
Herbstzeit, viele Tiere verziehen sich in ihre Winterquartiere fern der Wohnhäuser. Wer jetzt ein Gebäude außen saniert oder den Dachstuhl umbaut, muss sich um das Wohl dieser tierischen Untermieter nicht sorgen. Was viele nicht wissen: Bei Baumaßnahmen ist der Artenschutz zu berücksichtigen. Am meisten betroffen sind einige heimische Fledermausarten, darunter gefährdete wie Breitflügel- und Zwergfledermaus. Auch Vögel wie Mauersegler, Sperling, Mehlschwalbe leben in Nischen oder Hohlräumen in Dach und Fassade. Broschüren geben Auskunft darüber, wie zum Beispiel neue Nistkästen Fledermäusen oder Mauerseglern auch nach dem Renovieren Lebensraum bieten können. Wer neu baut, kann den Artenschutz gleich mitplanen. Unter Dachkanten und an Giebeln lassen sich so dezent geeignete Einfluglöcher integrieren. Online bieten etwa die Baubehörden Hamburg und Berlin Anleitungen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Niedersachsen veröffentlichte unter artenschutz-am-bau.de einen Leitfaden.
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@13Frank: Sie haben Recht, das war keine Fledermaus. Das Bild zeigt einen Cynopterus sphinx, den Indischen oder Großen Kurznasenflughund, der in Süd- und Südostasien verbreitet ist, aber bei uns nicht. (Se)
Danke für den Hinweis zum Artenschutz.
Die Formulierung ist mir aber nicht klar genug:
Werden Fledermausquartiere (auch verlassene) an oder in Gebäuden gefunden, dürfen diese nur mit Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde verändert werden (Bundesnaturschutzgesetz). Dies soll sicherstellen, dass die Quartiere auch im Anschluss von den Fledermäusen bezogen werden.
Bitte sorgen Sie sich also auch um das tierische Wohl, wenn die Tiere weg sind.
Nebenbei: Kann es sein, dass das Bild einen Flughund zeigt?