
Gruppentraining. Keiner haftet.
Um den Windschatten zu nutzen, halten Rennradfahrer oft nur wenige Zentimeter Abstand zum Vordermann, wenn sie in der Gruppe fahren. Die Teilnahme an so einer Trainingsfahrt geschieht auf eigene Gefahr, erklärte das Amtsgericht Nordhorn einem Radler, der in einer Kurve über einen anderen gestürzt war. Beim Fahren im Pulk verzichten die Teilnehmer stillschweigend auf einige Straßenverkehrsregeln, vor allem auf angemessenen Abstand. Sie nehmen bewusst eine Eigengefährdung in Kauf, da einer plötzlich ausweichen, stark bremsen oder von der Fahrbahn abkommen könnte. Passiert das, verwirklicht sich lediglich das Risiko, dass alle einvernehmlich eingehen. Anders wäre der Fall aber, wenn ein Fahrer grob gegen die selbst gegebenen Regeln verstößt (Az. 3 C 219/15).