Für Mütter, privat krankenversicherte Selbstständige und Beamte im Rentenalter lohnt sich eine gesetzliche Sofortrente. Angestellte können Rentenabschläge ausgleichen.
Mit einer Einmalzahlung können sie sich eine lebenslange Rente sichern: Selbstständige, Beamte sowie Hausfrauen und -männer, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen mussten. Lange Zeit war mancher froh darüber, für die Altersvorsorge vermeintlich renditestärkere, kapitalgedeckte Geldanlagen wählen zu können. Finanzkrise und Niedrigzinsphase lassen die Auszahlungen aber zusammenschrumpfen. Die umlagefinanzierte Rentenversicherung steht hingegen vergleichsweise gut da.
Beamte und Selbstständige, die vor September 1950 geboren wurden

Beamte/Selbstständige. Für sie bieten freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eine gute Alternative zur privaten Rentenversicherung. Sind sie vor September 1950 geboren, können sie sich nur noch dieses Jahr eine gesetzliche Rente gegen eine Einmalzahlung sichern.
So wird die gesetzliche Rentenversicherung auch für jene attraktiv, die sonst eher einen Bogen um sie gemacht hätten. Seit August 2010 steht sie auch Nicht-Pflichtversicherten offen. Doch für Beamte und Selbstständige, die schon im Ruhestand sind, schließt sich bald ein Zeitfenster: Sie haben nur noch bis Ende 2015 die Möglichkeit, durch eine Einmalzahlung ihr Leben lang eine attraktive Sofortrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu beziehen. Vorausgesetzt, sie haben bisher nicht die fünfjährige Mindestversicherungszeit zusammen, die erforderlich ist, um eine Rente zu bekommen, und sie wurden vor September 1950 geboren.
Im Detail heißt das: Sie waren am 10. August 2010 bereits so alt, dass es bis zu ihrem regulären Ruhestand weniger als fünf Jahre dauerte und sie deshalb mit laufenden freiwilligen Beiträgen keine gesetzliche Rente mehr erwerben konnten. Nur für sie gilt die Ausnahmeregelung der Einmalzahlung. Das liegt daran, dass die gesetzliche Rentenversicherung erst seit August 2010 für Beamte und Selbstständige offensteht. Man wollte diejenigen nicht benachteiligen, die zu alt waren, um zu diesem Zeitpunkt noch eine Rente durch reguläre Beiträge aufzubauen. Wer die Voraussetzungen erfüllt und nach einer Geldanlage sucht, die eine monatliche Rente bringt, sollte die freiwillige Einzahlung in Betracht ziehen.
Infrage kämen auch eine Rürup-Rente oder eine private Sofortrente. Im Vergleich zu ihnen hat die gesetzliche Rentenversicherung zurzeit aber die Nase vorn Tabelle: Drei Sofortrenten im Alter im Vergleich.
Für Beamte wichtig: Die Rente aus freiwilligen Beiträgen zur Rentenversicherung schmälert ihre Pension nicht. Für einen Einmalbeitrag von 20 000 Euro bekommt ein Beamter im Ruhestand 87 Euro im Monat ausgezahlt. Außerdem spart er Steuern, weil er den Beitrag absetzen kann. Mit dem gleichen Geld würde er bei einer privaten Rente 68 Euro bekommen – ohne die zusätzliche Steuerersparnis.
Auch für andere privat Krankenversicherte lohnt sich diese Möglichkeit: Sie zahlen keine Beiträge zur Krankenversicherung auf ihre Rente. Und auf Antrag bekommen sie zusätzlich 7,3 Prozent ihrer Rente als Zuschuss zur Krankenversicherung von der Rentenversicherung dazu.
Mütter und Väter, denen noch Beitragsjahre fehlen

Mütter und Väter. Wenn sie nicht die fünf Jahre Mindestversicherungszeit für eine gesetzliche Rente erreichen, sollten sie diese freiwillig auffüllen. Durch die angerechneten Erziehungszeiten zahlt sich das schnell aus.
Auch für eine andere Gruppe zahlt sich eine einmalige Einzahlung in die Rentenversicherung ein Leben lang aus. Durch die Rentenreform 2014 – Stichwort „Mütterrente“ – erhält eine Frau mit zwei vor 1992 geborenen Kindern vier statt zwei Jahre Erziehungszeit gutgeschrieben. Das gilt natürlich auch für Väter, wenn ihnen die Erziehungszeit angerechnet wurde.
Wir bleiben im Beispiel bei einer Mutter, weil es in der großen Mehrheit Frauen betrifft: Wenn sie sonst keine Zeiten für die Rente vorweisen kann, weil sie zum Beispiel nie sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, fehlt ihr neben den vier Jahren Erziehungszeit für zwei Kinder noch ein Jahr, um die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren vorweisen und eine gesetzliche Rente beziehen zu können. Mütter, die vor 1955 geboren wurden und die nicht genug Jahre beisammenhaben, dürfen den Beitrag auf einmal einzahlen, der die fehlenden Beitragsjahre ausgleicht. Das lohnt sich fast immer.
Will sich die gesetzlich krankenversicherte Beispielmutter mit zwei Kindern jetzt ihren Anspruch sichern, muss sie mindestens 1 009,80 Euro einzahlen. Sie sichert sich in den alten Bundesländern damit eine monatliche Rente von 119 Euro, in Ostdeutschland 110 Euro. Ihre Einzahlung würde sich schon nach wenigen Monaten lohnen. Auf die Rente fallen aber Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung an. Zusammen sind das rund 10 Prozent.
Höhere Einzahlungen rechnen sich nur bedingt. Das liegt daran, dass die Erziehungszeit – die ersten vier Beitragsjahre – mit einem festen Satz abgegolten wird. Würde die Mutter den maximal möglichen Satz von derzeit 13 576,20 Euro einzahlen, erhielte sie eine monatliche Rente von rund 174 Euro in den alten und 165 Euro in den neuen Bundesländern. In diesem Fall würde es mehr als sechs Jahre dauern, bis sie ihre Einzahlung wieder eingenommen hätte. Da hat die etwas kleinere Rente durch die Mindesteinzahlung aber schon ordentlich Plus gemacht. Insgesamt dauert es 19 Jahre, bis die höhere Einzahlung mehr abgeworfen hat als der Mindestbeitrag.
Pflichtversicherte, die vorzeitig in den Ruhestand gehen wollen

Früher in Rente. Eigentlich dürfen Pflichtversicherte keine freiwilligen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten. Ausnahme: Sie gehen früher in Rente und wollen entstehende Abschläge ausgleichen.
Früher konnten auch Pflichtversicherte freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und damit ihre Ansprüche erhöhen. 1997 war Schluss damit. Die „Höherversicherung“ wurde abgeschafft. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Pflichtversicherte, die vor ihrem regulären Rentenalter in den Ruhestand gehen, können Abschläge aufgrund des vorgezogenen Renteneintritts ausgleichen. So sichert sich der Pflichtversicherte die volle Rente – trotz seines frühzeitigen Ruhestands.
Ein Beispiel: Ein Pflichtversicherter geht 2015 mit 63 Jahren und sechs Monaten in Rente, also 24 Monate vor seinem regulären Renteneintritt. Regulär würde er 1 300 Euro Rente bekommen. Der Abschlag beträgt 7,2 Prozent – 0,3 Prozent für jeden Monat, den er früher in Rente geht. Er bekäme pro Monat also 93,60 Euro weniger. Diese Abschläge durch eine Einmalzahlung zu verhindern, würde ihn rund 23 000 Euro kosten.
Dieser Schritt sollte gut überlegt sein. Grob gerechnet, Abgaben und Rentenentwicklung einmal außen vor gelassen, wäre der eingezahlte Beitrag erst nach 21 Jahren wieder „drin“. Der Rentner hätte dann schon seinen 84. Geburtstag gefeiert. Allerdings hätte er auch die Gewissheit, dass die zusätzliche Rente noch fließt, wenn er sehr, sehr alt wird. Der Kunde muss entscheiden, ob ihm diese Sicherheit so viel wert ist.
Steuerlich begünstigt
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können Sparer genauso wie Einzahlungen in eine Rürup-Rente von der Steuer absetzen. Dafür fallen bei beiden während der Rente höhere Steuern an als bei einer privaten Rentenversicherung. Die Nettorente, also der Betrag nach Steuern, ist bei der gesetzlichen dennoch höher als bei der privaten Rente. Das gilt für Beamte und Freiberufler mit privater Krankenversicherung Tabelle: Drei Sofortrenten im Alter im Vergleich.
Für Pflichtversicherte der Krankenversicherung der Rentner sind die Nettorenten aus der gesetzlichen Versicherung nicht so hoch wie für privat Krankenversicherte. Sie müssen mit Abzügen von rund 10 Prozent für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung rechnen.
Wie sich die gesetzliche Rente entwickelt, lässt sich nicht genau voraussagen. Ob sie steigt oder fällt, hängt von der Lohnentwicklung ab und dem Verhältnis von Rentnern und Beschäftigten. Seit 1992 ist der Wert eines Rentenpunkts aber nie gefallen.
Rentenzusagen privater Versicherungen können durch Überschüsse steigen. Sie hängen davon ab, wie viel ein Versicherer mit dem Geld der Kunden erwirtschaftet und wie viel vom Ertrag er den Versicherten gutschreibt. Je länger die Niedrigzinsphase andauert, umso unwahrscheinlicher sind hohe Überschusszahlungen.