Mit dem Minijob in die Rentenversicherung einzahlen? Für viele Minijobber ist das eine gute Idee, zum Beispiel für Mütter und Studenten. Zwar gibt es für die finanziellen Einbußen heute später nur eine Mini-Rente, doch zusätzliche Beitragszeiten und der Versicherungsschutz bei Krankheit oder Invalidität können sich richtig lohnen.
Wer möchte, kann sich von der Versicherungspflicht befreien
Der erste Job neben dem Studium, der Wiedereinstieg nach Jahren der Kindererziehung, der Job im Café zur Aufbesserung der Haushaltskasse: Einen Minijob kann jeder machen und es gibt viele Gründe einen Job mit einem Lohn bis zu 450 Euro auszuüben. Üppig ist das nicht. Deswegen nehmen Minijobber gerne jeden Euro mit und sparen sich Beiträge zur Rentenkasse. Minijobs sind seit 2013 eigentlich rentenversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber bezahlt pauschal 15 Prozent, während der Arbeitnehmer 3,7 Prozent des Gehalts einzahlt. Doch wer mag, kann sich mit einem einfachen Formular von dieser Versicherungspflicht befreien.
Nur jeder fünfte Minijobber zahlt in die Rentenkasse ein
Das machen viele Minijobber: 82,5 Prozent von ihnen zahlen keine eigenen Beiträge in die Rentenversicherung, so die Minijob-Zentrale. Das bringt ein paar Euro Gehalt mehr. Bei einem 450-Euro-Job müsste ein Minijobber im Monat 16,65 Euro einzahlen. Klar, dass das lieber im eigenen Portemonnaie landen soll.
Außer Rentenplus noch weitere Vorteile
Die Rente, die dadurch entfällt, taugt auch wirklich nicht zur Motivation: Ein Jahr bringt einen monatlichen Rentenanspruch, der heute 4,35 Euro wert ist. Ohne eigene Einzahlung wären es 3,49 Euro. Ein Rentenplus von 0,86 Euro später für Verzicht auf knappe Mittel heute – die Entscheidung scheint klar, ist aber kurzsichtig. Denn Einzahlen hat weitere Vorteile.
Vorteil für Eltern: Bonus
Kinderberücksichtigungszeit. Für Mütter und Väter lohnt sich der Rentenbeitrag besonders. Denn der Elternteil, dem die Kindererziehungsjahre anerkannt werden (meist die Mutter), erhält einen Bonus. Die Zeit zwischen dem dritten und zehnten Geburtstag des Kindes gilt bei der Rentenversicherung als Kinderberücksichtigungszeit. In dieser Zeit gibt es eine Sonderregelung: Wenn die Mutter (oder der Vater) sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, aber weniger als der Durchschnitt aller Zahler verdient, wird ihre Rentenberechnung um 50 Prozent aufgewertet. Für die Rente zählt ein 450-Euro-Job dann so viel, als würde die Minijobberin 675 Euro verdienen.
Rente steigt. Das gilt aber nur, wenn die Eigenbeiträge bezahlt werden. Die monatliche Rente steigt dann, nach heutigen Werten, durch ein Jahr Minijob auf 6,52 Euro. Das sind im Jahr 78,24 Euro – und damit 34,80 Euro mehr als ohne eigene Einzahlung.
Schnell amortisiert. Das klingt immer noch recht unspektakulär, das Verhältnis von Einzahlung und Auszahlung ist allerdings top. Nach nur sechs Jahren Rentenbezug hat die Mutter mit Minijob ihre Einzahlung schon wieder raus. Ab dann ist jede Auszahlung ein Plus. Bei privaten Rentenversicherungen kann das 20 Jahre und länger dauern.
Vorteil für alle: Riestern möglich
Mütter mit geringem Einkommen. Mit einem versicherungspflichtigen Minijob gehört die Mutter außerdem zum unmittelbar geförderten Personenkreis für eine Riester-Rente. Gerade bei mehreren Kindern kann sich das richtig lohnen. Dadurch, dass sie wenig verdient, muss sie nur den Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr einzahlen, erhält aber dafür die volle Förderung. Bei zwei Kindern sind das jährlich 754 Euro staatliche Zulagen. Für Mütter mit geringem Einkommen ist das eine gute Möglichkeit, etwas für die Altersvorsorge zu tun.
Studenten. Das Gleiche gilt natürlich auch für sehr vorausschauende Studenten, die neben dem Studium jobben und erste Schritte für die Altersvorsorge machen wollen. Für Riester-Sparer unter 25 Jahren gibt es neben der Grundzulage noch einen Bonus von 200 Euro im ersten Beitragsjahr.
Tipp: Junge Sparer können die langfristigen Chancen des Aktienmarktes nutzen und Beiträge plus Zulagen in einen Riester-Fondssparplan investieren. Alle Informationen zum Thema Riester finden Sie im Special Riester im Test: So finden Sie die richtige Riester-Sparform.
Vorteil für alle: Beitragszeiten
Ein kleines Rentenplus ist schön – aber weit weg. Doch bietet die Rentenversicherung noch andere Vorteile, die über ein paar Euro Rentenzahlungen hinausgehen. Zeiten, in denen über den Minijob in die Rentenversicherung eingezahlt wird, sind „Pflichtbeitragszeiten“. Das bedeutet, dass diese Monate voll für alle Mindestversicherungszeiten angerechnet werden: zum Beispiel für eine abschlagsfreie frühere Rente besonders langjährig Versicherter. Wer heute studiert, schafft es nicht, die nötigen 45 Jahre Beitragszeiten vollzubekommen, um früher in Rente zu gehen. Es sei denn, er zahlt zum Beispiel mit einem Minijob neben dem Studium in die Rentenkasse ein. Die abschlagsfreie Rente mit 65 ist für einen heute 20-Jährigen noch ziemlich weit weg. Und ob diese Regelung in 40 Jahren noch gilt, weiß niemand. Aber was er an Beitragszeiten hat, kann ihm keiner mehr nehmen.
Erziehungszeit + Minijob = Mütterrente
Mindestversicherungszeit. Genug Beitragszeiten brauchen die Versicherten nämlich auch, damit sie im Alter überhaupt einmal eine gesetzliche Rente bekommen. Fünf Jahre beträgt die Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Erziehungszeit. Frauen, die nach 1991 ein Kind auf die Welt gebracht haben, bekommen drei Jahre Erziehungszeit gutgeschrieben. Ein Jahr Erziehungszeit zählt für die Rente so viel wie ein Jahr Arbeit mit Durchschnittsverdienst. Die drei Jahre reichen aber noch nicht aus, damit im Alter Geld ausgezahlt wird. Dann müssten Frauen im Alter freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung leisten, um das Geld zu bekommen, das ihnen aus der Mütterrente zusteht. Das lohnt sich zwar, ist aber nicht nötig, wenn die Mutter nach der Kindererziehungszeit einen Minijob ausübt und ihre Pflichtbeiträge bezahlt. Nach zwei Jahren hat sie zusammen mit der Erziehungszeit genug Beitragsjahre gesammelt, um eine gesetzliche Rente zu beziehen.
Reha mit der Rentenversicherung
Die Beitragszeiten werden außerdem dann wichtig, wenn Rehabilitationsleistungen notwendig sind, damit jemand weiter in seinem Job arbeiten kann. Minijobber und andere Arbeitnehmer, die aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr ihrer Arbeit nachgehen können, haben die Möglichkeit, einen Reha-Antrag bei der Rentenversicherung zu stellen. Voraussetzung sind unter anderem mindestens sechs Pflichtbeitragsmonate in den vergangenen zwei Jahren. Dafür zählen auch Minijob-Monate mit Eigenbeitrag. Kann jemand aus gesundheitlichen Gründen gar nicht mehr arbeiten, ist es möglich, eine Umschulung zu beantragen. Das nennt sich berufliche Rehabilitation. Auch das kann von der Rentenversicherung bezahlt werden. Voraussetzung hier unter anderem: 15 Jahre Beitragszeiten. Minijob-Jahre mit Eigenbeiträgen zählen mit.
Wenn gar nichts mehr geht
Invalidität. Auch bei Invalidität helfen die Beiträge an die Rentenversicherung. Der Minijobber erwirbt damit Anrechte auf eine Erwerbsminderungsrente oder erhält sie aufrecht, wenn er früher in einem regulären Beschäftigungsverhältnis gearbeitet hat.
Erwerbsminderungsrente. Um eine Erwerbsminderungsrente beziehen zu können, muss der Minijobber in seinem Leben insgesamt mindestens fünf Jahre versichert gewesen sein und in den letzten fünf Jahren vor der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Dazu zählen auch die Beiträge aus dem Minijob. In der jährlichen Renteninformation teilt die Rentenversicherung allen Versicherten mit, wie hoch eine volle Erwerbsminderungsrente in ihrem Fall wäre.
Arbeitsunfall. Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit sind die Voraussetzungen zur Zahlung schon deutlich einfacher zu erfüllen. Ein einziger Monat mit Pflichtbeiträgen reicht aus, um eine Erwerbsminderungsrente beziehen zu können. Wenn es schlecht läuft, waren das also sehr gut investierte 16,65 Euro.
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- Die gesetzliche Rente ist für viele Haushalte die finanzielle Basis im Alter. Hier erhalten Sie alle Informationen zu Beiträgen, Rentenhöhe und Renteneintrittsalter.
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@andiep: Wie hoch die Erwerbsminderungsrente ausfallen würde, ist der jährlichen Renteninformation zu entnehmen. Die Aufnahme eines (rentenversicherungspflichtigen) Minijobs führt nicht zur Einführung einer Höchstgrenze der Erwerbsminderungsgrenze. Das Minijob-Einkommen hat aber wie jede andere Beitragszeit einen Einfluss auf die Berechnung der Rentenhöhe. (maa)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe momentan einen Minijob über 450€. Meine Frage: Sollte ich jetzt Erwerbsunfähig (weniger als 3 Stunden am Tag) werden, bekomme ich dann die volle Summe der Erwerbsminderungsrente gem. meinem Bescheid (höher als 450 €) oder nur 450€ bzw. einen Teilbetrag davon.
Für Ihre Antwort bedanke ich mich bereits im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
andiep
@gladi123: Es tut uns leid, aber hier können wir keine Antwort geben, denn wir kennen Ihr Rentenkonto und Ihre persönlichen Verhältnisse nicht. Bitte wenden Sie sich an eine der Beratungsstellen Ihres Rentenversicherungsträgers. (PH)
Kann man bei einem 450€ Job wenn man seid 2 Jahre schon ohne Beitragseinzahlung in der Rentenkasse das noch abändern den ich brauchte es in Zukunft für die Erwebsminderungsrente.Wenn nein wie kann man es dann äbändern.
@gladi123: Nein, es reicht nicht, dass der Arbeitgeber pauschal einen Beitrag an den Rentenversicherungsträger abführt, damit Minijobber Pflichtbeitragsmonate sammeln, die zum Beispiel für den Erhalt der Erwerbsminderungsrente eine Mindestvoraussetzung darstellen. Für die Anerkennung als Pflichtbeitragsmonat müssen Minijobber eigene Beiträge an die Rentenversicherung abführen, d.h. konkret auf die Sozialabgabenfreiheit verzichten. (maa)