Rente Warum Minijobber in die Renten­versicherung einzahlen sollten

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Mit dem Minijob in die Renten­versicherung einzahlen? Für viele Minijobber ist das eine gute Idee, zum Beispiel für Mütter und Studenten. Zwar gibt es für die finanziellen Einbußen heute später nur eine Mini-Rente, doch zusätzliche Beitrags­zeiten und der Versicherungs­schutz bei Krankheit oder Invalidität können sich richtig lohnen.

Wer möchte, kann sich von der Versicherungs­pflicht befreien

Der erste Job neben dem Studium, der Wieder­einstieg nach Jahren der Kinder­erziehung, der Job im Café zur Aufbesserung der Haus­halts­kasse: Einen Minijob kann jeder machen und es gibt viele Gründe einen Job mit einem Lohn bis zu 450 Euro auszuüben. Üppig ist das nicht. Deswegen nehmen Minijobber gerne jeden Euro mit und sparen sich Beiträge zur Rentenkasse. Minijobs sind seit 2013 eigentlich renten­versicherungs­pflichtig. Der Arbeit­geber bezahlt pauschal 15 Prozent, während der Arbeitnehmer 3,7 Prozent des Gehalts einzahlt. Doch wer mag, kann sich mit einem einfachen Formular von dieser Versicherungs­pflicht befreien.

Nur jeder fünfte Minijobber zahlt in die Rentenkasse ein

Das machen viele Minijobber: 82,5 Prozent von ihnen zahlen keine eigenen Beiträge in die Renten­versicherung, so die Minijob-Zentrale. Das bringt ein paar Euro Gehalt mehr. Bei einem 450-Euro-Job müsste ein Minijobber im Monat 16,65 Euro einzahlen. Klar, dass das lieber im eigenen Portemonnaie landen soll.

Außer Rentenplus noch weitere Vorteile

Die Rente, die dadurch entfällt, taugt auch wirk­lich nicht zur Motivation: Ein Jahr bringt einen monatlichen Renten­anspruch, der heute 4,35 Euro wert ist. Ohne eigene Einzahlung wären es 3,49 Euro. Ein Rentenplus von 0,86 Euro später für Verzicht auf knappe Mittel heute – die Entscheidung scheint klar, ist aber kurz­sichtig. Denn Einzahlen hat weitere Vorteile.

Vorteil für Eltern: Bonus

Kinder­berück­sichtigungs­zeit. Für Mütter und Väter lohnt sich der Rentenbeitrag besonders. Denn der Eltern­teil, dem die Kinder­erziehungs­jahre anerkannt werden (meist die Mutter), erhält einen Bonus. Die Zeit zwischen dem dritten und zehnten Geburts­tag des Kindes gilt bei der Renten­versicherung als Kinder­berück­sichtigungs­zeit. In dieser Zeit gibt es eine Sonder­regelung: Wenn die Mutter (oder der Vater) sozial­versicherungs­pflichtig beschäftigt ist, aber weniger als der Durch­schnitt aller Zahler verdient, wird ihre Rentenbe­rechnung um 50 Prozent aufgewertet. Für die Rente zählt ein 450-Euro-Job dann so viel, als würde die Minijobberin 675 Euro verdienen.

Rente steigt. Das gilt aber nur, wenn die Eigenbeiträge bezahlt werden. Die monatliche Rente steigt dann, nach heutigen Werten, durch ein Jahr Minijob auf 6,52 Euro. Das sind im Jahr 78,24 Euro – und damit 34,80 Euro mehr als ohne eigene Einzahlung.

Schnell amortisiert. Das klingt immer noch recht unspektakulär, das Verhältnis von Einzahlung und Auszahlung ist allerdings top. Nach nur sechs Jahren Rentenbe­zug hat die Mutter mit Minijob ihre Einzahlung schon wieder raus. Ab dann ist jede Auszahlung ein Plus. Bei privaten Renten­versicherungen kann das 20 Jahre und länger dauern.

Vorteil für alle: Riestern möglich

Mütter mit geringem Einkommen. Mit einem versicherungs­pflichtigen Minijob gehört die Mutter außerdem zum unmittel­bar geförderten Personen­kreis für eine Riester-Rente. Gerade bei mehreren Kindern kann sich das richtig lohnen. Dadurch, dass sie wenig verdient, muss sie nur den Mindest­beitrag von 60 Euro im Jahr einzahlen, erhält aber dafür die volle Förderung. Bei zwei Kindern sind das jähr­lich 754 Euro staatliche Zulagen. Für Mütter mit geringem Einkommen ist das eine gute Möglich­keit, etwas für die Alters­vorsorge zu tun.

Studenten. Das Gleiche gilt natürlich auch für sehr voraus­schauende Studenten, die neben dem Studium jobben und erste Schritte für die Alters­vorsorge machen wollen. Für Riester-Sparer unter 25 Jahren gibt es neben der Grund­zulage noch einen Bonus von 200 Euro im ersten Beitrags­jahr.

Tipp: Junge Sparer können die lang­fristigen Chancen des Aktienmarktes nutzen und Beiträge plus Zulagen in einen Riester-Fonds­sparplan investieren. Alle Informationen zum Thema Riester finden Sie im Special Riester im Test: So finden Sie die richtige Riester-Sparform.

Vorteil für alle: Beitrags­zeiten

Ein kleines Rentenplus ist schön – aber weit weg. Doch bietet die Renten­versicherung noch andere Vorteile, die über ein paar Euro Rentenzah­lungen hinaus­gehen. Zeiten, in denen über den Minijob in die Renten­versicherung einge­zahlt wird, sind „Pflicht­beitrags­zeiten“. Das bedeutet, dass diese Monate voll für alle Mindest­versicherungs­zeiten ange­rechnet werden: zum Beispiel für eine abschlags­freie frühere Rente besonders lang­jährig Versicherter. Wer heute studiert, schafft es nicht, die nötigen 45 Jahre Beitrags­zeiten voll­zubekommen, um früher in Rente zu gehen. Es sei denn, er zahlt zum Beispiel mit einem Minijob neben dem Studium in die Rentenkasse ein. Die abschlags­freie Rente mit 65 ist für einen heute 20-Jährigen noch ziemlich weit weg. Und ob diese Regelung in 40 Jahren noch gilt, weiß niemand. Aber was er an Beitrags­zeiten hat, kann ihm keiner mehr nehmen.

Erziehungs­zeit + Minijob = Mütterrente

Mindest­versicherungs­zeit. Genug Beitrags­zeiten brauchen die Versicherten nämlich auch, damit sie im Alter über­haupt einmal eine gesetzliche Rente bekommen. Fünf Jahre beträgt die Mindest­versicherungs­zeit in der gesetzlichen Renten­versicherung.

Erziehungs­zeit. Frauen, die nach 1991 ein Kind auf die Welt gebracht haben, bekommen drei Jahre Erziehungs­zeit gutgeschrieben. Ein Jahr Erziehungs­zeit zählt für die Rente so viel wie ein Jahr Arbeit mit Durch­schnitts­verdienst. Die drei Jahre reichen aber noch nicht aus, damit im Alter Geld ausgezahlt wird. Dann müssten Frauen im Alter freiwil­lige Beiträge in die Renten­versicherung leisten, um das Geld zu bekommen, das ihnen aus der Mütterrente zusteht. Das lohnt sich zwar, ist aber nicht nötig, wenn die Mutter nach der Kinder­erziehungs­zeit einen Minijob ausübt und ihre Pflicht­beiträge bezahlt. Nach zwei Jahren hat sie zusammen mit der Erziehungs­zeit genug Beitrags­jahre gesammelt, um eine gesetzliche Rente zu beziehen.

Reha mit der Renten­versicherung

Die Beitrags­zeiten werden außerdem dann wichtig, wenn Rehabilitations­leistungen notwendig sind, damit jemand weiter in seinem Job arbeiten kann. Minijobber und andere Arbeitnehmer, die aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr ihrer Arbeit nachgehen können, haben die Möglich­keit, einen Reha-Antrag bei der Renten­versicherung zu stellen. Voraus­setzung sind unter anderem mindestens sechs Pflicht­beitrags­monate in den vergangenen zwei Jahren. Dafür zählen auch Minijob-Monate mit Eigenbeitrag. Kann jemand aus gesundheitlichen Gründen gar nicht mehr arbeiten, ist es möglich, eine Umschulung zu beantragen. Das nennt sich berufliche Rehabilitation. Auch das kann von der Renten­versicherung bezahlt werden. Voraus­setzung hier unter anderem: 15 Jahre Beitrags­zeiten. Minijob-Jahre mit Eigenbeiträgen zählen mit.

Wenn gar nichts mehr geht

Invalidität. Auch bei Invalidität helfen die Beiträge an die Renten­versicherung. Der Minijobber erwirbt damit Anrechte auf eine Erwerbs­minderungs­rente oder erhält sie aufrecht, wenn er früher in einem regulären Beschäftigungs­verhältnis gearbeitet hat.

Erwerbs­minderungs­rente. Um eine Erwerbs­minderungs­rente beziehen zu können, muss der Minijobber in seinem Leben insgesamt mindestens fünf Jahre versichert gewesen sein und in den letzten fünf Jahren vor der Erwerbs­minderung mindestens drei Jahre Pflicht­beiträge gezahlt haben. Dazu zählen auch die Beiträge aus dem Minijob. In der jähr­lichen Renten­information teilt die Renten­versicherung allen Versicherten mit, wie hoch eine volle Erwerbs­minderungs­rente in ihrem Fall wäre.

Arbeits­unfall. Bei einem Arbeits­unfall oder einer Berufs­krankheit sind die Voraus­setzungen zur Zahlung schon deutlich einfacher zu erfüllen. Ein einziger Monat mit Pflicht­beiträgen reicht aus, um eine Erwerbs­minderungs­rente beziehen zu können. Wenn es schlecht läuft, waren das also sehr gut investierte 16,65 Euro.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 02.11.2020 um 13:45 Uhr
Höhe Erwerbsminderungsrente nach Minijob

@andiep: Wie hoch die Erwerbsminderungsrente ausfallen würde, ist der jährlichen Renteninformation zu entnehmen. Die Aufnahme eines (rentenversicherungspflichtigen) Minijobs führt nicht zur Einführung einer Höchstgrenze der Erwerbsminderungsgrenze. Das Minijob-Einkommen hat aber wie jede andere Beitragszeit einen Einfluss auf die Berechnung der Rentenhöhe. (maa)

andiep am 30.10.2020 um 12:18 Uhr
Höhe Erwerbsminderungsrente nach Minijob

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe momentan einen Minijob über 450€. Meine Frage: Sollte ich jetzt Erwerbsunfähig (weniger als 3 Stunden am Tag) werden, bekomme ich dann die volle Summe der Erwerbsminderungsrente gem. meinem Bescheid (höher als 450 €) oder nur 450€ bzw. einen Teilbetrag davon.
Für Ihre Antwort bedanke ich mich bereits im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
andiep

Profilbild Stiftung_Warentest am 29.10.2019 um 09:47 Uhr
Erwerbsminderungsrente

@gladi123: Es tut uns leid, aber hier können wir keine Antwort geben, denn wir kennen Ihr Rentenkonto und Ihre persönlichen Verhältnisse nicht. Bitte wenden Sie sich an eine der Beratungsstellen Ihres Rentenversicherungsträgers. (PH)

gladi123 am 28.10.2019 um 20:38 Uhr
Erwerbsminderungsrente

Kann man bei einem 450€ Job wenn man seid 2 Jahre schon ohne Beitragseinzahlung in der Rentenkasse das noch abändern den ich brauchte es in Zukunft für die Erwebsminderungsrente.Wenn nein wie kann man es dann äbändern.

Profilbild Stiftung_Warentest am 28.10.2019 um 13:48 Uhr
Erwerbsminderungsrente

@gladi123: Nein, es reicht nicht, dass der Arbeitgeber pauschal einen Beitrag an den Rentenversicherungsträger abführt, damit Minijobber Pflichtbeitragsmonate sammeln, die zum Beispiel für den Erhalt der Erwerbsminderungsrente eine Mindestvoraussetzung darstellen. Für die Anerkennung als Pflichtbeitragsmonat müssen Minijobber eigene Beiträge an die Rentenversicherung abführen, d.h. konkret auf die Sozialabgabenfreiheit verzichten. (maa)