Unser Rat
Beratung. In der Regel sollten Sie sich als Minijobber nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Planen Sie diesen Schritt trotzdem, dann lassen Sie sich vorher von der Deutschen Rentenversicherung kostenlos und neutral beraten. Das Servicetelefon erreichen Sie unter 0 800/10 00 48 00.
Riester. Wenn Sie neben den Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung etwas für Ihre Altersvorsorge tun möchten, bietet sich ein Riester-Vertrag an. Mit geringen eigenen Beiträgen bekommen Sie die volle Förderung. Welche Vertragsform infrage kommt, steht im Special Riester im Test: So finden Sie die richtige Riester-Sparform.
Privathaushalt. Für Minijobs in einem Privathaushalt gelten andere Regeln als in Betrieben. Der Eigenanteil zur Rentenversicherung beträgt bei diesen Jobs 13,7 Prozent. Weitere Informationen lesen Sie auf Minijobzentrale.de.