hier erhalten Sie alle Informationen zu Beiträgen, Rentenhöhe und Renteneintrittsalter.
-
- Sparen hilft, wenn man im Alter nicht arm sein will. Nur reicht das bei Frauen meist nicht. Sie müssen sich breiter aufstellen. Unsere Vorschläge für eine bessere Rente.
-
- Mütter und Väter stehen besondere Leistungen bei der gesetzlichen Rente zu: Kindererziehungszeiten, Berücksichtigungszeiten, Mütterrente, Kinderzuschlag. Ein Überblick.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@andiep: Wie hoch die Erwerbsminderungsrente ausfallen würde, ist der jährlichen Renteninformation zu entnehmen. Die Aufnahme eines (rentenversicherungspflichtigen) Minijobs führt nicht zur Einführung einer Höchstgrenze der Erwerbsminderungsgrenze. Das Minijob-Einkommen hat aber wie jede andere Beitragszeit einen Einfluss auf die Berechnung der Rentenhöhe. (maa)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe momentan einen Minijob über 450€. Meine Frage: Sollte ich jetzt Erwerbsunfähig (weniger als 3 Stunden am Tag) werden, bekomme ich dann die volle Summe der Erwerbsminderungsrente gem. meinem Bescheid (höher als 450 €) oder nur 450€ bzw. einen Teilbetrag davon.
Für Ihre Antwort bedanke ich mich bereits im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
andiep
@gladi123: Es tut uns leid, aber hier können wir keine Antwort geben, denn wir kennen Ihr Rentenkonto und Ihre persönlichen Verhältnisse nicht. Bitte wenden Sie sich an eine der Beratungsstellen Ihres Rentenversicherungsträgers. (PH)
Kann man bei einem 450€ Job wenn man seid 2 Jahre schon ohne Beitragseinzahlung in der Rentenkasse das noch abändern den ich brauchte es in Zukunft für die Erwebsminderungsrente.Wenn nein wie kann man es dann äbändern.
@gladi123: Nein, es reicht nicht, dass der Arbeitgeber pauschal einen Beitrag an den Rentenversicherungsträger abführt, damit Minijobber Pflichtbeitragsmonate sammeln, die zum Beispiel für den Erhalt der Erwerbsminderungsrente eine Mindestvoraussetzung darstellen. Für die Anerkennung als Pflichtbeitragsmonat müssen Minijobber eigene Beiträge an die Rentenversicherung abführen, d.h. konkret auf die Sozialabgabenfreiheit verzichten. (maa)