Im Jahr 2019 haben Banken erstmals neue Kostenübersichten fürs Wertpapierdepot erstellt. Finanztest hat sich die Übersichten unserer Leser angeschaut. Unser Ergebnis: Gut für den Überblick, Details bleiben unklar. Zudem klären wir die häufigsten Fragen zu den Kosteninformationen.
Viele unserer Leser waren geschockt. Erstmals sahen sie im Jahr 2019 Schwarz auf Weiß und auf einen Blick, wie viel sie jährlich an Fondsgebühren zahlen. Die Kosten selbst waren nicht neu – und wurden auch schon bisher dem Fondsvermögen entnommen. Noch relativ neu sind aber die Kosteninformationen zum Wertpapiergeschäft, die Banken jetzt einmal jährlich erstellen müssen – erstmals für 2018. Das schreibt die europäische Finanzmarktrichtlinie Mifid II vor. Das Ziel: Kunden sollen wissen, wie viel und wofür sie bezahlen. Auch jetzt, zwei Jahre später, zeigen sich viele erstaunt bis geschockt, was sie da zahlen.
Wertvolle Mithilfe unserer Leser
Wir wollten erfahren, wie es mit der Transparenz klappt, und haben im Sommer 2019 (Finanztest 8/2019) unsere Leser gebeten, uns ihre Übersichten zuzusenden. Rund 230 Leserinnen und Leser haben geantwortet.
Ein erstes Fazit: Die Übersichten machen anschaulicher, wie teuer Wertpapiere sein können. Wenn es allerdings ins Detail geht, bleibt noch vieles unklar.
Viele Leser wussten zwar grob, was ihre Fonds kosten, doch es ist noch einmal ein Unterschied zwischen einer Prozentangabe und konkreten Beträgen in Euro und Cent. Je nach Depotgröße können durchaus vierstellige Summen zusammenkommen. Anlass für manchen, sein Depot auszumisten.
Verschiedene Kostenübersichten für Anleger
Nicht verwechseln: Banken erstellen zwei Arten von Informationen. Eine vor dem Kauf – darüber, wie viel die Geldanlage im Laufe der Zeit voraussichtlich kostet. Diese Ex-ante-Kosteninformation gibt es schon länger.
Neu ist die Ex-post-Kosteninformation für das abgelaufene Kalenderjahr. Banken und Fondsgesellschaften müssen darin darstellen, wie viel die Wertpapieranlage insgesamt gekostet hat – aufgeschlüsselt zum einen nach Produkt- und Dienstleistungskosten (siehe Grafik oben) und zum anderen eigentlich auch nach einmaligen und laufenden Kosten. Doch das klappt nicht bei allen.
Einmalig sind etwa Kaufkosten; laufende Kosten sind beispielsweise Verwaltungsgebühren für Fonds.
Die Kostentreiber erkennen
Fast jede Bank schlüsselt außerdem auf, was jedes einzelne Wertpapier gekostet hat. Das hilft Anlegern zu erkennen, welcher Fonds günstig und welcher teuer war.
Vorgeschrieben ist die Aufschlüsselung nach Einzelposten nicht, und bei der Consorsbank zum Beispiel gibt es sie auch nicht. Hier erhalten Anleger die Einzelproduktansicht nur auf telefonische Nachfrage. Christian Ahlers vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert: „Die Einzelansicht sollte zwingend vorgeschrieben sein, damit Anleger die Kostentreiber in ihrem Depot erkennen können.“
Doch damit das funktioniert, müssten die Kosten nicht nur in Euro, sondern auch in Prozent angegeben werden. Die meisten Institute beschränken sich auf Euro-Beträge. Um zu wissen, ob ein Fonds teuer ist, muss der Anleger die Kosten selbst ins Verhältnis zur Anlagesumme setzen. Das ist jedoch tückisch, denn nicht immer war der Fonds das ganze Jahr im Depot. Bei einem Sparplan wird es noch komplizierter, weil die Anlagesumme von Monat zu Monat steigt.
Wer Provisionen erhält und wofür
Anleger bekommen mit den neuen Kosteninformationen auch einen Einblick in die Provisionen, die fließen. Die Banken müssen die Zuwendungen von Dritten hier offenlegen.
Bei Fonds fließen Provisionen zum einen aus dem Ausgabeaufschlag, der beim Kauf gemanagter Fonds anfällt. Zum anderen bekommen Berater oder Vermittler Bestandsprovisionen, solange der Anleger den Fonds hält. Fondsanbieter zahlen sie aus den Verwaltungsgebühren. Die Deutsche Bank und ihre Fondstochter DWS zeigen das, indem sie die vollen und die Netto-Produktkosten ausweisen – netto heißt ohne Provisionen. Andere Banken zeigen in den Übersichten bei den Fondsproduktkosten von vornherein nur die geringeren Beträge (siehe Grafik oben).
Häufige Fragen zu den Kosteninformationen
Über die Zuwendungen oder „Zahlungen von Dritten“, wie sie oft genannt werden, sind viele unserer Leser gestolpert. Sie wussten nicht, von wem und an wen sie bezahlt wurden. Diese und andere häufige Fragen haben wir hier zusammengestellt:
Ich bin Kunde bei Comdirect und kaufe meine Fonds alleine, ohne Berater. Trotzdem bekommt die Bank Zuwendungen. Von wem und warum?
Die Zuwendung zahlt der Fondsanbieter, sie ist bekannt unter dem Begriff Bestandsprovision. Banken dürfen sie auch kassieren, wenn sie nicht beraten haben. Nach Mifid II ist es so geregelt, dass die Banken keine Provisionen annehmen dürfen, sofern diese nicht der Qualitätsverbesserung dienen. Als Qualitätsverbesserung gelten außer besserer Beratung zum Beispiel auch schnellere IT-Systeme.
Wie kann ich erkennen, wer die Zuwendungen bekommt?
Das wird nicht immer ganz klar. Wenn die Kosteninformation von Ihrer Bank erstellt wird, bei der Sie nicht nur Ihr Depot führen, sondern auch beraten werden, dann ist sie die Empfängerin der Zuwendungen. Führen Sie Ihr Depot bei der Fondsgesellschaft, leitet diese die Provision an den Berater oder Vermittler weiter. Deka etwa gibt an, welche Sparkasse das Geld bekommt, bei Union ist die Volksbank verzeichnet. Manche Depotbanken wie die Fondsdepotbank weisen aus, welcher Vermittler Sie betreut. Das ist in der Regel die Adresse, an die die Zuwendungen fließen.
Ich habe einen ETF-Sparplan und wundere mich, dass meine Bank dafür Zuwendungen erhält. Ich dachte, bei ETF fließen keine Provisionen?
Sie haben Ihren ETF-Sparplan womöglich im Rahmen einer Sonderaktion abgeschlossen und müssen für die Ausführung nichts zahlen. Hinter der Aktion steckt der Anbieter des ETF. Damit die Bank trotzdem etwas verdient, kann er der Bank die entgangenen Kaufkosten erstatten. Auch das sind Zuwendungen Dritter, die die Bank nachweisen muss.
Wo erkenne ich, wie sich die Dienstleistungskosten zusammensetzen?
Wenn Sie eine detaillierte Kostenaufstellung haben möchten, dann fragen Sie Ihre Bank. Sie ist verpflichtet, Ihnen genauere Auskünfte zu geben.
Ihren Tabellen zufolge kostet mein Fonds 1,91 Prozent. In der Kostenübersicht steht aber laufende Kosten 1,16 Prozent. Wer hat recht?
Beide. In unseren Tabellen und in unserer Datenbank Fonds und ETF im Test verwenden wir die laufenden Kosten aus den Wesentlichen Anlegerinformationen (WAI oder KIID). Einen Teil der laufenden Kosten verwenden die Fondsanbieter dazu, Vermittler zu bezahlen. Dieser Teil wird in den Kostenaufstellungen nicht den Produktkosten, sondern den Dienstleistungskosten zugeordnet.
Nicht in den laufenden Kosten laut WAI enthalten sind Transaktionskosten für die Wertpapierkäufe der Fonds. Die finden sich aber in den Produktkosten laut Mifid II.
Ich habe den offenen Immobilienfonds Hausinvest. Der hat mehr als 2 Prozent gekostet, obwohl die laufenden Kosten nur 1,04 Prozent betragen. Wie geht das?
Viele offene Immobilienfonds zählen für die Kostenangabe nach Mifid II die Bewirtschaftungskosten der Immobilien hinzu. Daher der Unterschied. Es gibt auch Immobilienfonds, die das nicht tun. Nach Auskunft der Finanzaufsicht Bafin macht das Gesetz hier keine detaillierten Vorgaben, weshalb es unterschiedliche Interpretationen gibt.
Lassen Sie sich nicht verwirren. Bewirtschaftungskosten fallen bei Immobilien immer an, ob ein Fonds sie ausweist oder nicht. Vergleichen Sie die Fonds anhand der laufenden Kosten, die Sie in den Wesentlichen Anlegerinformationen finden.
Meine Sparkasse zeigt mir nur, was meine Fonds gekostet haben. Ich habe aber auch Aktien im Depot.
Sind die Aktien erst einmal gekauft, fallen meist keine weiteren Kosten an. Manche Institute listen sie daher in der Kostenübersicht nicht einzeln auf. Das ist aber nicht korrekt, heißt es bei der Finanzaufsicht Bafin. Selbst wenn das ganze Depot nichts gekostet haben sollte, müssten die Institute Ihnen eine Übersicht erstellen.
Ich besitze mehrere Aktien, die ich schon länger im Bestand habe. Bei einigen fallen Wertpapierdienstleistungskosten an. Wieso?
Eventuell sind das Fremdwährungskosten. Wenn eine ausländische Aktie Dividenden ausschüttet, dann rechnet die Bank sie von Fremdwährung in Euro um, ehe sie sie auf Ihrem Konto verbucht. Dabei fallen Umtauschkosten an. Manche Banken weisen Fremdwährungs- oder Devisenkonvertierungskosten extra aus.
Ich habe Aktien gekauft und sehe, dass meine Bank Zuwendungen bekommt. Seit wann gibt es bei Aktien Provisionen?
Es kann sein, dass Sie die Aktien über einen außerbörslichen Handelsplatz wie Tradegate gekauft haben. Manche dieser Handelsplätze zahlen an die Banken eine Art Provision, wenn die Kunden Geschäfte über sie abwickeln. An Ihren Kaufkosten ändert das aber nichts.
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@kadlud: Produktkosten laut KIID (Wesentlichen Anlegerinformationen), ex-ante, ex-post ... werden alle anders definiert oder ausgewiesen. Im ETF stecken Kosten i.H.v. 0,25 % und das Einzige, was da noch fehlt, sind die Handelskosten innerhalb des Fonds, die aber hier niedrig sein dürften (und auch bei anderen ETF und Fonds anfallen).
Hallo,
ich habe den iShares MSCI EM SRI Ucits ETF bei der DKB über Tradegate gekauft. Laut der Test-Bewertung und auch auf Finanzen.net belaufen sich die Kosten auf 0,25%. In der ex-ante Kostenaufstellung der DKB werden nun 0,58% als laufende Kosten p.a. (Produktkosten) veranschlagt. Wie lässt sich dies erklären?
@suchender1: zu 1.) Wenn Sie 0,049 in eine Excel-Zelle eintragen und in "%" formatieren, wird 4,9 % erscheinen (genügend Nachkommastellen anzeigen, sonst wird vielleicht auf 5% gerundet). Es gilt ja 0,049 = 4,9 %.
Zu 2.) Der "iShares Edge MSCI World Min Volatility Ucits ETF USD" hat aktuell 3 Punkte. Wie fast alle irgendwie risikogesteuerten Strategien konnte er den Corona-Crash zwar dämpfen, hat aber einen Teil der rapiden Erholung verpasst.
1. Sollte man bei der Renditeformel zum Schluss nicht noch den Faktor 100 hin zufügen um auf die tatsächliche Rendite zu kommen ?
2.Warum ist der Fonds iSchares IE00B8FHGS14 nicht mehr in den neuen Ausgaben aufgeführt.
In der Ausgabe 6/2019 war er noch mit 5 Punkten aufgeführt.
Habe ihn deshalb auch gekauft.
@greenstone: Mit der neuen Fondsbesteuerung führt die Bank für ab 2018 thesaurierte Erträge Abgeltungssteuer ans Finanzamt ab. Die Höhe der abzuführenden Steuer erfolgt pauschaliert über die Berechnung der Vorabpauschale, die anstelle der tatsächlich erzielten Thesaurierungen besteuert wird. Wie das funktioniert erklärt der folgende Artikel:
www.test.de/fondsbesteuerung
(maa)