Die Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR können weiterhin Ansprüche auf Ausgleich des erlittenen Unrechts stellen und eine Zusatzrente vom gesetzlichen Rentenversicherungsträger erhalten. Die Frist, innerhalb deren Ex-DDR-Bürger die Anerkennung von Verfolgungszeiten beantragen können, ist bis zum 31. Dezember 2003 verlängert worden.
Wer zu Unrecht inhaftiert war oder aus politischen Gründen in seiner beruflichen Laufbahn benachteiligt wurde, kann unter bestimmten Voraussetzungen diese Verfolgungszeiten in seinem Rentenkonto als Versicherungszeiten anrechnen lassen. Um nachzuweisen, dass man politisch verfolgt wurde, benötigt man eine Bescheinigung. Diese kann bei der Rehabilitierungsbehörde des Bundeslandes beantragt werden, von dem die Verfolgung ausging.
- Berlin:
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Referat VI E 1
Marienfelder Allee 66–80
12277 Berlin - Brandenburg:
Ministerium des Innern
Rehabilitierungsbehörde
Henning-von-Tresckow-Str. 9–13
14467 Potsdam - Mecklenburg-Vorpommern:
Amt für Rehabilitierung und Wiedergutmachung
des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Wismarsche Str. 323 (B)
19055 Schwerin - Sachsen:
Landesamt für Familie und Soziales
Altchemnitzer Str. 40
09120 Chemnitz - Sachsen-Anhalt:
Bezirksregierung Magdeburg
Dezernat 27
Olvenstedter Str. 1-2
39108 Magdeburg - Thüringen:
Landesamt für Rehabilitierung und Wiedergutmachung Thüringen
Schleusinger Str. 44a
98646 Hildburghausen